Unser Partnerverein VLAB hat sich für landschaftsprägende Kulturdenkmäler in unserer Heimat stark gemacht. Hier die Pressemitteilung des VLAB dazu:
“Mitglieder des Vorstandes und Beirates des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) haben gegen die jüngste Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eingereicht. Die in der Bayerischen Verfassung verankerte Popularklage bietet Einzelpersonen die Möglichkeit, Gesetze auf Grundrechtsverstöße überprüfen zu lassen.
Die von den Klägern angegriffene Gesetzesänderung sieht vor, dass bei der Genehmigung von Windkraftanlagen nur noch “besonders landschaftsprägende Denkmäler” vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Als “besonders landschaftsprägend” gelten gegenwärtig ca. 100 Denkmäler, während bis zur Gesetzesänderung ca. 1.600 Denkmäler in Bayern als “landschaftsprägend” angesehen und darüber hinaus im Einzelfall auch nicht landschaftsprägende Denkmäler vor erheblichen optischen Beeinträchtigungen geschützt wurden. Bisher waren beispielsweise die Halbinsel Wasserburg im Bodensee mit ihrer historischen Bebauung oder das Welserschloss in Neunhof bei Lauf an der Pegnitz als “besonders landschaftsprägend” kategorisiert. Im Umkreis dieser bedeutenden Kulturdenkmäler dürfen seit der Änderung des Denkmalschutzgesetzes am 1. Juli 2023 Windkraftanlagen errichtet werden, was vorher nicht möglich war. Nach wie vor im Katalog der “besonders landschaftsprägenden Denkmäler” sind zum Beispiel das Schloss Neuschwanstein oder die Walhalla bei Donaustauf.
Die Kläger rügen neben weiteren Rechtsverstößen eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts, weil durch die Gesetzesänderung den meisten Denkmaleigentümern die Möglichkeit genommen wurde, sich gegen Beeinträchtigungen ihres Denkmals durch Windkraftanlagen zur Wehr zu setzen – auch zum Schaden der durch eine große Vielfalt von Denkmälern geprägten Kulturlandschaften in Bayern.
Mit der Popularklage wurde gleichzeitig beantragt, die Änderungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vorläufig außer Vollzug zu setzen. Dadurch soll verhindert werden, dass Behörden und Planungsverbände einseitig Fakten zulasten des Denkmal- und Kulturlandschaftsschutzes schaffen.”
Zur Internetseite mit weiteren Infos über den VLAB kommt Ihr hier
Und hier noch die Berichterstattung der SZ zu der Klage
Bildquelle: Tourist-Information Wasserburg (Wolfgang Schneider)