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Donnerstag, 27. April 2023

27. April 2023, 08:49    Webmaster

Weitere Erfolge für Schonzeit der Rehe – Pressemeldung


In den Landkreisen Regensburg und Roth ist Wildes Bayern heuer gegen insgesamt 18 Bescheide von Unteren Jagdbehörden zur Verkürzung der Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe gerichtlich vorgegangen. Betroffen waren insgesamt 21 Jagreviere, hiervon 17 im Landkreis Regensburg und vier im Landkreis Roth. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Regensburg allen Eilanträgen des Vereins im Kreis Regensburg stattgegeben. Im Kreis Roth hat das zuständige Verwaltungsgericht Ansbach zudem die Gegenwehr eines der betroffenen Revierinhaber abgeschmettert – auch hier mit dem Hinweis, dass Wildes Bayern mit seiner Klage voraussichtlich erfolgreich sein wird.

„So langsam dreht sich der Wind“, kommentiert die 1. Vorsitzende von Wildes Bayern e. V., Dr. Christine Miller, die aktuellen Gerichtsentscheidungen zum Erhalt der Schonzeit für Rehwild im April in Bayern. Der Trend vieler Jagdbehörden, die Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe im April auf Antrag der Revierinhaber auch bei relativ schwachen Begründungen und ohne detaillierte Sachverhaltsermittlung aufzuheben, könnte gebrochen sein. Denn Wildes Bayern hat insbesondere im vergangenen und in diesem Jahr zahlreiche solcher Bescheide vor Gericht beklagt – und ging in den allermeisten Fällen als Sieger vom Platz.

Im Landkreis Regensburg hat sich heuer das Szenario vom vergangenen Jahr wiederholt: Rund 50 Jagdreviere hatten Anträge gestellt, dass der Jagdbeginn auf Rehböcke und einjährige weibliche Tiere vom 1. Mai bei ihnen um rund drei Wochen vorverlegt wird. Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt hat diesen Anträgen entsprochen, obwohl sie mit flächendeckenden Schonzeitaufhebungen schon im letzten Jahr vor Gericht gescheitert war. Heuer hat der Wildtier- und Naturschutzverein zunächst in Bezug auf vier Reviere geklagt und Eilrechtsschutz beantragt, dann, auf Basis des Erfolgs, auf weitere 13 Reviere. Bemerkenswert: Das Landratsamt wollte sich, trotz deutlicher Entscheidungen des VG Regensburg, nicht zu einem Einlenken bewegen lassen und zwang den Verein zu weiteren Anträgen. In allen Fällen hat das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg die angefochtenen Bescheide umgehend vom Vollzug ausgesetzt.

Im Landkreis Roth hat Wildes Bayern die Bescheide für vier Reviere per Klage angefochten. Da kein Sofortvollzug angeordnet worden war, entfalteten die Klagen aufschiebende Wirkung – die vorgezogene Jagd durfte also nicht ausgeübt werden. Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen, aber: Als einer der betroffenen Revierinhaber die aufschiebende Wirkung der Klage mit einem Antrag auf Sofortvollzug ausbooten wollte, erteilte ihm das Verwaltungsgericht Ansbach eine gründliche Absage. Tenor: Der Sofortvollzug wird nicht zugelassen, weil absehbar ist, dass die Argumente für die Schonzeitaufhebung nicht tragen werden. Wildes Bayern kann sich also auch hier zugute halten, den verfrühten Abschuss von Rehböcken und Schmalrehen verhindert zu haben.

„Wir sind froh, dass immer mehr Behörden offenbar einsehen, dass sich gesetzliche Vorschriften zum Schutz von Wildtieren nicht mit banalen Argumenten umgehen lassen“, so Dr. Miller. „Einige haben es offenbar in diesem Jahr auch gar nicht mehr erst versucht, weil sie wussten, dass Wildes Bayern bereit steht. Andere scheitern mit ihrer Praxis jedenfalls an aufmerksamen Gerichten. All das ist ein großer Erfolg für die bayerischen Wildtiere und für den Natur- und Tierschutz allgemein.“

Unter diesem Link können Sie die Pressemeldung auch als pdf herunterladen…

Bildquelle: PM Reh Schonzeit Erfolge (c)Wildes_Bayern_Monika_Baudrexl




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