Die Auslegung der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass tierschutzwidrige Jagdpraktiken nicht gegen EU-Recht verstoßen, solange sie „kulturelles Gewicht“ haben, empört Tierschützer. Es scheint, als sei Tierschutz an sich, ein Nischenthema, das nur die reichen „Mittelstaaten“ bewegt. Die Berufung auf „kulturelle Traditionen“ ist zwar grundsätzlich ein wichtiges Regulativ bei europaweiten Entscheidungen. Es gibt aber Grundsätze, die nicht verhandelbar sind. Dazu gehören neben Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit, sicher auch ein angemessener Tierschutz.
Allerdings dürfte die Regelung leicht zu kippen sein, denn wenn auch nur ein selteneres Vogerl an den Leimruten hängenbleibt – was niemals ausgeschlossen werden kann – dürfte das Naturschutzrecht dieser Tradition den Riegel vorschieben. Hoffen wir also auf die entsprechende Entscheidung des EuGH in einigen Wochen!
Zu dem vollständigen Artikel bei Legal Tribut Online kommt Ihr über diesen Link…
Bildquelle: (c)Mario Schulz auf Pixabay
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Können wir nur hoffen, dass es der 0EuGH auch so sieht: Tierschutz darf niemals verhandelbar sein und keine „kulturelle Tradition“ rechtfertigt Tierquälerei.