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Mittwoch, 24. April 2024

Scrollicon
Ein Hirsch hat sein Geweih in einem Weidezaun verheddert und steht hilflos "angebunden" unter einem Baum, dessen Rinde er bereits komplett abgeschabt hat
24. April 2024, 14:56    office@wildes-bayern.de

Vorbildlich: Bezirk und Kreis Gießen gehen gegen ungenutzte Zäune vor


Nachdem im hessischen Regierungsbezirk Gießen mehrere Wildtiere verheddert in ungenutzten Zäunen aufgefunden wurden, machen sowohl das Regierungspräsidium als auch der Fachdienst Naturschutz des Landkreises mobil für den Schutz der Wildtiere. Wir danken ihnen ganz herzlich, denn so sollte es eigentlich im Rest der Republik auch sein!

Beide Behörden haben bereits in Presseveröffentlichungen darauf hingewiesen, dass es dem Bundesnaturschutzgesetz zuwider läuft, wenn ungenutzte Zäune, zum Beispiel Weidezäune, einfach stehen gelassen werden, weil sich Hasen, Rehe und Hirsch darin verfangen, verletzen oder gar strangulieren können.

Der Fachdienst Naturschutz weist darauf hin, dass je nach betroffener Tierart Geldbußen von bis zu 50.000 Euro drohen (§ 69 Abs. 7 BNatSchG). „Verendet ein Wildtier in einem stehen gelassenen Zaun, stellt dies zudem eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 18 Abs. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) dar und kann ebenfalls mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Gemäß § 17 Nr. 2b TierSchG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“

Grundeigentümer, auf deren Land solche Zäune gefunden werden, laufen Gefahr, einen Verbotstatbestandes nach §§ 39 und 44 BNatSchG zu begehen. Deshalb fordert die Behörde sie auf, die Zaunanlage umgehend bis zum nächsten Weidegang vollständig abzubauen, sowie alte Zaunreste ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies ist durch Vorlage von Fotos schriftlich oder per E-Mail nachzuweisen, eine Kontrolle wird nicht ausgeschlossen.

Wer selbst im Kreis Gießen wohnt und dort unbenutzte Weidezäune oder deren Überreste in der freien Landschaft entdeckt, kann dies melden an: naturschutz@lkgi.de

Wer ein noch lebendes Wildtier findet, sollte aufgrund der Todesangst der Tiere vorsichtig sein und nicht versuchen, es selbst zu befreien. Stattdessen sollte möglichst schnell der nächste Jagdpächter oder die Polizei informiert werden.

Die Pressemitteilung des Regierungsbezirks findet Ihr hier

Zur Info: Wildes Bayern betreibt seit Jahren die Kampagne „Todesfalle Zaun“ (Infos hier). Wir nehmen Hinweise aus der Bevölkerung auf und setzen die Behörden über illegal in der Natur verbliebene, ungenutzte Zäune in Kenntnis. Wer unsere oft aufwändige Arbeit gegen Todesfallen für Wildtiere unterstützen möchte, spendet bitte gerne hier oder unter der Kontonummer IBAN DE31 7115 2570 0012 2325 83. Wir danken im Namen der Wildtiere Bayerns! 

Bildquelle: Reg.präs. Gießen/Selber




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