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Donnerstag, 09. Dezember 2021

09. Dezember 2021, 18:29    Webmaster

Wildschutzgebiet im Rotwandgebiet: Betretungsverbot zwischen 1. Dezember und 14. Juli


Das Landratsamt Miesbach weist ein Wildschutzgebiet im Rotwandgebiet aus: Nach zwei Jahren intensiver Abstimmung mit Landwirten, Forstbetrieb Schliersee, Touristikern der Alpenregion Tegernsee Schliersee und Naturnutzervertretern des Deutschen Alpenvereins gilt künftig zwischen 1. Dezember und 14. Juli eines jeden Jahres ein Betretungsverbot in einem 320 Hektar großen, nicht zusammenhängenden Gebiet rund um Lempersberg, Benzingspitz, Wildes Fräulein/Jägerkamp und Maroldschneid. Das Gebiet liegt in den Gemeinden Fischbachau, Schliersee und Bayrischzell.

(c)Florian Bossert

Grund für das Wildschutzgebiet ist der große Freizeitdruck in der Region: Eine Flut an Wanderern und Tourengehern führen dazu, dass Raufußhühner aus ihren Winterlebensräumen zu oft flüchten müssen und im Frühjahr nicht mehr ungestört balzen, brüten und ihren Nachwuchs aufziehen können. Dabei ist das Gebiet eines der letzten Rückzugsorte in den bayerischen Alpen für Birk- und Auerhühner, die beide auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten stehen. Das zeitlich begrenzte Betretungsverbot während der Wintermonate soll nun zu einer Erholung der Population durch eine geschützte und störungsarme Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit führen. In dem Gebiet zählt der Gebietsbetreuer für das Mangfallgebirge, Florian Bossert, derzeit etwa 25 Birkhühner, obwohl eigentlich Platz für bis zu 150 wäre, denn der Lebensraum ist dank der sehr guten Zusammenarbeit mit Almbauern und dem Forstbetrieb sehr gut geeignet.

(c)Florian Bossert

Die Verordnung, die die Jagd- und die Naturschutzbehörde am Landratsamt gemeinsam erarbeitet haben, sieht ein Betretungs- und Fahrverbot in diesem Gebiet vor. Ausnahmen gibt es nur für die ordnungsgemäße Ausübung von Jagd, Forst und Almwirtschaft. Wer das Gebiet entgegen des Verbots betritt oder befährt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € rechnen. Schilder an den Grenzen des Gebiets sowie an allen Parkplätzen der Region werben mit großen Karten und Informationen zur Bedrohung der Raufußhühner um Verständnis für die Maßnahme.

(c)Florian Bossert

Bei der Festsetzung der Gebiete wurde zusammen mit allen Interessensvertretern sorgfältig zwischen dem Schutz der Raufußhühner und dem verständlichen Wunsch nach Natur- und Sporterlebnis abgewogen. So darf die „alte Via Alpina“ (Weg 642) schon ab 15.06. wieder betreten werden. Es gibt zudem als Alternative dazu eine „neue Via Alpina“: Sie führt von der Auerspitz nach Nordosten über die Bergwachthütte unterhalb der Ruchenköpfe sowie die Soinalm und über einen neu ausgebauten Jägersteig bis zum Wandererparkplatz am Sillberghaus im Ursprungstal. Auch der Weg vom Gipfel des Jägerkamp Richtung Westen sowie der Weg 642 (Nordanstieg von der Jägerbauernalm zum Jägerkamp) ist bereits ab 31.3. wieder freigegeben.

 

Offizielle Seite des Wildschutzgebietes: WildschutzgebietRotwand / Landkreis Miesbach (landkreis-miesbach.de)

Informationen des DAV MUC zum WSG: Wildschutzgebiet Rotwandgebiet – Alpenverein München & Oberland (alpenverein-muenchen-oberland.de)

Schön aufbereitete DAV Informationen: Angespannte Lage in den Wald-Wild-Schongebieten und Schutzgebieten Natur & Umwelt DAV – Alpenverein München & Oberland (alpenverein-muenchen-oberland.de)

 

Weitere Lesetipps zu diesem Thema

 

In den kommenden Tagen wird es auch noch im Radio (BR), sowie im TV vermutlich am Freitagabend in der BR Abendschau, kommende Woche in den Tagesthemen und im Januar bei BR Unkraut thematisiert.

 

 

Bildquelle: (c)Florian Bossert




Andreas N. Nemitz schrieb:


Interessant; ausgetechnet die Ausübung der Jagd wurde in diesem “Schutzgebiet” nicht untersagt. Also haben die Wildtiere dort weiterhin nicht wirklich Ruhe. “Jagd macht Wildtiere scheu und für die meisten Menschen nicht erlebbar” war kürzlich der Ausspruch eines weisen bekannten Ornithologen. Nun also weiterhin Jagd (auch Drückjagden?) ohne unliebsame Zeugen?

Antworten
Christine Miller schrieb:


Wir haben dafür gekämpft, aber konnten uns leider nicht mit unserer Forderung durchsetzen. Auch die Tatsache, dass ausgerechnet angrenzend ein “Schonzeitaufhebungsgebiet” mit Dauerjagd liegt, trübt die Freude. Aber wir freuen uns trotzdem, dass gegen viele Wiserstände wenigstens dieser Fortschritt erzielt werden konnte.Die Leute am Landratsamt haben ihre Sache gut gemacht.

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