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Donnerstag, 12. Mai 2022

12. Mai 2022, 15:25    office@wildes-bayern.de

Umweltinstitut siegt über SLAPP-Klage


Wie bitte, SLAPP? Was soll das sein? So reagieren selbst manche Medienanwälte, wenn man ihre Unterstützung bei einem „strategic lawsuit against public participation“ erbittet, also bei einer gezielten Klage gegen öffentliche Beteiligung. Mitgliedern und langjährigen Freunden von Wildes Bayern hingegen könnten manche Umstände vielleicht vage bekannt vorkommen – Stichwort Freistaat Bayern gegen Dr. Christine Miller.
Umso mehr freut es uns, dass das Münchner Umweltinstitut einen bahnbrechenden Erfolg gegen eine solche SLAPP-Attacke verzeichnen konnte. Hier auszugsweise die Pressemitteilung des Instituts vom 6. Mai 2022.

Südtiroler Pestizidprozess endet mit Sieg für die Meinungsfreiheit

Im Südtiroler Pestizidprozess hat das Bozener Landesgericht am Freitag Karl Bär von allen Vorwürfen freigesprochen. Nachdem bereits im Januar alle Anzeigen gegen den Agrarwissenschaftler zurückgezogen worden waren, beantragte die Bozener Staatsanwaltschaft am Freitag eine Änderung der Anklage, durch die auch der Vorwurf der Markenfälschung hinfällig wurde, der hätte verhandelt werden sollen. Karl Bär und das Umweltinstitut München sind damit freigesprochen. Die Umweltschützer:innen werten das Urteil als bedeutenden Sieg für die Meinungsfreiheit.

SLAPP bezeichnet missbräuchliche Klagen, die darauf ausgelegt sind, kritische Äußerungen von öffentlichem Interesse zu unterdrücken und diejenigen, die sie vorbringen, juristisch zum Schweigen zu bringen. Uns war klar, dass wir uns mit aller Kraft gegen diesen Angriff auf die Meinungs- und Informationsfreiheit wehren mussten. Daher beschlossen wir, uns nicht „nur“ vor Gericht zu verteidigen, sondern den Südtiroler SLAPP in der Öffentlichkeit so bekannt wie möglich zu machen.

Anlass der Klage gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München war die provokative Aktion „Pestizidtirol“ im Sommer 2017. In deren Rahmen platzierte die Münchner Umweltschutzorganisation ein Plakat in der bayerischen Hauptstadt, das eine Tourismus-Marketing-Kampagne für Südtirol sowie die Südtiroler Dachmarke satirisch verfremdete (“Pestizidtirol” statt “Südtirol”). Zusammen mit einer Website hatte die Aktion zum Ziel, auf den hohen Pestizideinsatz in der beliebten Urlaubsregion aufmerksam zu machen. In den Apfelplantagen Südtirols werden nachweislich große Mengen an natur- und gesundheitsschädlichen Pestiziden ausgebracht.

Rechtsanwalt Nicola Canestrini, der Bär zusammen mit Anwältin Francesca Cancellaro vertritt, sagte: “Der Urteilsspruch muss eine Mahnung an alle mächtigen Personen und Unternehmen sein, die Justiz nicht weiter zu missbrauchen, um Kritiker:innen mit zeitraubenden und kostspieligen Gerichtsverfahren einzuschüchtern.”

Weitere Informationen

Informationen zum Prozessverlauf finden Sie hier.

Bildquelle: (c)Umweltinstitut/SLAPP




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