UPDATE 21. März 2024: Das Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt hat unsere Position zum „Schonzeitschreiben“ der Obersten Jagdbehörde nicht nur aufgegriffen, sondern unsere Sorge, der Schuss könnte nach hinten losgehen, leider auch indirekt bestätigt. Denn dort heißt es unter dem Titel „Zu früh gejubelt?“: „Der Bayerische Waldbesitzerverband interpretiert dagegen die detaillierten Vollzughinweise als ersten Schritt hin zu modernen Jagdzeiten: `Die Schonzeitverkürzung zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden bleibt weiterhin möglich, und die Rechtslage ist sicherer´, erklärte Vizepräsident Götz von Rotenhan.“
Zum Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt kommt Ihr hier
Beim Landesjägertag am vergangenen Wochenende hat Jagdminister Hubert Aiwanger angekündigt, den Anträgen auf Schonzeitverkürzung über die Unteren Jagdbehörden einen Riegel vorschieben zu wollen – so jedenfalls haben wir und viele Jäger ihn verstanden.
Entsprechend jubelte der Bayerische Jagdverband, als das angekündigte Schreiben dann am Montag tatsächlich rausging. „Keine Schonzeitverkürzung mehr: Jagdministerium setzt BJV-Forderung um“
Wir hingegen fragen uns mehrere Dinge, unter anderem, ob die Jubelnden das Schreiben tatsächlich vollständig gelesen haben. Denn wer das tut, kommt zwangsläufig zu dem Ergebnis, dass die Oberste Jagdbehörde hier schlicht die Gesetzeslage nochmal klargestellt hat. Wer Böses dabei denkt, findet darin eine detaillierte Anleitung, wie entsprechende Anträge zu verfassen sind, damit sie künftig gesetzeskonform sind und eben nicht mehr angefochten werden können. Ob das dazu führt, diese Anträge zu reduzieren, darf bezweifelt werden. Schon jetzt liegen nach unseren Informationen mehr als 20 solcher Anträge allein in einem einzigen oberfränkischen Landkreis vor.
Zur Erinnerung: Wildes Bayern hat in den vergangenen zwei Jahren über 40 solcher Anträge mit Klagen vor Gericht erfolgreich bekämpft. Die Anträge haben meist zum Ziel, die Schonzeit fürs Rehwild auf den 15. oder gar 1. April zu verkürzen. Beim Rotwild geht es um Anträge auf Schonzeitverkürzung auf den 15. oder 1. Mai. Fast alle unserer Klagen waren erfolgreich. Eine Auswahl unserer Meldungen dazu findet Ihr unten.
Die von uns erwirkten Urteile bildeten die Grundlage dafür, dass das Ministerium sich jetzt mit der Thematik befasst hat (wie man nachlesen kann, wenn man die vom Ministerium zitierten Aktenzeichen weiterverfolgt). Der Bayerische Jagdverband trat unseres Wissens nach mit einer einzigen Klage im Jahr 2022 in dieser Sache in Erscheinung.
Unsere Einschätzung der Lage: Einige Beteiligte spielen nicht mit offenen Karten – oder anders gesagt, sie spielen mit den Karten schwächerer Mitspieler. Das wäre nicht die schlimmste Nachricht, würde zumindest das Wild profitieren. Aber ob die Schonzeit von Reh- und Rotwild jetzt tatsächlich vor Angriffen geschützt bleibt, ist bei solchen Manövern mehr als fragwürdig. Nach wie vor heißt es für die Jäger und Wildfreunde: Wachsam bleiben!
Hier einige unserer Meldungen zu Klagen gegen Schonzeitverkürzungen:
Weitere Erfolge für Schonzeit der Rehe – Pressemeldung – Wildes Bayern e.V. (wildes-bayern.de)
Ich bin der festen Überzeugung, dass die langen Jagdzeiten in Deutschland auf Reh-, Rot-
und Gamswild für die Verjüngung des Waldes absolut kontraproduktiv sind.
Die Jagdzeiten sollten eher verkürzt werden,
In diesem Zusammenhang interessiert mich, wo in Oberfanken schon jetzt wieder Anträge
auf Schonzeit-Verkürzung vorliegen, Ich bin Mitglied in Hof, habe Frau Miller über den
Silbernen Bruch kennen- und schätzengelernt,
Dr. Karl Konofsky