Es geht also in die nächste Runde! Uns erscheint, dass die Staatsanwaltschaft bei dem Fall nicht so ganz genau hingeschaut hat, zum Beispiel auch in den Kommentar zum StGB. Da steht deutlich drin: Wer an der Reviergrenze stehendes Wild schießt, ohne genau den Verlauf der Grenze zu kennen, begeht Wilderei mit bedingtem Vorsatz. Es gilt auch hier: “Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!”
Die Passauer Neue Presse berichtet aktuell über die Einstellung eines Verfahrens gegen einen Jäger, der ein trächtiges Reh geschossen hat. Der Vorfall ereignete sich im Mai 2019, im Grenzgebiet mehrerer Reviere nahe Rogglfing im Landkreis Rottal-Inn. Trotz Schonzeit erlegte ein Jäger eine hochträchtige Rehgeiß, mutmaßlich sogar auf dem Gebiet eines Nachbarreviers. Die Staatsanwaltschaft Landshut, die diesbezüglich Ermittungen wegen Jagdwilderei und Schonzeitverstoß aufgenommen hatte, hat Mitte Mürz 2020 das Verfahren nun jedoch eingestellt. Die Einstellung wird scharf kritisiert von den Reviernachbarn wie auch zwei Tierschutzverbänden. Den vollständigen Artikel in der Passauer Neue Presse lesen Sie über den folgenden Link. Der Artikel ist kostenlos abrufbar, Sie müssen sich lediglich (ebenfalls) kostenlos als Leser registrieren.
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Auch das Magazin Wild und Hund hat über diesen Fall und die kritischen Stimmen zu dem Urteil berichtet:
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Bildquelle: Rogglfing-Reh-5.jpeg, (c)privat - Trächtiges Reh in Rogglfing geschossen