Ende Januar war Wildes Bayern in Berlin beim Workshop „Tools and Skills for Environmental Defenders“ vertreten. Da waren wir genau am richtigen Platz, denn wie der Begriff „Defenders“ schon ahnen lässt, ging es um ein bisschen mehr als bloß „wie schützen wir unsere Umwelt“: Ein Schwerpunkt lag darauf, bestehendes Umweltrecht konsequent durchzusetzen – was Wildes Bayern leider ungefähr jeden Tag gezwungen ist, zu tun.
Mit dabei waren unter anderem Fachleute der Deutschen Umwelthilfe, des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen, von Green Legal Impact, FragdenStaat oder dem Öko-Büro Wien. Entsprechend praxisnah und vielfältig waren die Vorträge, von rechtlichen Grundlagen bis hin zu konkreten Erfahrungen aus der Verbandsarbeit.
Ein zentrales Thema des Workshops war die Aarhus-Konvention. Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde 1998 verabschiedet und regelt mit seinen 3 Säulen grundlegende Rechte:
In Artikel 1 der Aarhus-Konvention ist festgeschrieben, dass jeder Mensch, heutige wie zukünftige Generationen, das Recht auf eine Umwelt hat, die seiner Gesundheit und seinem Wohlbefinden angemessen ist.
Dank der Aarhus-Konvention können Umweltverbände, aber auch Privatpersonen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen, Umweltinformationen bei Behörden einfordern. In Deutschland geschieht das unter anderem über das Umweltinformationsgesetz (UIG). Für unsere Arbeit als Wildes Bayern ist das ein enorm wichtiges Instrument, da Transparenz die Grundlage für wirksamen Naturschutz ist.
Besonders spannend und motivierend waren die Zahlen, die das Unabhängige Institut für Umweltfragen vorgestellt hat. Analysiert wurden Klagen von Umweltverbänden in ausgewählten Bundesländern im Zeitraum 2021 bis 2023. Das Ergebnis: Klagen von Umweltverbänden haben eine Erfolgsquote von 51,3 Prozent, während die allgemeine Erfolgsquote von Klagen vor deutschen Verwaltungsgerichten bei nur rund zwölf Prozent liegt.
Dank der Arbeit von Wildes Bayern liegen Klagen im Bereich Jagdrecht bereits auf Platz zwei hinter Klagen bezüglich Windenergie.
Besonders relevant: von etwa 400 anerkannten und damit klageberechtigten Umweltverbänden nutzen überhaupt nur rund 8,5 Prozent dieses Recht. Wildes Bayern liegt mit 31 Klagen bundesweit auf Rang drei hinter BUND und NABU.
Das zeigt deutlich, dass Verbandsklagen kein Selbstzweck sind, sondern ein extrem wirksames Mittel, um Umweltrecht durchzusetzen!
Ein weiterer Vortrag, gehalten von einer Vertreterin der Deutschen Umwelthilfe, befasste sich mit aktuellen politischen Bestrebungen, das Verbandsklagerecht einzuschränken oder sogar abzuschaffen. Entsprechende Forderungen kommen besonders aus der CSU, aber auch von den Freien Wählern.
Diese Pläne sind aus fachlicher Sicht jedoch nicht ansatzweise nachvollziehbar, denn:
Die hohe Erfolgsquote spricht dabei für sich. Wenn Umweltverbände gewinnen, dann meist weil Recht gebrochen wurde.
Neben all den Paragraphen und Fachvorträgen war der Workshop vor allem ermutigend und der Austausch mit anderen Engagierten, die täglich für den Erhalt unserer Umwelt kämpfen, hat noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig unsere Arbeit ist. Umweltschutz ist Rechtsdurchsetzung und das Wissen, dass wir auf der Seite des Rechts stehen, gibt Kraft, Hoffnung und macht uns stark.
EZ
Bildquelle: Wildes Bayern
Update: Wildes Bayern-Workshop für naturfreundliches Bauen zum Nachschauen und Hören!
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