Eine interessante Entscheidung des zuständigen Landwirtschaftsministers in Brandenburg, die er hier trifft und dabei ganz offensichtlich gegen Europarecht verstößt. Immer noch ist der Wolf eine geschützte Art des Anhangs 2 der FFH-Richtlinie. Jede Beeinträchtigung seiner Nahrungsgrundlage ist ein direkter Verstoß gegen das Naturschutzrecht, das auf dieser Richtlinie fußt. Gibt es denn in Brandenburg keine Naturschutzvereinigung (z.B. den LJV), der dagegen klagen würde?
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Bildquelle: (c)Wildes Bayern - Hasenkalender 2022, (c)Wildes Bayern