Die Gerichtsentscheidungen gegen die Schonzeitverkürzungen beim Rehwild in Bayern waren aus wildbiologischer Sicht völlig richtig – zu diesem Fazit kommt Prof. Dr. Sven Herzog, Dozent für Wildökologie und Jagdwirtschaft an der Forstlichen Fakultät in Tharandt. Er hat eine Folge seines neuen virtuellen Vorlesungsformats den Schonzeitverkürzungen beim Rehwild in Bayern und deren Stopps durch die Verwaltungsgerichte gewidmet. In der knapp 15-minütigen Online-Vorlesung der Technischen Universität Dresden sind auch die Aktivitäten von Wildes Bayern erwähnt.
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Wie wir, vertritt er dabei die Ansicht, dass eine Vorverlegung der Jagdzeit aus wildbiologischer Sicht – wie übrigens auch aus forstlicher Sicht – kontraproduktiv ist, „weil wir davon ausgehen müssen, dass die Bejagung im Frühjahr eher mehr Schäden im Wald verursacht als weniger Schäden“. Die Tiere, die mit aufgebrauchten Nahrungsreserven aus dem Winter kämen, bräuchten Ruhe zur Nahrungsaufnahme auf Offenflächen, wie Wiesen oder Wintersaaten. „Es gibt definitiv keinen wissenschaftlichen Beleg, dass eine Frühjahrsbejagung Wildschäden verhindern kann“, so Herzog. Hingegen seien Tierschutzprobleme vorprogrammiert, wenn man zum Beispiel ein Schmalreh mit einem tragenden oder gar führenden Stück verwechsele, der damit die Position von Wildes Bayern vollauf bestätigt.
Herzog vertritt die Auffassung, dass beim Rehwild wie auch bei anderem wiederkäuenden Schalenwild eine Jagdzeit von August bis Dezember völlig ausreiche. Jeder, der willens sei, seine wildbiologisch und ökologisch sinnvolle Jagdstrecke zu erfüllen, werde es in dieser Zeit schaffen. Wenn nicht, dann beherrsche er entweder das Handwerk nicht oder wolle das einfach nicht.
Bildquelle: (c)Professor Herzog