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Mittwoch, 03. Januar 2024

03. Januar 2024, 10:53    office@wildes-bayern.de

Neue Nachsuchenregelung – mehr Tierschutz fürs Wild


An der breiten Öffentlichkeit wird diese Neuerung vermutlich vorbeigehen, aber zum Jahreswechsel hat das Wirtschaftsministerium einen Schritt gemacht, der hoffentlich den Tierschutz bei der Jagd ein gutes Stück voranbringt! Es geht darum, dass Wild, was vielleicht bei einem Verkehrsunfall oder auch bei einer Drückjagd verletzt und nicht sofort getötet wurde, möglichst schnell von professionellen Mensch-Hund-Gespannen nachgesucht und erlöst wird. Im Fachjargon heißt das schlicht „Nachsuche“ – aber was sich klar und einfach anhört, ist juristisch ganz schön komplex. Denn das Jagdrecht schränkt zum Beispiel die Erlaubnis, Wild nachzustellen, oder eine geladene Jagdwaffe zu führen und vor allem einzusetzen, auf die Reviergrenzen ein.

Wenn sich also ein verletztes Reh sich über eine solche Reviergrenze schleppt, und der andere Revierinhaber ist nicht zu erreichen – was dann? Nachsuche abbrechen? Das wollen weder der Bayerische Jagdverband noch das für die Jagd zuständige Ministerium. Deshalb hat Minister Hubert Aiwanger jetzt eine Verordnung in Kraft gesetzt, die schon seit vielen Monaten im Forstministerium vor sich hin dümpelte.

Zitat aus der PM des Wirtschaftsministeriums:

„Nach den bisherigen Regelungen musste eine Nachsuche an der Jagdreviergrenze unterbrochen werden, falls keine Vereinbarung mit dem Jagdnachbarn getroffen war. Um den Grenzübertritt rechtssicher zu ermöglichen und Tierleid möglichst zu verhindern, schafft die Verordnung die Möglichkeit, dass Nachsuchengespanne behördlich anerkannt und mit besonderen Befugnissen ausgestattet werden. Diese werden im Bedarfsfall künftig Reviergrenzen auch ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten dürfen, um keine Zeit zu verlieren und im Rahmen der Nachsuche das Wild erlösen dürfen. Selbstverständlich wird der Nachbarrevierinhaber dann informiert und bekommt das erlegte Wild.“

Die erste Frist für die Anerkennung professioneller jagdlicher Nachsuchengespanne bei den Bezirksregierungen endet am 19. Januar 2024.

Hier findet Ihr alle Informationen und Formulare der Obersten Jagdbehörde für die Anerkennung von Nachsuchengespannen

Hier findet Ihr die vollständige Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums zur neuen Nachsuchenregelung

Das hier sagt der Jagdkynologische Arbeitskreis Bayern zu diesem Thema PM_JKA_Nachsuche

… und hier auch noch Informationen des Bayerischen Jagdverbands dazu…

 

Bildquelle: Andreas Irle




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