Noch am Freitag haben wir Anzeige im Fall der von Hunden gehetzten Sau eingereicht. Wir bitten die Staatsanwaltschaft Würzburg darin, insbesondere tierquälerische Aspekte sowie mögliche Jagdwilderei zu prüfen.
Zeitgleich wurden uns alte Zeitungsartikel aus dem Jahr 2002 zugespielt, die zeigen: Hier handelt es sich keineswegs um einen Einzelfall! Man beachte Aussagen wie jene, dass eine Hirschkuh viermal so lange Beine hat wie ein Hund und deshalb von diesem gar nicht gefangen werden könne… Hat das schon mal wer den Wölfen erklärt?


Zeitungsartikel aus dem Jahr 2002
Zeitungsbericht 2002
Meldung vom 9. Februar 2026
Vor einigen Tagen wurde Wildes Bayern aus dem Landkreis Main-Spessart das unten anhängende Video zugespielt. Es zeigt, wie zwei hochläufige Hunde an einer viel befahrenen Straße ein Wildschwein attackieren. Die mittelgroße Sau versucht verzweifelt, die Hunde abzuschütteln, die sie möglicherweise über die steile Böschung hinunter gehetzt haben, schafft es aber nicht und wird permanent gebissen.
Wir sind dem Video und dem Vorfall natürlich nachgegangen und wissen mittlerweile soviel: Der Vorgang spielte sich laut einem Zeitungsbericht an der B26 nahe Langenprozelten ab. Die Sau, eine Bache, ist letztlich über die Straße und eine Bahntrasse zum Main geflüchtet und hat ihn auf die andere Seite zum Gemündener Ortsteil Hofstetten durchschwommen. Die Hunde, sind zwei Plotthounds, über die wir hier kürzlich ja schon einmal berichtet haben.
Das vermutlich stark verletzte Wildschwein wurde dort zum Glück erlegt. Ob die Bache Frischlinge innehatte, ist eine der Fragen, die wir aktuell ans Landratsamt Main-Spessart gerichtet haben. Von dort teilte man uns mit, der Vorgang werde gerade unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten geprüft.
Was wir bereits wissen: Die Plotthounds gehören dem ehemaligen Forstpräsidenten von Unterfranken, Klaus B.. Was wir auch wissen: B. und seine Hunde sind gern gesehene Gäste auf zahlreichen Drückjagden in der Region, zum Beispiel beim Juliusspital Würzburg, über das wir ebenfalls erst kürzlich berichtet haben.
Während die Behörden noch ermitteln, erreichen uns hier beim Wilden Bayern bereits anonyme Schreiben, die wir ebenfalls intensiv prüfen. Eins ist jetzt schon klar: Das Jagdgebahren von Juliusspital und anderen großen Forstbetrieben in der Region muss dringend genauer unter die Lupe genommen werden. Die Informationen legen tierschutzrechtliche Verstöße nahe, die dringend überprüft werden müssen. Wir haben jedenfalls am 12. Februar Anzeige wegen des möglichen Verdachts auf tierschutz- und jagdrechtliche Verstöße gestellt.
Über den aktuellen Vorfall und den Hundebesitzer berichtete unter anderem das Main-Echo (hinter Bezahlschranke)
Bildquelle: Symbolbild: Ziggy Lundamo, privat
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Unglückliche Szene aber ich verstehe die Aufregung nicht. Trächtige Tiere zu bejagen ist kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (und gängige Praxis, man macht ja keine Schwangerschaftstests vor Jagden. Im Winter zur Drückjagdzeit sind ohnehin alle Schalenwildarten trächtig wenn man es genau nimmt) und der Einsatz von Hunden auf der Jagd ebensowenig oder übersehe ich etwas? Dass das Schwein auf oder an einer Straße durch die Hunde gestellt wurde war sicher nicht geplant.
Wo seht ihr konkrete rechtliche Verstöße?
Viele Grüße
Dr. Wohlfart
Der feine Unterschied ist zwischen trächtig (Rehe und Rotwild im Januar) und hochträchtig und kurz vor dem Setzen / Frischen, wie in diesem Fall. In dieser Phase sind die Tiere nicht nur besonders störsensibel sondern auch in der Bewegung eingeschränkt. Zudem sind die Föten bereits „leidensfähig“. Daher gibt es zum Beispiel auch ein Schlachtverbot für hochträchtige Rinder. Wer zudem meint, dass Drückjagden im Februar „normal“ seinen, mit dem müsste man tiefergehende Gespräche über Sinn und Unsinn von Jagdzeiten führen. Allerdings handelte es sich hier augenscheinlich weder um eine Drückjagd noch überhaupt um eine Jagdausübung im eigenen Revier. Deshalb bitten wir in unserer Strafanzeige die Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob der Verdacht der Jagdwilderei, des Hetzens von Hunden auf Tiere und des Quälens von Tieren gegeben ist (mal laienhaft ausgedrückt). Vor allem bei Forstbeamten (auch im Ruhestand) ist anzunehmen, dass eine gewisse Grundkenntnisse jagd- und tierschutzrechtlicher Regeln vorhanden sein sollte.
Ja, Herr Dr. Wolfart, ich denke schon, dass Sie bei Ihrem Kommentar etwas übersehen. Die Antwort hierauf und zu den von Ihnen nicht zu erkennenden rechtlichen Verstößen hat Ihnen eigentlich schon Frau Dr. Miller gegeben. Dieser ist nichts mehr hinzuzufügen, vielleicht nur soviel, dass Sie sowohl mit diesem als auch Ihren weiteren/früheren Kommentaren offensichtlich nicht unerhebliche wildbiologische, tierschutzfachliche-/rechtliche sowie auch jagdrechtliche Kenntnisdefizite bestätigen.
Handelt sich bei diesen beiden Hunden um geprüfte Jagdhunde, sowie es das Jagdgesetz vorschreibt?
Ich empfehle das“ Regensburger Urteil“ zu lesen, bevor irgendwelche Mutmaßungen in den _Raum gestellt werden.