Der Juni beginnt mit einem Paukenschlag: Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat am 1. Juni in einem Einzelfall praktisch den Muttertierschutz beim Rotwild abgeschafft. Denn wer jetzt ein erkennbar führendes Alttier (eine Hirschkuh) mit prallem, Milch tropfenden Gesäuge erlegt, könnte nach Ansicht dieses Richters auch künftig als nicht-schuldig, solange nicht auch das verwaiste Kalb den Weg zum Gericht gefunden hat. Details zum Vorfall aus dem Juni 2020, der auch überregional großes Medienecho hervorrief, und zum Verfahrensablauf finden Sie in dem angehängten Bericht.
Bemerkenswert ist dabei auch, dass der verhandelnde Richter fragte, warum denn der Fall so großes Aufsehen erregt und zu derart ausführlichen Anzeigen (Anmerkung: u.a. von Wildes Bayern) geführt habe. Schließlich habe der Angeklagte ja keinen umgebracht. Ob dem Richter nicht bewusst war, dass es sich beim Abschuss eines führenden und noch säugenden Muttertieres um eine Straftat handelt, die immerhin mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann? Das entspricht übrigens auch dem Strafmaß bei der fahrlässigen Tötung eines Menschen, bei Diebstahl oder Betrug. Und selbst bei fahrlässigem, versehentlichem Handeln sieht der Straftatbestand des § 38 Abs. 1 BJagdG immer noch eine einjährige Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze vor.
Wenn ein Richter anscheinend meint, die Straftat, über die er da verhandelt, sei keine große Sache und die Empörung und das Unrechtsempfinden in der Öffentlichkeit nicht versteht, könnte dadurch auch das Vertrauen in den Rechtsstaat empfindlich gestört werden. Daher muss jetzt kritisch geprüft werden, was zu tun ist, um einem derartigen Missverstehen entgegen zu wirken.
Bericht Alttierabschuss Verhandlg GAP Juni 21
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