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Freitag, 23. Oktober 2026

Scrollicon
Zwei Gämsen ziehen über einen grasbewachsenen Grat vor blauem Himmel
23. Oktober 2026, 12:09    office@wildes-bayern.de

Neues schlechtes Umweltrecht potenziert die Bürokratie


Die Bundesregierung schraubt weiter eifrig am Umweltrecht herum, um es Naturschutzverbänden so schwer wie möglich zu machen. Aktuell wurde das sogenannte Umweltrechtsbehelfgesetz (UmwRG) novelliert. Dieses Gesetz bietet eigentlich die Grundlage dafür, dass Betroffene und Umweltvereinigungen das Behördenhandeln überprüfen können – wie es so schön sperrig im Juristendeutsch heißt. Also kurz: Wenn ein Umweltverein wie das Wilde Bayern einen Bescheid oder Plan, zum Beispiel eine Schonzeitaufhebung oder einen Abschussplan, überprüfen lassen möchten, dann legt das UmwRG die Spielregeln fest. Bei der aktuellen Novelle des Gesetzes gilt aber leider der Grundsatz: Schlecht gemeint und auch noch schlecht gemacht.

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Denn wie die online-Rechtsplattform „Legal Tribune Online (LTO)“ zeigt, führt die neue Regelung zu mehr Bürokratie und einer Flut von Eilanträgen. Entgegen der geltenden Verwaltungsgerichtsordnung schreibt jetzt das neue Umweltrechtsbehelfsgesetz fest, dass die aufschiebende Wirkung in bestimmten Fällen entfällt. Diese Fälle sind allerdings so schwach definiert, dass „wegen einer verstolperten Norm .. umweltbezogene Entscheidungen plötzlich stets sofort vollziehbar“ sind, wie Jurist Dr. Bernard Altpeter in dem unten verlinkten, hervorragenden Beitrag schreibt.

Er zeigt kritisch auf, a) wie inkompetent bei uns inzwischen Gesetze gemacht werden und b) dass der Rechtsschutz weiter ausgehöhlt wird.

Ein Beispiel aus der alltäglichen Praxis von Wildes Bayern: Per neuem bayerischen Jagdgesetz haben Klagen gegen Abschusspläne keine aufschiebende Wirkung mehr. Wer also heute einen Abschussplan, den er für falsch hält, verhindern will, muss dazu einen Eilantrag stellen. Aber was bedeutet das genau? Beispiel Gamsjagd: Die reguläre Jagdzeit beträgt 4,5 Monate. Unsere „Eil“verfahren gegen Gamsabschusspläne liegen beim Verwaltungsgericht München in der Regel vier Monate oder länger. Nach Ablauf dieser Frist kriegen wir dann mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit ein Schreiben, das uns mitteilt, dass unser Anspruch auf Rechtsschutz leider abgelaufen ist, weil die Jagdzeit bereits vorbei ist.

Finde den Fehler! So kann man einen Rechtsstaat auch zerstören. Das denkt sich wohl auch Altpeter, er formuliert es aber deutlich gediegener: „Je länger man über die Vorschrift nachdenkt, umso größer wird der Frust über die erlahmte Kunst der guten Gesetzgebung. Jenseits von reinen Stilfragen besitzt diese Formulierung enorme praktische Auswirkungen für das Öffentliche Recht und die dahinterstehenden Projekte. Der Teufel steckt hier – wie so oft – im gesetzgeberischen Detail.“

Den vollständigen Beitrag von Dr. Bernard Altpeter aus der LTO können Sie hier nachlesen

 

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