Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat im Dezember 2024 ein neues Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen herausgegeben.
Da wir selbst keine ausgesprochenen Experten auf diesem Gebiet sind, geben wir euch hiermit die Stellungnahmen des Deutschen Tierschutzbunds und des Deutschen Falkenordens zur Kenntnis:
„Das jetzige Gutachten ist im Vergleich zum Vorgänger aus dem Jahr 1995 zumindest in Teilen ein wesentlicher Fortschritt. Das betrifft vor allem die nun geforderte Sachkunde der Halter, aber auch Angaben zum allgemeinen Management sowie zum Umgang mit verletzten Vögeln.
Dass der Einsatz von Greifvögeln oder Eulen im Rahmen therapeutischer Maßnahmen aus tierschutzfachlicher Sicht grundsätzlich abgelehnt wird, ist positiv, auch wenn Ausnahmen möglich bleiben. Ebenso stellt das Gutachten klar, dass die Zurschaustellung von Greifvögeln oder Eulen an ständig wechselnden Orten, Flugschauen eingeschlossen, und die Haltung der Tiere in mobilen Einrichtungen nicht zu tolerieren sind.
Enttäuschend ist allerdings, dass Volierenmaße nicht erhöht, teilweise bei kleineren Eulenarten sogar in der Höhe verringert wurden. Auch das Grundproblem der Anbindehaltung falknerisch gehaltener Vögel ist nicht entschärft: Es bleibt weiter erlaubt, Eulen und Greifvögel anzubinden. Die damit einhergehende Gewöhnung bzw. Prägung auf den Menschen, die Nahrungsreduktion und die Anbindehaltung an sich schränken die Vögel dabei in ihrem natürlichen Verhalten erheblich ein und stehen damit im Widerspruch zu den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes.
Der Überarbeitungsprozess für das Gutachten war bereits 2016 mit einer ersten Stellungnahme des Deutschen Tierschutzbundes gestartet, es folgten ein Vor-Ort-Termin aller beteiligten Verbände im Jahr 2019 und verschiedenen Gesprächsrunden mit dem BMEL sowie schriftlichen Stellungnahmen zu verschiedenen Entwürfen über die Jahre. Der Deutsche Tierschutzbund hat das Gutachten unter Verweis auf das gemeinsame Differenzprotokoll der Tierschutzverbände (ab Seite 48) mitgetragen. Das Gutachten ist nicht rechtsverbindlich, kann aber kontrollierenden Behörden als Entscheidungsgrundlage dienen.“
Für den Deutschen Falkenorden e. V. schrieb auf unsere Anfrage die Vorsitzende, Elisabeth Leix:
„Die Sachverständigengruppe hat im Zuge der Überarbeitung ideologiefrei neue wissenschaftliche Erkenntnisse unter Einbeziehung der Eingaben verschiedenster Interessengruppen berücksichtigt und sich hierbei nicht von unbegründeten und überzogenen Forderungen leiten lassen, die an der tiergerechten Praxis vorbeigehen.
So ist insbesondere die falknerische Haltung, in der Greifvögel in Verbindung mit Freiflug kurzzeitig gehalten werden können, von der Sachverständigengruppe als nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes stehend, bestätigt worden.
Der Deutsche Falkenorden e.V. trägt das Gutachten mit und hat keinen Anlass für ein Differenzprotokoll gesehen.“
Auch die letzte Fassung des Gutachtens hatte der DFO ohne Differenzprotokoll mitgezeichnet.
Das vollständige neue Gutachten des Landwirtschaftsministeriums findet Ihr hier
Bildquelle: V. Klimke