Inzwischen befinden wir uns mit dem LGL in regem Austausch – und gut, dass wir nachgefragt haben! Das hat nämlich zu einer wichtigen Korrektur geführt, und diese betrifft die aktuelle Vorgehensweise der Jäger in Sachen Afrikanische Schweinepest (ASP). Zur Erläuterung: Ein Jäger, der ein an ASP erkranktes Wildschwein angehen, anfassen und womöglich noch mit dem Messer bearbeiten (aufbrechen) würde, wäre natürlich ein riesiger Gefahrenfaktor für die Verschleppung von kontaminiertem Körpermaterial. Um das zu verhindern, müsste er sich, seine Kleidung/Schuhe, Sein Messer etc. nach dem Kontakt eigentlich komplett desinfizieren, und zwar am besten, bevor er überhaupt wieder ins Auto steigt.
Doch uns war zur Kenntnis gelangt, dass in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg – welche direkt an Hessen angrenzen, wo die Schweinepest gerade mal rund 40 Kilometer entfernt ausgebrochen ist – die Jäger von den Veterinärämtern trotzdem aufgefordert wurden, krank oder verendet aufgefundene Sauen mit Wildmarken zu markieren und außerdem von ihnen Tupferproben von Blut oder Körperflüssigkeit zu nehmen (!). Sowie sie anschließend ins Auto zu laden und zu einer offiziellen Entsorgungsstation (Konfiskatstelle) zu bringen (!!!). So stand es tatsächlich in der Leitlinie des Landkreises Miltenberg (Stand 30.7.), und so bestätigte es uns das Bayerische Landesgesundheitsamt (LGL) auf Nachfrage noch am letzten Freitag.
Doch dann erfolgte am Freitag Nachmittag umgehend die folgende Korrektur aus dem LGL: “Nach den angepassten ASP-Allgemeinverfügungen der Landratsämter Aschaffenburg und Miltenberg vom 13.08.2024 bzw. 16.08.2024 sind Jagdausübungsberechtige lediglich dazu verpflichtet, verendet aufgefundene Wildschweine beim örtlich zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Eine Kennzeichnung, Beprobung oder Bergung und Entsorgung von verendet aufgefundenen Wildschweinen durch die Jagdausübungsberechtigten soll nicht erfolgen.”
Das Landratsamt Miltenberg hat außerdem eine ASP-Hotline eingerichtet: Wer verendetes Schwarzwild findet, wird gebeten dies an die ASP-Hotline des Veterinäramts unter 09371 501-767 zu melden, die an jedem Tag zwischen 9 und 17 Uhr erreichbar ist. Außerhalb dieser Zeiten sollen verdächtige Meldungen an die Polizei weitergegeben werden.
Wir bleiben an dem Thema weiter dran!
Hier könnt Ihr auch einen interessanten Artikel zu dem Thema lesen, der mal wieder bestätigt, dass es zu kurz gesprungen ist, einfach die Wildschweine zu reduzieren. Stichwort: “Wir haben den Mensch als Unsicherheitsfaktor”
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat auf unseren Blog reagiert und freundlicherweise mit uns Kontakt aufgenommen. Uns wurde eine Führung durch die Institute angeboten, die wir selbstverständlich annehmen werden. Unter anderem haben wir auch erfahren, wie man auf der Homepage die richtigen Ansprechpartner und Hinweise findet, wenn man mit einem toten Wildtier in der Landschaft steht und nicht weiß, was man tun soll.
Den Link zur Abteilung Pathologie mit diesen Hinweisen findet Ihr hier.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Ursprüngliche Meldung vom 19. Juli 2024
In den vergangenen Wochen durfte Wildes Bayern Erfahrungen sammeln, wie die staatlichen Einrichtungen in Bayern bereit stehen für Seuchenbekämpfung und Wildtier Untersuchung. Immerhin steht die Afrikanische Schweinepest direkt vor den Toren Bayerns, die Vogelgrippe könnte sich ganz neu verbreiten, die Hasenpest lauert in den Revieren und andere teils gefährliche Erreger leben teils unerkannt in der freien Wildbahn. Nimmermüde fordern daher Wissenschaftler und Seuchenexperten die Jäger auf, Totfunde oder verdächtiges Wild fachgerecht untersuchen zu lassen. Doch Wissenschaftler und Seuchenexperten haben wohl noch nichts von einer besonderen einheimischen Wildart gehört: dem bayerischen Amtsschimmel. Wer schnell handeln will, bekommt hier so viele bürokratische Knüppel und nutzlose Informationen zwischen die Füße geworfen, dass so mancher Bürger es einfach gleich bleiben lassen wird.
Zuerst war da beim Wilden Bayern der Wunsch, drei Rehkadaver, die nach der Wiesenmahd gefunden wurden, zur Untersuchung ans Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu bringen. Schließlich musste als Erstes geklärt werden, ob die Rehe bereits tot im Gras lagen, oder so krank und schwach waren, dass das Mähwerk sie einfach erwischen musste. In dem Fall wurden die toten Rehe an einem Feiertag (1.Mai) sichergestellt und sofort am nächsten Tag zur Fachstelle des LGL nach Oberschleißheim gebracht. Nach den Erfahrungen unserer Vorsitzenden Dr. Miller aus Österreich geht sowas recht schnell: Ein Anruf, dass man ein Wildtier bringt, und dann kann der Kadaver abgegeben werden, die Begleitumstände werden dokumentiert und los geht´s.
Doch in Bayern folgten nach der Abgabe der Tiere viele, viele, und zum Schluss etwas grobe Telefonate der Behörde. Warum ich denn da einfach so Proben bringe, das muss die Polizei machen. Oder der zuständige Kreisveterinär (der auf Nachfrage meinte, das sei schon ok, wenn die Rehe zur Sektion gebracht würden). Oder die Staatsanwaltschaft, nachdem wir in dem Fall schließlich Anzeige erstattet hatten. Fazit: Der Bürger ist beim LGL eher unerwünscht.
Aufbauend auf diese Erfahrung, riefen wir direkt bei der Veterinärbehörde des Landkreises Freising an, als wir im Juni bei der Drohnensuche nach Niederwild auf ein verendetes, aber völlig unversehrtes und nicht abgekommenes Kitz stießen. Die Todesursache war rätselhaft, zumal sich in der gleichen Wiese auch die schon weitgehend verwesten Überreste eines weiblichen Rehs fanden. Doch das Veterinäramt wies uns ab: Diese Untersuchung sei “Sache der Jäger”. Der zuständige Jäger sollte also die Kadaver selbst und auf eigene Kosten zum LGL bringen.
Der dritte Fall war ein toter, ebenfalls unversehrter und nicht krank wirkender Hase. Anruf beim LGL am Freitag Vormittag. Kleines Vorspiel: Auf der Internetseite des LGL gibt es nicht etwa einen einfachen, roten Button zum Kontakt oder “So erreichen Sie uns” – man muss ein bisschen suchen (Tipp: Ganz oben in der klein gedruckten Leiste findet sich “Kontakt”). Dann sind immerhin alle Standorte aufgeführt, allerdings ohne Beschreibung, welchen Service man dort findet, und auch ohne Öffnungszeiten. Die Telefonnummer zu allen Standorten ist immer die gleiche (09131 6808-0), der Anruf läuft über eine Zentrale in Erlangen. Die Dame dort kämpfte erst mit der Weiterleitung, dann landeten wir in der Warteschleife… aus der wir wenige Minuten später ergebnislos wieder herausflogen. Der zweite Anruf kam gar nicht mehr durch, bei einem späteren Versuch waren “alle Mitarbeiter im Gespräch”. Wir gaben auf – noch nicht wissend, dass man auch samstags zwischen 9 und 11.30h noch Proben oder Kadaver abgeben könnte (wenn man wüsste, wie, und wenn man vorher die Behörde kontaktiert hat).
Diese Information bekamen wir allerdings erst bei einem weiteren Anruf in der folgenden Woche. Auch bei diesem wurden wir drei Mal weitergeleitet, aber hier jetzt mal die Infos für alle:
Prinzipiell kann man Proben oder Tierkadaver beim LGL zur Untersuchung abgeben.
Zeiten: Mo – Do 8 – 16.30h
Fr 8 – 14.30h
Sa 9 – 11.30h
Anschrift Oberschleißheim bei München, Veterinärstr. 2, Zugang von Hubertusstraße.
Allerdings braucht man, wenn man die Untersuchung nicht selbst zahlen will, einen Untersuchungsantrag, z. B. der Veterinärbehörde (Wer selbst zahlen will, muss möglicherweise trotzdem mit einem Mitarbeiter darüber streiten, s.o.). Für Arten, bei denen es ein “Monitoring” gibt, gibt es z. B. auch einen Untersuchungsantrag/Einsendeschein beim Bayerischen Jagdverband. Für den Feldhasen ist dieser allerdings momentan veraltet (2023). Er wäre hier zu finden.
Was das LGL und das zuständige Umweltministerium damit meint, ist allerdings auch für Fachleute nicht ganz klar. “Monitoring” meint wohl Nachschau-Projekte, die nur kleinräumig regional oder nur kurzzeitig sind. Wer mehr wissen will – Pech gehabt!
Der Versuch, einfach und schnell über die Internetseite des LGL an Dokumente und Infos für den konkreten Fall zu kommen, scheitert leider. Die Seiten sind gefüllt mit Informationen ÜBER die Seuche und das, was das LGL so macht oder gemacht hat (Ergebnisberichte), aber praktische Handreichungen fehlen oder sind sehr schlecht aufzuspüren. Viele Links sind veraltet, so findet sich zum Beispiel unter der Seite “Staatliche Tierseuchenbekämpfung” der Link “Vorbereitung auf den Tierseuchenfall 2018”. Na, herzlichen Glückwunsch!
Mehr Infos findet Ihr tatsächlich vergraben unter “Anzeigepflichtige Tierseuchen”.
Alles in Allem ist damit Bayern bestens gerüstet bei auftretenden Seuchen, schnell und zügig agieren zu können – vorausgesetzt die Seuche tritt Montag bis Freitag (und Samstagvormittag) auf und meldet sich frühzeitig über behördeninterne Leitungen an. Der Bürger kann sich dann ja in fünf Jahren über einen alten Link informieren.
Bildquelle: privat