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Donnerstag, 11. Dezember 2025

Scrollicon
Am Hang vor einem Tal blühen bunte Bergblumen
11. Dezember 2025, 14:25    office@wildes-bayern.de

UPDATE Kanzelwand – Gerichtserfolg: Recht auf Umweltinformationen bestätigt!


Seit dem Frühjahr 2025 verfolgt Wildes Bayern kritisch den Ausbau der Pisten unterhalb der Kanzelwandbahn, die sich von Vorarlberg aus aufs Fellhorn hinauf zieht. Damit unsere Arbeit überhaupt faktenbasiert erfolgen kann, haben wir, wie häufig, eine Umweltinformationsanfrage an die zuständige Behörde gestellt. Diese ist gemäß EU-Recht auskunftspflichtig – was wir der Bezirkshauptmannschaft (BH) Bregenz aber leider erst über eine gerichtliche Erkenntnis deutlich machen mussten.

Wie unten schon beschrieben, hatten wir die BH um die Beantwortung von elf Fragen mit klarem Umweltbezug ersucht. Gerade mal fünf davon beantwortete sie zumindest rudimentär (Stichworte), bei den übrigen sechs vertrat die BH die Meinung, sie dürften nicht beantwortet werden, weil es sich hier nicht um Umweltinformationen handele. Dem stimmte das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg nicht zu und erkannte Wildes Bayern am 25.11.25 das Recht auf eine Beantwortung aller Fragen zu.

Die ist dann auch postwendend zum 1.12.25 erfolgt. Wir haben jetzt also schwarz auf weiß, dass die Behörde der Meinung ist, es seien keine Schutzgebiete betroffen und damit auch keine Umweltverträglichkeitsprüfungen notwendig. Insgesamt werden wir die Antworten nochmal auf ihre Plausibilität prüfen und dann über das weitere Vorgehen nachdenken.

 

Meldung vom 18. August 2025: Beschneiung der Kanzelwand: Kein Bescheid, aber schon Baustellen

Während wir uns noch Gedanken zur Öffentlichkeitsarbeit, also zur Transparenz des Verwaltungshandelns der Bezirkshauptmannschaft (BH) Bregenz machten, sind vor Ort bereits Fakten geschaffen worden. Die Bautätigkeit zur Erweiterung der Piste ist bereits in vollem Gange, der neue Weg, eine Fahrstraße, südlich und östlich des kartierten Alpenbiotops „Schnittlauchmösle“ untergrundmäßig nahezu fertig. Die Bauarbeiten nördlich, nordwestlich und westlich des Biotops sind zur Zeit sehr massiv. Auch bei der Talabfahrt durch den Berg-/Schutzwald sind die Bauarbeiten in vollem Gange.

Details dazu könnt Ihr hier ansehen

Ein Youtube-Video über die ertüchtigte Talabfahrt (hier zu sehen nur das letzte Stück) von den Bergbahnen findet Ihr hier

An eine Veröffentlichung des „Genehmigungsbescheids“ durch die BH Brengenz kann sich rätselhafterweise niemand erinnern. Sollte sich hier das Gleiche abspielen wie zum Beispiel bei den Windrädern im Reinhardswald, wo einfach gebaut wird, obwohl noch Klagen anhängig sind bzw. keine letztendlichen Bescheide vorliegen?

 

Das Biotop Schnittlauchmösle – verwandelt in eine Großbaustelle

Pistenplan des Gebiets Fellhorn/Kanzelwand

Meldung aus dem Mai 2025, die noch gar nicht online gegangen war…
Am 8. April hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) bekannt gegeben, dass die Kleinwalsertaler Bergbahn AG den Antrag gestellt hat, die Beschneiungsanlage an der Kanzelwand in Mittelberg zu ertüchtigen. Aus Naturschutzkreisen vor Ort wissen wir, dass dort ein geschütztes Biotop, das „Schnittlauchmösle“ bereits heute auf zwei Seiten von planierter Skipiste umgeben ist.
Es handelt sich dort um alpine Matten und Weideflächen sowie teilweise anmoorige Quellfluren, die wohl auch über das kartierte Biotop hinaus als besonders schützenswert angesehen werden müssen. Auch sind die bereits vorhandenen Eingriffe in den Schutzwaldbereich beidseits der Kanzelwand-Talabfahrten schon heute sehr massiv und sollten auf keinen Fall vorangetrieben werden. Vermutungen legen aber nahe, dass die geplanten Änderungen zwischen Riezler Alpsee – Bergstation (Kanzelwandbahn) und Talstation (Riezlern) stattfinden und sowohl das Schnittlauchmösle als auch den dortigen Schutzwald tangieren werden.

Bei den geplanten Geländeveränderungen bzw. Pistenverbesserungen sollten also die Belange von Landschaft, Natur und Umwelt unbedingt Vorrang erhalten. Doch die BH mauert und gibt kaum Informationen preis, solange die Anfragenden nicht Grundstückseigentümer o. ä. sind. Selbst auf eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz hat sie nur mit höchst spärlichen Informationen reagiert.

Für Wildes Bayern ist das der Punkt, um die Behörde juristisch auf ihre Auskunftspflicht nach dem Umweltinformationsgesetz hinzuweisen. Wir werden den Bescheid anfordern und auf Klagemöglichkeiten prüfen.

Die bisherigen Aussagen der BH lauten ungefähr:

* Es sind keine Schutzgebiete betroffen.
* Es ist Wald betroffen, aber Genaueres darf und kann nicht mitgeteilt werden, da das Verfahren nicht abgeschlossen ist und noch keine Gutachten vorliegen.
* Ein Speichersee ist nicht geplant.
* Es werden Geländeveränderungen bzw Pistenverbesserungen durchgeführt, aber Genaueres darf und kann auch nicht mitgeteilt werden, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch noch keine Gutachten vorliegen.
* Es ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.
Zahlreiche weitere Fragen blieben mit dem Hinweis unbeantwortet, dass dies nicht mitgeteilt werden dürfe bzw nicht unter § 2 des Umweltinformationsgesetzes falle.
Mehr und stets aktuelle Informationen zu diesem Vorgang und seiner Geschichte findet Ihr hier auf der Seite des „Allgäuer Auszeitbegleiters“ Robert Wörz
Hier findet Ihr eine aktuelle Landtagsanfrage der GRÜNEN mit Bezug zu dem Thema

Bildquelle: R. Wörz, Robert Wörz, KanzelwandFellhorn_pistemap




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