Nachdem im hessischen Regierungsbezirk Gießen mehrere Wildtiere verheddert in ungenutzten Zäunen aufgefunden wurden, machen sowohl das Regierungspräsidium als auch der Fachdienst Naturschutz des Landkreises mobil für den Schutz der Wildtiere. Wir danken ihnen ganz herzlich, denn so sollte es eigentlich im Rest der Republik auch sein!
Beide Behörden haben bereits in Presseveröffentlichungen darauf hingewiesen, dass es dem Bundesnaturschutzgesetz zuwider läuft, wenn ungenutzte Zäune, zum Beispiel Weidezäune, einfach stehen gelassen werden, weil sich Hasen, Rehe und Hirsch darin verfangen, verletzen oder gar strangulieren können.
Der Fachdienst Naturschutz weist darauf hin, dass je nach betroffener Tierart Geldbußen von bis zu 50.000 Euro drohen (§ 69 Abs. 7 BNatSchG). “Verendet ein Wildtier in einem stehen gelassenen Zaun, stellt dies zudem eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 18 Abs. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) dar und kann ebenfalls mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Gemäß § 17 Nr. 2b TierSchG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.”
Grundeigentümer, auf deren Land solche Zäune gefunden werden, laufen Gefahr, einen Verbotstatbestandes nach §§ 39 und 44 BNatSchG zu begehen. Deshalb fordert die Behörde sie auf, die Zaunanlage umgehend bis zum nächsten Weidegang vollständig abzubauen, sowie alte Zaunreste ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies ist durch Vorlage von Fotos schriftlich oder per E-Mail nachzuweisen, eine Kontrolle wird nicht ausgeschlossen.
Wer selbst im Kreis Gießen wohnt und dort unbenutzte Weidezäune oder deren Überreste in der freien Landschaft entdeckt, kann dies melden an: naturschutz@lkgi.de
Wer ein noch lebendes Wildtier findet, sollte aufgrund der Todesangst der Tiere vorsichtig sein und nicht versuchen, es selbst zu befreien. Stattdessen sollte möglichst schnell der nächste Jagdpächter oder die Polizei informiert werden.
Die Pressemitteilung des Regierungsbezirks findet Ihr hier
Bildquelle: Reg.präs. Gießen/Selber