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Mittwoch, 19. Januar 2022

19. Januar 2022, 10:40    Webmaster

Offener Brief: Vermeidbares Tierleid/Tierqual im Nationalpark unteres Odertal


Zu dem Tierleid im Nationalpark Unteres Odertal hat Dr. med. vet. Jörg Stürmer den folgenden offenen Brief an die Kreisverwaltung / Landrätin Karina Dörk versendet:

 

Offener Brief per E-Mail “Vermeidbares Tierleid/Tierqual im Nationalpark unteres Odertal” – Wald und Leben vom 15.01.2022

Absender:

Dr. med. vet. Jörg Stürmer / Verein WaldundLeben@gmail.com

Empfänger:

Kreisverwaltung
Landrätin Karina Dörk
Karl-Marks-Straße 1
17291 Prenzlau
landraetin@uckermark.de
ata@uckermark.de
Poststelle@mluk.de

 

Sehr geehrte Frau Dörk, sehr geehrte Damen und Herren,

ein Landwirt, der seinen Viehbestand auf einer umzäunten Weide hält, die von Hochwasser geflutet ist und die Tiere trotzdem dort stehen lässt, bis sie verenden, würde anschließend höchstwahrscheinlich mit einem Tierhaltungsverbot belegt, falls er erneut Tiere halten wollte, auch wenn ein Seuchenverdacht für die Herde ausgesprochen wurde. Gemäß der Tierseuchenallgemeinverfügungen aus 2021 sind die Polderwiesen des Nationalparks Unteres Odertal (bei Schwedt) im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Landkreis Uckermark, Veterinäramt, durch den umstrittenen sog. ASP-Schutzzaun, eingezäunt.

Im Zaun befinden sich geschlossene Tore. In bestimmten Gebieten handelt es sich um Einzäunung durch drei Zäune. Zum Jahreswechsel 2021/2022 wurde das Gebiet durch Hochwasser geflutet, die dort lebenden Wildtiere, insbesondere Schalenwild, konnten und können durch den ASP-Zaun nicht entkommen und verenden qualvoll spätestens bei den andauernden Versuchen, den für Rehwild zu hohen Zaun zu überwinden. Entsprechende Bilder finden sich bereits in der Presse.

Wer auf dem Radweg auf der anderen Seite des Zauns unterwegs ist, sieht das Wild im Wasser stehen, ohne helfen zu können. Die Rehe (eigentlich Flucheere!) sind bereits tagsüber, trotz Passanten in einem Stadium der Panik und Erschöpfung am Zaun entlanggezogen.

Diese Überflutungssituationen ereignen sich wiederholt, meist mindestens einmal jährlich. Als 2021 der ASP-Zaun in dieser sensiblen Zone gesetzt wurde, erfolgte dies wohl entweder in Ignoranz der Fakten oder in bestem Wissen einer akAonisAschen Seuchenbekämpfung durch Tötung im Hochwasser mit entsprechendem Tierleid. Der Leiter des dortigen Nationalparkes hat sich vergeblich gegen die Errichtung des Zaunes an dieser Stelle ausgesprochen. Der stellvertretende Leiter des Nationalparkvereins sieht die einheimischen Wildtiere in dieser Lage als gefährdet an. Zudem ist die Wirksamkeit des Zaunes angezweifelt, weil z.B. aasessende Tiere wie Raben und Rabenvögel, die von den an ASP verendeten Tierkörpern fressen, den Zaun überwinden können und Viren übertragen können.

  1. Die Gefahr des qualvollen Todes zahlreicher Tiere war insofern voraussehbar, wurde billigend in Kauf genommen und ist nicht als „Unfall“ anzusehen. Vielmehr stellt die Errichtung eines Zaunes an dieser Stelle einen achtungslosen Umgang mit der Wildtierpopulation und einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) § 1 dar („Zweck dieses Gesetztes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“). Auch im Seuchenfall dürfen Tiere nur sachgerecht getötet werden. Für das Töten von Tieren im Seuchenfall gilt gemäß § 4 Abs.1 auch im Seuchenfall: „..darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“Zu den laut Bundesjagdgesetz (BjagdG) zulässigen Jagdmethoden gehört bekanntermaßen nicht der Entzug der Lebensgrundlage im Zusammenhang mit Hochwasser, Ertränken, Erschöpfung und Unterkühlung, weder von gesunden Tieren noch von potentiell an einer Seuche erkrankten Wildschweinen. Zudem ist nicht auszuschließen, dass Viren der eventuell mit ASP infizierten und im Überschwemmungsgebiet verendeten Tiere flussabwärts bzw. in andere Überschwemmungsgebiete getragen werden. Das Sterbenlassen von Tieren, die durch Wasser oder Zaun von Äsungsplätzen abgeschnitten sind, durch Ertrinkungs- Unterkühlungs- und Erschöpfungstod stellt insofern einen Verstoß gegen § 1 und § 4 Abs.1 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 105 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, dar.
  2. Durch derartige Zäune wird der Lebensraum und die Lebensgrundlage der Wildtiere erheblich verändert. Ziel des Grundgesetzes in Artikel 20a ist: „der Staat schützt auch in Verantwortung für künftige Generationen die natürliche Lebensgrundlage und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung“. Dieser Grundsatz des ArAkel 20a wird durch die zuständigen Stellen verletzt, auch unter BerücksichAgung des eingetretenen Seuchenfalles. Dass die nicht Beachtung des ArAkels ausgerechnet in einem NaAonalpark geschieht, gibt zu denken.Wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt? Wurde eine Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-Verträglichkeitsprüfung) durchgeführt? Mit den teils fraglichen Maßnahmen gegen die afrikanische Schweinepest werden jedenfalls hauptsächlich die umliegenden Schweinehalter unterstützt. Die ökonomischen Vorteile der Industrieargen Massentierhaltung von Schweinen können und sollten allerdings zumindest nicht auf diese Weise den Zielen eines Naturschutzgebiets/Nationalparks vorangestellt werden, zumal die afrikanische Schweinepest fatalerweise auch das Gebiet des Nationalparks überwunden hat und damit vorerst die Idee eines ASP-freien bzw. wildschweinefreien Gürtels zwischen Polen und der BRD zunichte gemacht sein dürle. Bisher blieb die Zulassung der in Entwicklung befindlichen ASPImpfstoffe leider aus.
  3. Behebung der Missstände – Als Sofortmaßnahme zur Durführung von Tierschutzmaßnahmen (Maßnahmen zur Abwendung des Tierleids) mit dem geringsten Aufwand wird das dauerhale Öffnen sämtlicher vorhandener Tore des westlichen Zaunes vor dem Winterdeich vorgeschlagen. Hier ist das streckenweise Umlegen/Enuernen des Zaunes die bessere Lösung, denn ein „Hinausgeleiten der Tiere“ ist wohl bei Haus>erherden, nicht aber bei Wild>eren möglich. Hier muss eher an den Einsatz von Booten im seichten Gewässer oder von Drohnen gedacht werden, um den Tieren die Richtung zu den offenen Zaunstellen zu weisen. Der Zaun an der Oder und der Elektrozaun bleiben dabei bestehen und damit der Schutz vor ASP durch eventuell zuwandernde Wildschweine. Von der Verwaltung des Nationalparks wird vorgeschlagen, den Zaun vom Winterdeich landeinwärts zu versetzen.Zusätzlich sollte dabei die Zaunhöhe so bemessen werden, dass sie vom Rehwild ohne Verletzungen mit Beinbrüchen übersprungen werden kann. Das Verenden der Tiere im Hochwassergebiet auch seuchengefährdeter Arten (hier Wildschweine) ist nicht hinnehmbar. Es ist geboten, notwendige Maßnahmen zur Einhaltung von Tierschutz und Grundrecht einzuleiten, damit die der Öffentlichkeit nicht verborgen gebliebenen Verstöße die Verwaltung nicht weiterhin angrei]ar machen. Die Rehe und weiteren Wild>ere sind aufgrund des angeordneten extremen Jagddrucks auf Schwarzwild bereits sehr scheu und heimlich und weichen auf die Nacht aus.Die momentan vorgesehenen schmalen Durchgangsschlitze im Abstand von ca. 300 m sind voraussichtlich keine wirksame Hilfe und scheinen angesichts der bisherigen Zustände und Entscheidungen, die vielen Tieren einen unnötigen Tod bescherten, keine ausreichenden Maßnahmen zu sein. Die Zeit bis zur nächsten Polderflutung drängt und erlaubt keine provisorischen Experimente. Wir bitten Sie als Landrätin, für echte und helfende Maßnahmen zu sorgen. Wir beobachten seit 15 Tagen Verzögerung und Reglosigkeit anstelle von zügigem Handeln in dieser Situation.Nach den fatalen Ereignissen der letzten Polderflutung wurden Maßnahmen genannt, die von vorne herein nicht funktionieren konnten, dazu zählen: das „zeitweise“ Öffnen der Tore (diese geben außerdem bei Wind vergrämungsartige Pfeilöne von sich) und das „Hinausgeleiten“ der Wildtiere. Auch von tagsüber offenen Toren war die Rede, jedoch sind vor Ort die meisten Tore geschlossen – abgesehen von der unrealistischen Annahme, dass das Wild tagsüber seinen Einstand ohne Deckung wechseln würde. Wildtiere in Deutschland sind überwiegend nachtaktiv geworden.Kein Wildtier würde freiwillig tagsüber ohne Deckung an einem von Menschen frequentierten Ort ziehen. Hierbei ist insbesondere im Hinblick auf die Biologie des Rehwilds zu bedenken, dass Rehe als pflanzenfressende Wiederkäuer im Winter aufgrund von Nahrungsmangel keine großen Reserven besitzen für lange Märsche oder Fluchtstrecken in kaltem Wasser. Dies garantiert ihren Tod durch Erschöpfung und Unterkühlung. Wird dem Rehwild durch den ASP Zaun an dieser falschen Stelle der Zugang zu seinem Lebensraum verwehrt, beginnt ein qualvoller Erschöpfungstod.Sofern ein Zaun weiterhin für zwingend erforderlich gehalten wird, ist es notwendig um die die erschutzwidrigen Umstände abzuwenden, den ersten parallel zum Winterdeich errichteten Zaun zwischen Stützkow und Friedrichsthal auf einer Länge von ca. 22 km nach Westen zu versetzen, damit die Tiere eine Ausweichmöglichkeit aus den flutgefährdeten Gebieten haben bei den zu erwartenden wesentlich höheren Frühjahrshochwässern. Der Schutz vor möglicherweise ASPinfizierten Wildschweinen bleibt durch den an der Oder verlaufenden Zaun erhalten. Üblicherweise kann das Zaunmaterial des jetzt bestehenden Zaunes für die Maßnahme verwendet werden. Bisher sind zwar keine Zahlen über die tatsächliche Bestandsgröße der von den tierschutzwidrigen Umständen betroffenen Tiere bekannt, aber tierschutzrechtliche Anforderungen (Vorgaben) orientieren sich auch nicht an Bestandsgrößen; ein tierschutzrechtliches Vergehen kann auch bei einem Halter eines Einzeltieres vorliegen.Nachdem inzwischen der Wasserstand gesunken war, aber bereits wieder am Ansteigen ist, fragen wir hiermit nach einer konkreten Lösung des Problems ihrerseits, da sich hier eine chronische Zuwiderhandlung gegen das Tierschutzgesetz abzeichnet, solange ein zu hoher Zaun den Zugang ins Trockene und zu Äsungsflächen blockiert. Als Tierarzt habe ich den modifizierten Eid des Hypokrates geleistet, der mich verpflichtet, Tieren zu helfen, die in Not sind.

    Dr. Jörg Stürmer
    Wald und Leben

    An jedem Tag, an dem nicht gehandelt wird, sterben weitere Tiere qualvoll. Wir verweisen auf das Video von Prof. Dr. Dr. Herzog von der Universität Dresden h_ps://www.youtube.com/watch?v=KfUwHlIuhSA und auf die Petition von Andrea Zillmann und Achim Richter „Katastrophe im brandenburgischen Nationalpark Unteres Odertal bei Schwedt “ https://www.change.org/p/karina-dörk-katastrophe-imbrandenburgischen-
    na>onalpark-unteres-odertal-bei-schwedt?redirect=false

 

(c)2021.01.06 Stellungnahme zu überflutung im Nationalpark Unteres Odertal…

 

Weitere Beiträge zu diesem Thema auf unserer Webseite

 

 

Bildquelle: (c)Wildes Bayern privat




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