Wie die Passauer Neue Presse berichtet, wurde eine vermutlich angeschossene und dann qualvoll verendete Rehgeiß bei Hebertsfelden gefunden. Zu den Fakten: Eine Rehgeiß darf in diesen Monaten gar nicht gejagt werden. Zweitens, wer ein Tier anschießt, ist zur Nachsuche mit einem geeigneten, brauchbaren Hund verpflichtet.
In diesem Fall wurde hoffentlich eine sogenannte „Rückwärtssuche“ mit einem geeigneten Nachsuchengespann veranlasst. So lässt sich der Ort, an dem die Rehgeiß angeschossen wurde einkreisen. Und damit kann man die dort verantwortlichen Jäger befragen und klären, ob Wilderei (zum Beginn der Jagdsaison?) in Frage kommt.
Zum vollständigen Beitrag in der PNP kommt Ihr über diesen Link…
Bildquelle: (c)Wildes Bayern - Monika Baudrexl