Blogpost
Montag, 04. Juli 2022

04. Juli 2022, 19:58    Webmaster

Europäischer Gerichtshof stärkt mit “Feldhamster-Urteil” den Artenschutz


Der kleine Feldhamster hat in Luxemburg, dem Sitz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Rechtsgeschichte geschrieben. Wenn in einem EU-Mitgliedsland die obersten Richter Zweifel haben, wie eine europarechtliche Regelung gemeint und anzuwenden ist, dann schicken sie ihre Fragen an den EuGH. So hat das auch das Verwaltungsgericht Wien  gemacht. Es bat um Klärung der Frage: Was ist denn beim Verbot der Vernichtung und Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten tatsächlich geschützt, und wann?

Im konkreten Fall ging es um ein Grundstück, auf dem sich die geschützten Feldhamster wohl und zuhause gefühlt hatten. Wie groß ist der Umgriff um einen Hamsterbau, der geschützt ist – und gilt der Schutz auch dann, wenn gerade keine Jungen im Bau sitzen?

Der Spruch der 1. Kammer des EuGH ist nicht nur für die kleinen Nager im Baugebiet Wiens von Hilfe, sondern auch bei vielen Eingriffen in den Lebensraum geschützter Tiere. Denn nicht nur ein einzelner Bau oder ein Nest gilt als zu schützende Fortpflanzungsstätte, sondern das ganze Umfeld, das die Elterntiere brauchen, um ihre Nachkommen aufzuziehen – bis diese selbständig sind. Die für eine erfolgreiche Fortpflanzung notwendigen Bedingungen sind so insgesamt geschützt.

Und selbst wenn ein Bau, ein Nest, eine Fortpflanzungsstätte grade nicht besetzt und genutzt wird, urteilten die Richter, bleibt das Gebiet geschützt, wenn entsprechend hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Tiere wieder zurück kommen – eben weil diese Fortpflanzungsstätte für die Art wichtig und bedeutsam ist.

Folgt man dem Urteil des EuGH, dann darf auch ein Balzplatz und ein typisches Nistgebiet zum Beispiel von Auer- oder Birkwild nicht zerstört werden – zu keiner Zeit des Jahres. Denn im Frühjahr würden die Vögel wieder zurück kommen, um dort Junge groß zu ziehen.

Naturschützer in Österreich und Deutschland freuen sich über diese klare Stärkung des Artenschutzes und der Natura2000-Richtlinie.

Eine Zusammenfassung des Urteils findet sich im Informationsdienst Umweltrecht e.V.

Über diesen Link kommt Ihr zum Beitrag im IDUR Schnellbrief…

Das Originalurteil des EUGH findet Ihr hier:

sowie

Einen weiteren Artikel zum Feldhamsterurteil sowie zum wegweisenden “Skydda Skogen”-Urteil von 2021 findet Ihr bei der Akademie für Naturschutz (ANL)

Bildquelle: (c)Commons Wikimedia.org - (c)Katanski




Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.









Aktuelle Informationen



SAVE THE DATE Bergfilmfestival Tegernsee Vom 16. bis 20. Oktober findet das Bergfilmfestival am Tegernsee statt - und es sind wieder sehr schöne Naturfilme geplant!…

Mittwoch, 11. September 2024
Jetzt lesen
UPDATE Steak essen und Klima schützen! So geht´s! Uli Mück, Vorreiter für eine Ernährung MIT dem gesunden und ökosystemerhaltenden Fleisch von Öko-Weiderindern, beschreibt in einem guten Artikel, warum…

Dienstag, 10. September 2024
Jetzt lesen
Zwergohreulen im Burgenland erholen sich Die Zwergohreule (Otus scops) im Südburgenland nimmt ganz erfreulich zu. Davon berichtet die Burgenländische Volkszeitung (bvz.at). In den Bezirken Jennersdorf…

Dienstag, 10. September 2024
Jetzt lesen

Mitglied werden