Am 27. Juli 2020 hat das BMEL eine Entwurfsfassung zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes veröffentlicht. In einigen wenigen, jedoch für uns wesentlichen Bereichen verletzt dieser Entwurf sowohl naturschutzrechtliche wie tierschutzrechtliche Regeln, die bisher in der Bundesrepublik Deutschland und allen ihren Bundesländern gegolten haben und hoffentlich auch weiterhin gelten werden.
Die Stellungnahme vom Verein Wildes Bayern e.V. können Sie hier herunterladen.
Bild: (c) Adrian Infernus
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