Das Foto oben ist ein Symbolbild und gehört nicht zur folgenden Meldung.
Wie wir in den vergangenen Tagen schon angedeutet haben, melden sich Menschen bei uns, wenn sie von möglichen Verstößen bei Drückjagden erfahren. Bei einer Drückjagd im Forstbetrieb Rothenbuch des Unternehmens Bayerische Staatsforsten soll es zum Einsatz von zwei Dutzend hochläufigen Hunden und möglichen Verstößen gegen den Muttertierschutz gekommen sein.
Nachdem wir uns weiter kundig gemacht haben, haben wir jetzt Anzeige erstattet, damit die Staatsanwaltschaft den Vorwürfen nachgeht. Denn der Staatforstbetrieb Rothenbuch ist für uns kein unbeschriebenes Blatt. wir hatten schon im Frühjahr Anzeige gegen dessen Leiter gestellt, weil dieser ein einzeln anwechselndes Alttier geschossen hatte, ohne unserer Ansicht nach sicher sein zu können, dass es nicht noch ein abhängiges Jungtier führte. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Jetzt hören wir wieder von diesem Betrieb: Bei mindestens einer Drückjagd im Staatsforstbetrieb Rothenbuch, sollen mehr als zwei Dutzend Deutsch Drahthaar-Hunde eingesetzt worden sein. Wie haben wir uns das vorzustellen? Normalerweise geht es bei einer Drückjagd darum, das Wild langsam in Bewegung zu setzen, damit es bei seinem Rückzug von postierten Schützen sicher, tierschutz- und waidgerecht erlegt werden kann. Den Zweck erfüllen am besten kleinere, spurlaute Hunde. Rehe oder Hirsche können sich ohne Panik davon „schleichen“, und auch die Schützen wissen, wo sich Wild und Hund bewegen und können sich entsprechend vorbereiten.
Doch Deutsch Drahthaar-Hunde durchqueren die Wälder schnell und in der Regel lautlos. Erst beim Anblick von Wild beginnen sie zu bellen – und zu jagen. Im schlimmsten Fall holen sie das Wild ein und reissen es auch, denn sie haben eine angezüchtete Wildschärfe. Setzt man nun mehrere solcher Hunde ein, verbinden sie sich, jagen gemeinsam und können dabei ein Massaker am Wild anrichten – es ähnelt schlimmstenfalls einer blutigen Hetze ohne Gnade.
Am Ende einer der Drückjagden sollen auch mindestens zwei Hirschkühe auf der Strecke gelegen haben. Es soll den Schützen wohl erlaubt worden sein, Hirschkühe zu erlegen, auch wenn sie allein kommen, also ohne Kalb. Doch wer das Muttertier alleine sieht, kann nie wissen, ob es ein Kalb führt oder nicht. Ein Schütze läuft immer Gefahr, ein Jungtier zu einem Waisen zu machen, das dann über den Winter kümmert oder eingeht.
Sowohl Hetzjagden als auch die möglichen Vergehen gegen den Elterntierschutz müssten eigentlich umgehend vom Leiter eines Forstbetriebs angezeigt und alle Beweismittel gesichert werden. Dies scheint versäumt worden zu sein – deshalb hat Wildes Bayern e. V. nun die entsprechenden Überprüfungen angestoßen.
Ursprüngliche Meldung vom 24.11.23
Es ist Drückjagdsaison – und das Telefon beim Wilden Bayern läutet immer öfter. Wir erfahren von scheußlichen, möglicherweise sogar tierschutzwidrigen Vorkommnissen, unter anderem auf Jagden des Unternehmens Bayerische Staatsforsten, das eigentlich zu einer vorbildlichen Bejagung der Staatswälder verpflichtet ist. Derzeit sind wir damit befasst, Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz zu stellen, um die genauen Umstände zu eruieren und dann gegebenenfalls Anzeigen zu erstatten.
Wir sind dankbar, wenn aufrechte, waidgerechte Jäger oder andere Gäste die Augen offenhalten und uns solche Vorkommnisse melden. Bitte bedenken Sie dabei aber, dass wir nicht einfach Berichten “vom Hörensagen” nachgehen können. Für konkrete Anfragen brauchen wir auch konkrete Anhaltspunkte, also Zeugen, Fotos oder andere Beweise.
Wer das nicht liefern kann oder möchte, den möchten wir hiermit ermutigen, tierschutzwidrige Vorkommnisse auf jeden Fall gegenüber den Verantwortlichen anzusprechen. Wer wegschaut oder schweigt, sorgt dafür, dass sich nichts ändert. Wir sind es unserem Wild aber schuldig, es art- und tierschutzgerecht zu behandeln.
Danke für Ihren Einsatz!
Bildquelle: Wildes Bayern privat
Wäre ein Zeichen des Anstands und Rückgrats, dies zu beherzigen, und nicht aus Sorge um die nächste Jagdeinladung die Lippen aufeinander zu pressen!:
“konkrete Anhaltspunkte, also Zeugen, Fotos oder andere Beweise.
Wer das nicht liefern kann oder möchte, den möchten wir hiermit ermutigen, tierschutzwidrige Vorkommnisse auf jeden Fall gegenüber den Verantwortlichen anzusprechen. Wer wegschaut oder schweigt, sorgt dafür, dass sich nichts ändert. Wir sind es unserem Wild aber schuldig, es art- und tierschutzgerecht zu behandeln.”
Vielleicht wäre auch ein Vorschlag bei Herrn Aiwanger hinsichtlich Streckendokumention per Foto durch bestellte Personen bei Staatsforstdrückjagden hilfreich!
Die Hegegemeinschaftsleiter sollten aus den angrenzenden Revieren als Vertrauenspersonen eingeladen werden. Das hatte ein Landwirtschaftsminister schon einmal gesagt. Außer Warme Luft passiert nix. Bewusst werden kritische Hundeführer nicht eingeladen, wohlgemerkt nur bei manchen…… oder manche gehen halt hin ohne Arsch in der Hose. und Beamte lügen das es kracht, genauso bei den Verbissgutachten. Wir müssen uns die Demokratie auch in den Staatsforsten zurück holen. Ehrlichkeit ist die beste ,,,,,,,,,,,,,,,,,Vertrauensbildende Maßnahme zu einem Miteinander der Beteiligten und letztlich zum Vorbestand einer waidgerechten Jagd. ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
Aber an eine Hunderasse das zu koppeln, ist nicht so gut, es ist nur eine Sache der Erziehung und Auswahl der Hunde, es gibt kurzjagende Vorstehhunde die ihren Zweck, das Wild auf die
Läufe bringen hervorragend erfüllen. Bitte immer Differenzieren. Sonst geht jeder gegen Jeden. Bitte!!!!!!
Sehr geehrter Herr Kai, danke für Ihre Einschätzung. Ich halte nach wie vor einen DD Vorstehhunde, noch dazu in höherer Zahl, für alles andere als geeignet auf Drückjagden. Wer noch dazu Rotwild bejagt, sollte vom Einsatz für diese Jagdart UNGEEIGNETE Hunde die Finger lassen. Nur weil man für DD neue Einsatzgebiete sucht, kann man herbeireden, dass Vorstehhunde mit einer angewölften Schärfe passend für das behutsame Anrühren und ruhig aus den Einständen “drücken” von Rot- und Rehwild prädestiniert sind.
Ich empfehle auch die Lektüre der gesetzlichen Vorschriften zu Bewegungsjagden auf Rot- und Rehwild. Da gibt es auch eine Höchstzahl von sich in Bewegung befindlichen Personen, Hundeführer und Durchgehschützen sind da auf maximal 4 begrenzt. Es wird da von einer Bewegungsjagd gesprochen und nicht von einer bestimmten “Dichte” von Durchgehern pro Jagd!
Die Argumentation, dass man einzelne Alttiere ruhig erlegen könne, weil in dem besagten JJ bereits so viele Kälber erlegt worden wären, findet sich in dem Fernsehbeitrag vom Februar. Dass es trotzdem im Revier noch genügend Kälber gegeben haben muss – um Alttiere ohne Kalb auf jeden Fall zu schonen, zeigt ein Blick auf den aktuellen Abschussplan mit viele SST und SSp.
Nicht ganz verstanden habe ich Ihre Argumentation mit den BJV Funktionären, die im Forstbetrieb mitjagen. Ist das ein Kriterium für deren Objektivität oder für die Qualität der Rotwildbewirtschaftung im Forstbetrieb?
Danke für den Beitrag !
Absolut zutreffend!
Dies ist wohl die Miller´sche Systematik:
Horrorüberschriften, Strafanzeigen, Aufruf zum Denunziantentum, Verwendung von “Symbolfotos”
Alles wohl nach dem Motto a bisserl was bleibt schon hängen, und wenn die Fälle dann von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden, keinerlei Richtigstellungen.