„Auch die von der EU selbst geschaffene ‚Notverordnung‘, mit dem Ziel, schneller Windräder ohne Beteiligung von Bürgern und Verbänden und ohne die notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen errichten zu können, halten wir für nicht vereinbar mit dem bestehenden Unionsrecht. Habecks Pläne sind im Grunde nichts anderes als die Abschaffung des Natur- und Artenschutzes beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und führen zu einem ökologischen Desaster, so Bradtka und Neumann. Denn nicht der Ausbau der Windenergie brauche einen „Turbo“, sondern der Schutz der Biodiversität, so die Umweltverbände.
Aushöhlung des Natur- und Landschaftsschutzes
„Noch nie seit der Flurbereinigung in den 1960er und 70er Jahren wurde der Naturschutz so missachtet und demontiert wie unter dieser Ampelregierung. Gleichzeitig werden die Beteiligungsrechte von Bürgern und Verbänden massiv beschnitten. Es handelt sich um eine unverantwortliche Aushöhlung des Natur- und Landschaftsschutzes und bezeugt ein ökologisches Analphabetentum mit historischer Tragweite“, so Neumann und Bradtka.
Die Schutzkategorie „Landschaftsschutzgebiet“ mit dem Schutzgut der „Vielfalt, Eigenart und Schönheit“ der Landschaft, der Urgedanke des Naturschutzes, wird durch diese Pläne zur Makulatur. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurden in so kurzer Zeit und zumeist ohne naturschutzfachlichen Sachverstand Gesetze und Verordnungen beschlossen, die der Windindustrie Vorschub leisten und zu Lasten der Biodiversität gehen.
Durch die einseitige und ideologisch motivierte Klimapolitik der Ampelregierung erfolge ein Großangriff auf den klassischen Naturschutz. Zudem verbreite Bündnis 90/Die Grünen eine ebenso falsche wie gefährliche Analogie: „Erneuerbare Energien = Windkraft = Klimaschutz = Naturschutz“. Dabei müsse das Sparen und Speichern von Energie in den Vordergrund gestellt werden.
„Wir werden nun alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um diese Pläne zu stoppen. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten dringend auf, diesem beispiellosen Ausverkauf des Natur- und Artenschutzes nicht zuzustimmen“, erklärten Neumann und Bradtka.
Quelle: VLAB
Sie haben das Problem genau getroffen. Aus meiner Sicht muss die Sache vor das Verfassungsgericht, notfalls vor den EU-GH.
Und: Mitglieder zusammentrommeln! Proteste organisieren!
Vor dem Bundestag, vor den Landtagen, auf den Märkten, freitags, samstags, sonntags, je nach lokalen Voraussetzungen.
PS: Ich möchte nicht geduzt werden. Mit der Sie-Anrede machen Sie nichts falsch, weil die übergroße Mehrheit der Leute, dei Sie mobilisieren wollen und können, das altersgemäß ebenso sehen.
Und:
Es wäre schön, wenn “Akismet” (siehe unten) irgendwo auf Deutsch statt auf Englisch erklärt würde.