Der kleine Feldhamster hat in Luxemburg, dem Sitz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Rechtsgeschichte geschrieben. Wenn in einem EU-Mitgliedsland die obersten Richter Zweifel haben, wie eine europarechtliche Regelung gemeint und anzuwenden ist, dann schicken sie ihre Fragen an den EuGH. So hat das auch das Verwaltungsgericht Wien gemacht. Es bat um Klärung der Frage: Was ist denn beim Verbot der Vernichtung und Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten tatsächlich geschützt, und wann?
Im konkreten Fall ging es um ein Grundstück, auf dem sich die geschützten Feldhamster wohl und zuhause gefühlt hatten. Wie groß ist der Umgriff um einen Hamsterbau, der geschützt ist – und gilt der Schutz auch dann, wenn gerade keine Jungen im Bau sitzen?
Der Spruch der 1. Kammer des EuGH ist nicht nur für die kleinen Nager im Baugebiet Wiens von Hilfe, sondern auch bei vielen Eingriffen in den Lebensraum geschützter Tiere. Denn nicht nur ein einzelner Bau oder ein Nest gilt als zu schützende Fortpflanzungsstätte, sondern das ganze Umfeld, das die Elterntiere brauchen, um ihre Nachkommen aufzuziehen – bis diese selbständig sind. Die für eine erfolgreiche Fortpflanzung notwendigen Bedingungen sind so insgesamt geschützt.
Und selbst wenn ein Bau, ein Nest, eine Fortpflanzungsstätte grade nicht besetzt und genutzt wird, urteilten die Richter, bleibt das Gebiet geschützt, wenn entsprechend hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Tiere wieder zurück kommen – eben weil diese Fortpflanzungsstätte für die Art wichtig und bedeutsam ist.
Folgt man dem Urteil des EuGH, dann darf auch ein Balzplatz und ein typisches Nistgebiet zum Beispiel von Auer- oder Birkwild nicht zerstört werden – zu keiner Zeit des Jahres. Denn im Frühjahr würden die Vögel wieder zurück kommen, um dort Junge groß zu ziehen.
Naturschützer in Österreich und Deutschland freuen sich über diese klare Stärkung des Artenschutzes und der Natura2000-Richtlinie.
Eine Zusammenfassung des Urteils findet sich im Informationsdienst Umweltrecht e.V.
Über diesen Link kommt Ihr zum Beitrag im IDUR Schnellbrief…
Das Originalurteil des EUGH findet Ihr hier:
sowie
Einen weiteren Artikel zum Feldhamsterurteil sowie zum wegweisenden “Skydda Skogen”-Urteil von 2021 findet Ihr bei der Akademie für Naturschutz (ANL)
Bildquelle: (c)Commons Wikimedia.org - (c)Katanski