Die Hauptsaison der Kitzrettung geht zum Glück zu Ende – die meisten der kleinen Rehe sind schon auf den eigenen Läufen unterwegs, und man kann hoffen, dass sie bei der nächsten Mahd schon in der Lage sind, hinter ihrer Mutter her selbst zu flüchten. Trotzdem möchten wir noch auf einen interessanten Beitrag der Kitzrettung-Hilfe der Jägervereinigung Lauterbach in 36355 Grebenhain verweisen, wo es um rechtliche Aspekte der Wildrettung geht. Und davon gibt es mehr als man sich wünschen würde! Nur ein kleines Beispiel aus den Themen, die hier angeschnitten werden:
Der Jagdausübungsberechtigte ist nicht zu erreichen oder weigert sich, die Suche durch Andere zu erlauben. Damit bringt er den Landwirt erstmal in eine so genannte „No-Way-Out“-Situation, die Juristen als „Rechtfertigende Pflichtkollision“ bezeichnen: Suchte der Landwirt selbst, betriebe er Jagdwilderei. Täte er nichts, käme er mit dem Tierschutzgesetz in Konflikt.
Wie solche kniffligen Fragen und andere zu beurteilen sind, das findet Ihr auf der Seite von Kitzrettung-hilfe.de unter diesem Link
Bildquelle: (c)Vivienne Klimke
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