Anfang März hat das Landesverwaltungsgericht Tirol den Bescheid zur Schonzeitaufhebung und Freihaltung von Gams in einem Pfundser Revier durch den Bezirk Landeck aufgehoben. Der Behörde wurde unter anderem aufgetragen, zuerst festzustellen, ob ein günstiger Erhaltungszustand der betroffenen Gamspopulation gemäß der FFH-Richtlinie vorliegt. Jetzt hat der Bezirk per Einzelanordnung wiederum den Abschuss verfügt – erneut ohne den Erhaltungszustand des Gamsbestandes zu beachten. Wildes Bayern hat deshalb zum zweiten Mal Bescheidbeschwerde bei Gericht eingelegt.
Bildquelle: Wildes Bayern e. V.
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