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Freitag, 11. März 2022

11. März 2022, 09:55    Webmaster

Update – Pressemeldung Wildes Bayern – Wahlloses „Hau den Biber“! Nicht mit Wildes Bayern!


Update 10.03.2022 – Bericht in der Passauer Neue Presse

Einen weiteren interessanten Beitrag bei der PNP zu diesem Thema findet Ihr hier…

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Originalbeitrag – Pressemeldung Wildes Bayern 16. Februar 2022

 

Das Landratsamt Freyung-Grafenau hat an mehreren Stellen Entnahmen von Bibern genehmigt. Wildes Bayern hält die Begründungen
für nicht stichhaltig und hat dagegen geklagt.

 

Das Landratsamt Freyung-Grafenau will dem Biber in Spiegelau an den Kragen. Wildes Bayern hat dagegen geklagt, denn wir sehen keine solide Begründung, warum die geschützte Art in den betreffenden Lebensräumen nicht sein sollte. Im Kurpark machte die Gemeinde Spiegelau, die vor allem mit „unberührter Natur“ und „einzigartigen Naturschauspielen“ für sich wirbt, eine Konfliktsituation geltend, weil die Nager wohl einige Zierbäume abgebissen haben.

 

Wir meinen: Absolut kein Argument, um den Biber rauszuhauen! Schließlich sind die Biber im Kurpark schon lange ansässig, sie stehen dem Entspannen und Verweilen in keiner Weise entgegen, und bei der anstehenden Sanierung des Parks sollte gerade die Natur besondere Berücksichtigung finden…

 

Auch auf einer anderen Fläche mit einem Bachlauf im Bereich Spiegelau hat das Landratsamt eine Entnahme genehmigt. Dort existieren Biber seit mindestens fünf Jahren und stauen natürlich das Gewässer auf. Eine vorgeblich davon in Mitleidenschaft gezogene Abwasserdruckleitung liegt aber außerhalb des Einflussbereiches des Biberwirkens.

 

Noch dazu hat das Landratsamt in seiner Verfügung weder festgelegt, wie viele Biber maximal entnommen werden dürfen, noch das zu verwendende Kaliber oder einen Zeitrahmen für den Abschuss definiert.  Wildes Bayern hat Ende 2021 versucht, das Landratsamt zum Widerruf der Abschussgenehmigung zu bewegen. Nachdem die Behörde nicht reagierte, war Klage geboten. Nun gibt es jedoch Hoffnung auf ein behördliches Einlenken.

 

Kontakt unter: presse@wildes-bayern.de oder 089/7167187-85

Geschäftsstelle Wildes Bayern e. V., Business-Center Humboldtpark

Max-Planck-Straße 4, 85609 Aschheim Dornach

Bildquelle: G. Schwab

Nutzung des Bildmaterials nur in Zusammenhang mit der Pressemeldung

 

„Wildes Bayern e.V.“ ist eine staatlich anerkannte Naturschutzvereinigung, die sich vor allem dem Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume in Bayern verschrieben hat. Der Verein wurde 2015 unter der Federführung von Herzogin Helene in Bayern zusammen mit Tierschützern, Naturliebhabern und Jägern gegründet und ist heute in Bayern und in den Nachbargebieten Deutschlands und Österreichs aktiv. Er unterstützt Forschung und betreibt Öffentlichkeitsarbeit zu Wildtierthemen. Daneben engagiert sich der Verein dafür die Nachhaltigkeit der Nutzung von Wildtieren sicherzustellen, dies auch auf juristischem Weg.

Bildquelle: (c)Dia6084 - PM Wildes Bayern "Wahlloses „Hau den Biber“? Nicht mit Wildes Bayern!", (c)Dia6084




Wendt schrieb:


Wirklich lobenswert, dass sich Wildes Bayern auch für Biber einsetzt. Bloß schade, dass man offensichtlich nur beim Biber in der Spiegelau die Meinung „Bibertötungen – nicht mit uns“ vertritt. Dieselbe Auffassung und Bereitschaft zur Klage hätte man sich von Wildes Bayern auch bei den Bibern in Obersöchering in 2021 im Landkreis Weilheim gewünscht. Dann wäre den bedauernswerten Tieren ihre sinnlose und zudem rechtswidrige Hinrichtung erspart geblieben. Doch leider zeigte Frau Miller da kein Interesse, die Tötungen zu verhindern, obwohl es offensichtlich war, dass die Ausnahmegenehmigung nicht rechtens war. So hielt es Frau Miller nicht einmal für nötig auf unsere Frage zu antworten, ob Wildes Bayern gegen die offensichtlich rechtswidrige Bibertötung bereit wäre zu klagen. Denn die Schäden waren von der Weilheimer Landrätin und ihrer UNB schlichtweg erfunden. Insbesondere, dass die Biber die Verkehrssicherheit gefährden, weil sie immer wieder den Bachdurchlass unter der Kreisstraße zwischen Obersöchering und Egenried verstopfen würden. Ich war 14 Tage lang jeden Tag an dem besagten Bachdurchlass. Nicht ein einziges Mal befand sich auch nur ein einziger Ast in diesem. Im Umfeld des Bachdurchlasses nicht ein einziger Baum angenagt. Weit und breit von Bibern keine Spur, was auch angesichts der Tatsache, dass es sich nur um einen kleinen Rinnsal handelt, der sich durch den Bachdurchlass schlängelt, kein Wunder ist. Denn kein Biber wäre so blöd, dort zu leben. Der Lebensraum der neunköpfigen Biberfamilie war ganz woanders. Nämlich am ca. 3 km entfernten Fischteich. Dort hatte die Familie eine schöne Burg gebaut und dort lagen bereits mehrere gefällte, aber auch frisch angenagte Bäume um den Teich. Die Biberfamilie musste einzig deshalb sterben, weil sie den Fischteichbesitzer störte , aber nicht, weil die Tiere den Bachdurchlass unter der Fahrbahn verstopft haben. Diese Angaben kann ich mit vielen Fotos in Folge vom jeweiligen Tag, an dem ich vor Ort war, belegen. Ebenso der Vorsitzende des Bund Naturschutz in Weilheim. Deshalb bezeichnete auch dieser die Abschussgenehmigung als illegal. Dies umso mehr, weil sich die Abschusserlaubnis räumlich nur auf den Umkreis am Bachdurchlass bezog. Dort lebten aber die Biber nicht, sondern mehrere Kilometer entfernt am und im Fischteich. Ich bin mir deshalb sicher: Hätte Frau Miller bei den Bibern in Obersöchering ihre Aufgabe als Natur- und Artenschützerin genauso engagiert Folge geleistet wie jetzt beim Biber in der Spiegelau, hätte die neunköpfige Biberfamilie in Obersöchering nicht sterben müssen. Denn ihre Tötung war rechtswidrig und geschah wohl einzig deshalb, weil die Weilheimer Landrätin ihrer Stammwählerschaft, den Bauern sowie den Fischereibesitzern, gefällig war. Schade, dass Frau Miller hier offensichtlich mit zweierlei Maß misst, wenn es darum geht, Biber vor dem Abschuss zu bewahren. https://www.merkur.de/lokales/weilheim/obersoechering-ort86268/illegal-oder-nicht-biber-abschuss-in-obersoechering-sorgt-fuer-streit-90187977.html

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