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Dienstag, 16. April 2024

16. April 2024, 13:52    office@wildes-bayern.de

Regensburg: Wildes Bayern-Position zur Schonzeit bestätigt!


“Und täglich grüßt das Murmeltier” – ein bisschen kommt es uns so vor, wenn wir dieser Tage erfahren, in welchen Landkreisen so Anträge zur Verkürzung der Schonzeit beim Rehwild beantragt werden. Denn darunter ist ein guter Bekannter: Regensburg – der Landkreis, der in vorangegangenen Jahren die Schonzeitaufhebungen flächendeckend wie mit der Gießkanne verteilen wollte. Und auch bei späteren Einzelbescheiden so großzügig einen vorzeitigen Jagdbeginn genehmigte, dass wir dagegen – erfolgreich – vorgehen mussten.

Diesmal hat ein großer Privatwaldbesitzer Anträge gestellt, und zwar für über 1000 Hektar seiner Reviere. Die Untere Jagdbehörde lehnte diese ab, der Waldbesitzer zog mit einem Eilantrag vor Gericht. Wildes Bayern war als anerkannte Naturschutzorganisation beigeladen und beantragte, diesen Antrag abzulehnen.

Denn in allen drei zur Diskussion stehenden Revieren war die Verbissbelastung nach der zuletzt im Jahr 2021 erstellten „ergänzenden revierweisen Aussage“ als „tragbar“ bewertet worden. Der Betrieb argumentierte, diese Aussage sei nicht mehr aktuell, und führte eine forstliche Eigeneinschätzung ins Feld, nach der sich die Situation seither verschlechtert habe.

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat den Antrag des privaten Forstbetriebes abgelehnt. Es bemängelte unter anderem, dass die forstliche Eigeneinschätzung „durchgängig zu vage“ sei. Auch sei „nicht ansatzweise ersichtlich“, dass ein Abschussdefizit nicht innerhalb der regulären Jagdzeit aufgeholt werden könne. Bei einer „tragbaren“ Verbissbelastung nach dem letzten Forstgutachten sei eine Notwendigkeit der Abkürzung von Schonzeiten schlechterdings nicht gegeben, es fehle bereits an einer entsprechenden Ausnahmesituation.

„Regensburg hat zum wiederholten Male klargestellt, dass Schonzeitaufhebungen nur im Ausnahmefall zulässig und im Einzelfall besonders zu begründen sind”, so Wildes Bayern-Vorsitzende Dr. Christine Miller. “Die frühere Praxis manch einer Jagdbehörde, diese ohne Berücksichtigung der konkreten Reviersituation, sozusagen auf Zuruf zu genehmigen, ist rechtswidrig.“ Wildes Bayern freut sich, dass die Behörden nun genauer hinschauen und die Zeit des “Durchwinkens” vorbei zu sein scheint. 

 




Andrea Lang schrieb:


Danke für ihren Einsatz für Tiere! Die grausame Bejagung ist im weitesten nicht tierschutzgerecht und der Waldverbiss andereeitig vermeidbar mit mehr tiergerechter Waldpflege (zB Waldruhe etc).

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