Vieles hätte geregelt und geändert werden müssen im neuen Koalitionsvertrag – gerade auch auf dem Gebiet des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes. Statt dessen haben die neuen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD sich darauf geeinigt, in Sachen Umwelt künftig weniger Bürgerbeteiligung und weniger Kontrollmöglichkeit für die Öffentlichkeit zuzulassen. Dazu wollen sie offenbar, wie schon vorab befürchtet, unter anderem ans Umweltinformationsgesetz gehen. Zitat: „Wir überprüfen das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz auf über Europarecht hinausgehende Punkte, die wir anpassen werden. Wir streben eine Fokussierung auf unmittelbare Betroffenheit bei Klage- und Beteiligungsrechten an. Wir verschlanken das Umwelt-Informationsgesetz.“
Dabei ist das Thema Umwelt doch so wichtig und wird im Koalitionsvertrag in vielen Absätzen hoch aufgehängt: Die Umweltschutzstandards sollen gewahrt werden, das Ambitionsniveau im Umweltschutz darf nicht absinken, die Menschen sollen umweltverträglich wohnen können, gerade im ländlichen Raum soll der Umweltschutz ein großes Thema sein, usw. usw..
Aber das sind wohl alles hohle Floskeln. Denn auch bei der Planung neuer Infrastrukturen und – insbesondere – Windenergieanlagen soll die Umwelt künftig noch mehr den Kürzeren ziehen. Statt sorgfältiger Prüfungen wird jetzt blindlings „beschleunigt“ (und damit der Kurs der rot-grünen Bundesregierung einfach weiter fortgesetzt): „Deutschland muss auf dem Weg zur Planungs- und Baubeschleunigung mutige Wege gehen. Notwendig ist eine grundsätzliche Überarbeitung von Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und des (Verwaltungs-)Verfahrensrechts. Wir werden eine europäische Initiative zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung starten; der nationale „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ wird fortgesetzt.“ (Dieser Pakt, geschmiedet 2024, sorgt unter anderem dafür, dass die Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land sich in den Jahren seit 2022 fast vervierfacht haben.)
Weiteres Zitat dazu: „Bei Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz sowie zur Klimaanpassung wollen wir die Notwendigkeit des naturschutzrechtlichen Ausgleichs reduzieren.“
Und: „Zudem werden wir nach EU-Recht zulässige Spielräume für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nutzen und diese vereinfachen, unter anderem indem wir
Schwellenwerte für Vorhaben mit UVP-Pflicht anheben und eine Aussetzung der UVP-Vorprüfung für Änderungsgenehmigungen prüfen.“
Immerhin hat die künftige Regierung auch festgehalten: „Wir unterstützen den Tierschutz…“. Na, da werden wir sicher gespannt sein.
Und nachdem die Personalie Land- und Forstministerium wohl an die bisherige bayerische Forstministerin gehen soll, können wir uns vorstellen, was bei der „punktuellen Anpassunge des BJagdG“ erwartet werden kann: Mehr weiter so – aber alles noch einen Tick schlimmer.
Den vollständigen Koaltionsvertrag von CDU/CSU und SPD könnt Ihr hier einsehen und herunterladen
Hier findet Ihr die Stellungnahme des Deutschen Tierschutzbunds dazu
Meldung vom 31. März 2025
Wir waren nicht wenig erstaunt, unseren Namen vergangene Woche in der Frankfurter Allgemeinen (FAZ) zu finden – und das gleich mehrfach. Der Grund: Wildes Bayern ist eine der wenigen NGOs im Naturschutz, die tatsächlich von ihrem Verbandsklagerecht gebraucht machen – und das mit einer Erfolgsquote von 55% am zweit-erfolgreichsten in Deutschland!
Das geben wir hier nicht nur bekannt, weil wir stolz darauf sind, sondern wir möchten Ihr Augenmerk, liebe Leser, auch auf den finanziellen Background der Organisationen lenken, mit denen sich Wildes Bayern hier das „Siegertreppchen“ teilt (kleines Stichwort: Jahresbudget BUND 42,5 Mio. Euro, NABU ca. 90 Mio. Euro (2023)).
Das Verbandsklagerecht, basierend auf der Aarhus-Konvention, ist vielen ein Dorn im Auge. Erst vor einiger Zeit haben CSU und Freie Wähler in Bayern einen Angriff darauf gestartet, über den wir hier berichtet haben. CDU und CSU hatten ihm sogar in ihrem Wahlprogramm den Kampf angesagt. Auch in den Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung sollen den lästigen Vereinen die Klagemöglichkeiten verbaut werden. Jetzt hat sich die FAZ damit befasst, weil im Nachgang zum Infrastrukturpaket der Bundesregierung mit einer Klagewelle von Umweltverbänden gerechnet wird.
Im Rahmen dessen kam eine Studie des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU) in Berlin zutage, die die „Wissenschaftliche Unterstützung des Rechtsschutzes in Umweltangelegenheiten in der 20. Legislaturperiode“ zum Inhalt hatte.
Darin stellten die Untersuchenden fest: „Lediglich 34 der insgesamt 399 in Deutschland anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände haben im Zeitraum von 2021 bis 2023 Verbandsklagen erhoben. Die fünf am häufigsten klagenden Verbände sind dabei der BUND (49 Klagen), NABU (34 Klagen), Wildes Bayern e.V. (31 Klagen), Naturschutzinitiative Rheinland-Pfalz (12 Klagen) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) (9 Klagen).“
Dem Wilden Bayern bescheinigt die Studie dabei sogar „überdurchschnittlichen Erfolg„: Es falle auf, „dass der BUND mit seinen Untergliederungen in den Bundesländern mit etwa 60 % gewonnenen Klagen im Zeitraum von 2021 bis 2023 noch einmal deutlich erfolgreicher war, als die Umweltverbände im Durchschnitt. Das trifft auch auf die Organisation Wildes Bayern e.V. zu, die mit 55 % gewonnene Klagen im Zeitraum 2021 bis 2023 über dem Durchschnitt der Erfolgsstatistik der Verbandsklagen liegt.“ Inzwischen hat sich die Erfolgsquote von Wildes Bayern noch deutlich erhöht, denn im Jahr 2024 hat dieser Verein praktisch alles gewonnen, was er angefasst hat und 2025 hielt diese Erfolgssträhne auch in Österreich an. „Wir klagen nicht, um zu bremsen oder lästig zu sein, sondern wir klagen vor allem dort, wo sich die Verwaltungspraxis weit vom Gesetzestext entfernt hat. In solchen Fällen gewinnt man natürlich leicht!“, so Wildes-Bayern-Vorsitzende Christine Miller.
Ein Satz aus dem Beitrag in der FAZ dürfte übrigens insbesondere den Jagdverbänden zu denken geben: „Auch gegen den Abschuss von Wildtieren gibt es mittlerweile Verbandsklagen. Besonders aktiv auf dem Gebiet des Jagdrechts sei der Natur- und Tierschutzverband Wildes Bayern…“
Den Beitrag aus der FAZ könnt Ihr hier lesen
Die vollständige Studie des UfU könnt Ihr hier einsehen
*** UNSERE ARBEIT ZUM SCHUTZ DER WILDTIERE MIT EINER SPENDE UNTERSTÜTZEN KÖNNT IHR HIER***
Bildquelle: Symbolbild Pokal: Alex 1983/pixabay, Screenshot Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD