Man möchte es ja nicht für möglich halten, aber die Untere Jagdbehörde in Regensburg hat tatsächlich einen zweiten Versuch in Sachen “weiträumige Schonzeitverkürzungen beim Reh im April” gestartet. Dabei war sie damit schon im vergangenen Jahr vor Gericht gescheitert. Denn – hier nochmal zum Mitschreiben: Schonzeitaufhebungen sind nicht als pauschales Gegengift gedacht, sondern die Anträge bedürfen in jedem einzelnen Fall einer gesonderten Prüfung.
Diese hat sich das Landratsamt trotz besseren Wissens auch 2023 gespart, als es für rund 50 Reviere pauschal den Jagdbeginn auf Rehböcke und Schmalrehe um drei Wochen nach vorne rückte. Wir vom Wilden Bayern sind in drei Fällen exemplarisch dagegen vorgegangen und haben Klage gegen die Bescheide erhoben. Mit guten Gründen: In einem Fall zum Beispiel bescheinigte eine revierweise Aussage dem Jagdpächter, dass die Naturverjüngung ohne Zaun bestens aufkomme und gut gedeihe. Im Bescheid der Behörde hingegen war die Rede von Wildschäden.
In einem anderen Revier hielt der begutachtende Förster fest, dass die Naturverjüngung daran scheitere, dass der Altbestand sie ausdunkle und zudem Bodensträucher ein Aufwachsen verhinderten. Waldbauliche Fehler sind aber nicht mit überzogener Rehbejagung während der Schonzeit zu beheben!
Diese Aspekte hat auch das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg erkannt und hat am 14. April im Rahmen von Eilentscheidungen befunden, dass die Bescheide tatsächlich nicht rechtmäßig sind. Wir freuen uns über unseren Erfolg und wundern uns weiterhin, wieso sich die Untere Jagdbehörde in Regensburg so wenig mit dem Gerichtsurteil vom vergangenen Jahr zur Schonzeitaufhebung auseinandergesetzt hat. Kommentar unserer Vorsitzenden Dr. Christl Miller: “Offenbar verwendet man hier mehr Gedanken darauf, wie man eine Vorschrift umgehen, als wie man sie umsetzen kann!”