Nicht nur der Landkreis Altötting, sondern auch Pfaffenhofen/Ilm hat beim Rehwild in die Schonzeit eingegriffen: Für zwei Hegegemeinschaften hat das Landratsamt die Schonzeit für die letztjährigen Kitze vom 1. bis 30. April aufgehoben. Wäre die Allgemeinverfügung in Kraft getreten, die das Landratsamt am 31. März 2022 bekannt gab, dann wäre in den letzten Tagen in den Hegegemeinschaften „Oberes Ilmtal“ und „Pfaffenhofen“ trotz des späten Wintereinbruchs und eisiger Nachttemperaturen womöglich schon auf die jüngsten Stücke im Bestand gejagt worden.
Dass dem nicht so war, hat Wildes Bayern mit einer Klage gegen die Allgemeinverfügung erreicht. Das Landratsamt hat daraufhin sofort bekannt gegeben, dass es die Angelegenheit prüft und die Jagd deshalb vorerst zu unterbleiben hat.
Das Bayerische Jagdgesetz sieht eine Schonzeitaufhebung nur aus triftigen Gründen wie einer Vermeidung von übermäßigen Wildschäden vor. Da es sich um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift handelt, muss die Behörde für jedes von der Ausnahme betroffene Revier eine detaillierte Einzelfallprüfung durchführen. Dass die Aufhebung der Schonzeit in Pfaffenhofen aber nicht punktuell, sondern gleich für zwei komplette Hegegemeinschaften gelten sollte, sehen wir kritisch. Laut dem Forstlichen Gutachten ist der Verbiss in einer dieser Gemeinschaften „tragbar“, in der anderen wird er als „zu hoch“ bewertet. Auch deshalb ist es Wildes Bayern wichtig, dass die Allgemeinverfügung nochmals überprüft wird.
In beiden Landratsämtern zeigt sich deutlich, dass das Verbissgutachten nicht wie immer betont als eine “Abschuss – Empfehlung” zu sehen ist, sondern durch AELF inzwischen auch entgegen bestehender Gesetzes durchgezogen wird. !
Hier zeigt sich deutlich, dass das “Windisch – Strategiepapier”, wie man die private Jägerschaft neutralisiert und die Waldbesitzer auf die Forstseite bringt, teilweise schon voll umgesetzt wurde. ! ! !
Dieses Strategieprogramm wurde mit Steuergeldern von der bayerischen Staatsforstverwaltung in Auftrag gegeben, mit Steuergeldern finanziert, und von der Marketing Firma Thessenvitz erstellt.
Hubert A. Hertlein
P.S.: Frage: Was haben die jeweiligen BJV Kreisgruppen diesbezüglich unternommen. ? ? !
Unabhängig von BJV, der diesbezüglich sowieso nichts unternimmt, kann ja jeder Jagdpächter / Jöger auch noch selbst entscheiden, ob er den Finger krumm macht oder nicht! Leider ist es eine deutsche Art, alles umzusetzen, was die Obrigkeit vor gibt!
Beste Grüße und Waidmannsheil