Eine interessante Entscheidung des zuständigen Landwirtschaftsministers in Brandenburg, die er hier trifft und dabei ganz offensichtlich gegen Europarecht verstößt. Immer noch ist der Wolf eine geschützte Art des Anhangs 2 der FFH-Richtlinie. Jede Beeinträchtigung seiner Nahrungsgrundlage ist ein direkter Verstoß gegen das Naturschutzrecht, das auf dieser Richtlinie fußt. Gibt es denn in Brandenburg keine Naturschutzvereinigung (z.B. den LJV), der dagegen klagen würde?
Zum Originalbeitrag auf natuerlich-jagd.de kommt Ihr über diesen Link…
Bildquelle: (c)Wildes Bayern - Hasenkalender 2022, (c)Wildes Bayern
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