Wenn Rotwild seine natürlichen Winterlebensräume nicht mehr erreichen kann oder „darf“, dann muss der Mensch helfend eingreifen. Für Rotwild, das in seinen Sommerlebensräumen überwintern muss, ist im Winter zwangsläufig Notzeit – egal wie kalt oder wieviel Schnee! Das Wintergatter als Sonderform von Winterfütterungen sollte immer nur eine Zwischenlösung sein. Bis es uns gelingt, artgerechte Einstände zu sichern. Sichern vor Touristen, Freizeit-Egoisten und Forst-Fanatikern mit Büchse.
Dem so traumatisierenden Herrn Berndl aus dem BR Beitrag, ist ein Berufswechsel dringend zu empfehlen. Er hat sich einerseits die Durchforstung seiner Jungbestände üppig versilbern lassen und das Grundgesetz in seinem Kern nicht verstanden. Eigentum verpflichtet und der gute Herr Waldbauer muss Frösche auf seinen Wiesen, Hasen auf seinen Feldern und eben auch mal Rotwild dulden. Man nennt das Sozialpflichtigkeit des Eigentums – und es wird ausreichend vergütet.
Zum Originalbeitrage in der Mediathek kommt Ihr über diesen Link…
Bildquelle: (c)BR Mediathek
Dahinter stecken rein wirtschaftliche Interessen! In Bayern gibt es die Verordnung „Wald vor Wild“ – der Staat macht guten Gewinn durch seine Waldplantagen. Und die Berater des Forstes, gehen hinaus zu den privaten Waldbesitzern und erklären, dass sie nur Gewinn mit ihrem Wald machen können, wenn es am besten gar kein Wild mehr gibt! Das Rotwild ist nur noch in ausgewiesenen Gebieten GEDULDET und das gleiche versucht man seit mit dem Rehwild auch! Für den Staat und den „Ökologischen Jagdverband“ ist nur ein totes Reh, ein gutes Reh! Da setzt man sich über Gesetze hinweg und Veranstaltet sogar im Mai (wenn die Schonzeiten vorbei sind) Drückjagden, in denen hochträchtige Tiere zwar nicht beschossen, aber beunruhigt werden, die ihre Kraft für die Setzzeit benötigen würden. Früher gab es Abschusspläne, damit nicht zu viel geschossen wurde! Heute wird der Abschussplan regelmäßig erhöht, damit die „normale“ Jägerschaft dem Staat genug schießt! Und der Druck wird immer höher, die privaten Waldbesitzer und jagdgenossen erwarten teilweise den körperlichen Nachweis von Abschüssen. Das waidgerechtere jagen und versorgen von Wild ist heutzutage zutiefst frustrierend und nahezu unmöglich. ?
Liebe Frau Rast, das Schlagwort “Wald vor Wild” ist ein Ziel unter vielen anderen, die im Waldgesetz formuliert werden. Im Jagdgesetz steht dagegen, dass das Wild ein Lebensrecht aus sich heraus hat und der Jagdrechtsinhaber für artgerechte Lebensbedingungen und Lebensweisen sorgen muss. Auch wenn das Schlagwort “Wald vor Wild” von vielen wenig begabten Forstlobbyisten wie eine Monstranz vor sich hergetragen wird, es ist nicht “Gesetz”. Entscheidend ist die Abschussplanung und da muss viel mehr Druck gemacht und Widerstand geleistet werden, dass unsachgemäße und unerfüllbare (auf legale Weise) Abschuß-Sollzahlen nicht in Kraft treten. Wir unterstützen gerne diesen Widerstand! Denn mit ungerechtfertigten Abschusszahlen werden Jäger und Wild zu Getriebenen!
ein guter Beitrag
so ist es!!!