„Uns zerrinnt gerade die Lebensgrundlage, nämlich Biodiversität, unter den Fingern.“ Das ist einer der Sätze, die Wildes Bayern-Vorsitzende Dr. Christine Miller kürzlich in einem Interview mit dem Deutschlandfunk Kultur über die geplanten Einschränkungen bei Umweltklagen gesagt hat. Im Mittelpunkt stand eine Frage: Wie viele Rechte darf die Natur verlieren, nur damit schneller gebaut werden kann?“ oder besser gesagt: „Muss der Naturschutz jetzt für Deutschlands verschleppte Infrastrukturpolitik bezahlen?“
Unsere Politik will immer schneller bauen. Teilweise aus gutem Grund. Das Bahnnetz muss modernisiert werden, Straßen und Energienetze sollen ausgebaut und Infrastrukturprojekte vorangebracht werden. Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland häufig zu lange dauern, dürfte kaum jemand bestreiten. Allerdings lehnen wir die Behauptung ab, dass hierfür Umweltverbände mitverantwortlich sind! Deshalb geht der Schuss, das Klagerecht für Umweltverbände einzuschränken, unserer Meinung nach, nachhinten los.
Die Bundesregierung sieht das wohl anders und setzt genau dort an und hat das Umweltrechtsbehelfsgesetz geändert. Unter dem Schlagwort „Beschleunigung“ werden damit auch die Möglichkeiten eingeschränkt, Entscheidungen über große Bau- und Infrastrukturprojekte gerichtlich überprüfen zu lassen.
Damit macht man es sich zu einfach!
Es wird gerne der Eindruck vermittelt, wir Umweltverbände würden mit ihren Klagen wichtige Projekte über Jahre blockieren. Die Zahlen passen allerdings nicht so recht zu diesem Bild. Laut der im Deutschlandfunk-Beitrag zitierten Untersuchung des Umweltbundesamtes sind es im Durchschnitt gerade einmal 69 Verbandsklagen pro Jahr.
Und Wildes Bayern? Unser kleiner Verein lag bei der Zahl der Verbandsklagen in den Jahren 2021 bis 2023 tatsächlich auf Platz drei hinter den großen Verbänden Bund Naturschutz und Deutsche Umwelthilfe.
Was dabei gerne vergessen wird ist, dass wir mehr als die Hälfte unserer Verfahren gewonnen haben! Das sollte zu denken geben. Denn wenn ein Gericht eine Entscheidung korrigiert, weil Natur- oder Artenschutzrecht nicht ausreichend berücksichtigt wurde, ist doch nicht derjenige das Problem, der geklagt hat. Dann gab es offensichtlich etwas zu überprüfen.
Auch gehen wir schließlich nicht vor Gericht, weil wir besonders gerne klagen. Ganz im Gegenteil. Am liebsten wäre uns, Arten und Lebensräume würden von Anfang an so ernst genommen, dass ein Gericht gar nicht erst gebraucht wird.
Besonders kritisch sehen wir, dass Klagen zum Beispiel gegen Bauvorhaben oder Abschusspläne künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen. Vereinfacht gesagt heißt das, es kann gebaut oder geschossen werden, obwohl noch gar nicht endgültig geklärt ist, ob die Entscheidung rechtmäßig war?!
Das mag nach Beschleunigung klingen. Für die Natur kann es aber bedeuten, dass längst Tatsachen geschaffen wurden, bevor ein Gericht entschieden hat. Was das für Auswirkungen hat, darüber hat wohl keiner nachgedacht. Ein gefällter alter Baumbestand wächst nicht wieder nach, und ein erlegtes Tier steht nicht wieder von den Toten auf, weil ein Gericht Jahre später einen Fehler feststellt. Ein zerstörter Lebensraum lässt sich nicht per Gerichtsbeschluss wiederherstellen. Und eine zerschnittene Wildtierpopulation kann man nicht einfach wieder zusammensetzen.
Rechtsschutz, der erst greift, wenn der Schaden längst entstanden ist, hilft der Natur wenig.
Hinzu kommt: Umweltverbände und Betroffene können versuchen, einen Baustopp über ein Eilverfahren zu erreichen. Statt einer Klage gibt es dann womöglich Klage plus Eilverfahren.
Weniger Bürokratie?
Das darf man zumindest bezweifeln….
EK
Den Beitrag im Länderreport von Deutschlandfunk Kultur können Sie hier nachhören
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