Ein Imkerpaar in Brandenburg hat fast 15.000 Euro Schadenersatz zugesprochen bekommen, weil sein Honig mit Glyphosat verunreinigt wurde. Das berichtet die Aurelia-Stiftung, die die Klage unterstützt hatte.
Die Imker hatten ihre Bienenvölker seit Mai 2018 an einem Waldrand im Landkreis Barnim aufgestellt. Im April 2019 stand der Löwenzahn auf dem angrenzenden Feld in voller Blüte. Der Pächter des Feldes, eine von niederländischen Investoren geführte Landwirtschaftsgesellschaft, besprühte den Acker mit Glyphosat, um das Feld für den Maisanbau vorzubereiten. Noch ungefähr zwei Tage lang sammelten die Bienen des Imkerpaars hier jedoch weiter Nektar, bevor der Löwenzahn abstarb.
Laboranalysen des Honigs ergaben, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Tonnenweise Honig musste entsorgt werden, der Familienbetrieb des Imkerpaars existiert mittlerweile nicht mehr.
Das Landgereicht Frankfurt/Oder befand laut Aurelia-Stiftung: Der verantwortliche Landwirt muss für den Schaden vollumfänglich haften.” Landwirt*innen müssen für Schäden aufkommen, die sie durch den Einsatz von Pestiziden verursachen. Pestizide dürfen auf dem Acker nur so eingesetzt werden, dass die geltenden Rückstandshöchstgehalte in Honig eingehalten werden.” Der Einsatz glyphosathaltiger Herbizide auf blühende Pflanzen sollte deshalb unterbleiben, lautet der Rat von Fachexperten.
Mehr Informationen zum Fall: www.aurelia-stiftung.de/glyphosat-im-honig