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Montag, 24. August 2026

Scrollicon
Auf einem Grashalm sitzt ein kleiner Vogel mit braunem Rücken, grauem Kopf und schwarzer Augenbinde
24. August 2026, 12:23    office@wildes-bayern.de

Vogelschutz: Gerichtshof stoppt Gewerbegebiet an der Regnitz


Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ein geplantes Gewerbegebiet an der Regnitz vorerst gestoppt. Wildes Bayern hatte gegen den Bebauungsplan geklagt, weil wir den Vogelschutz nicht genug berücksichtigt fanden.

Die Gemeinde Hallerndorf im oberfränkischen Landkreis Forchheim hatte geplant, dass hier ab September 2026 auf rund sechs Hektar neue Gewerbeflächen entstehen sollten – unmittelbar angrenzend an das europäische Vogelschutzgebiet „Aischgrund“ und nur rund 100 Meter von einem FFH-Gebiet entfernt. In direkter Nähe haben Blaukehlchen, Eisvogel und andere ihren Lebensraum – und konkret da, wo die neuen Gebäude hin sollten, brüten sogar die Feldlerchen! All das war irgendwie kein Hinderungsgrund…

Zu dem geplanten Gebiet hatte es schon 2024 einen großen Ministertermin gegeben, bei dem nicht nur Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, sondern auch Umweltminister Thorsten Glauber – ja genau, das ist der, der eigentlich auch für unsere Naturschutzgebiete und den Vogelschutz zuständig wäre – anwesend waren. Der Freie Wähler-Abgeordnete Glauber hat hier allerdings wohl vor allem eine andere Rolle eingenommen: Der Landkreis Forchheim ist sein Heimatlandkreis und Stimmkreis bei den Wahlen! Da will man doch gefallen statt bremsen. Sein Motto: „Machen statt Reden“. Bevor Glauber an der Regnitz allerdings vollendete Fakten schaffen konnte, ist ihm zum Glück der Gerichtshof in den Arm gefallen.

Das Gewerbegebiet „Regnitzwehr“ in Hallerndorf im Landkreis Forchheim ist vorerst gestoppt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat auf Antrag von Wildes Bayern e.V. den Bebauungsplan mit unanfechtbarem Beschluss vom 19. August 2026 (Az. 9 NE 26.1444) außer Vollzug gesetzt.

Direkt angrenzend an das geplante Gewerbegebiet „Regnitzwehr“ leben in zwei EU-Schutzgebieten vor allem Wasservögel. Außerdem gibt es ein Brutvorkommen des seltenen Neuntöters und anderer Vogelarten halboffener Landschaften. In den Auwaldbereichen haben Grauspechte, Schwarzspechte, Pirole und Wespenbussarde ihren Lebensraum. „Diesen geschützten Arten ihre Rast- und Brutlebensräume zu erhalten und sie vor Störungen zu schützen, zählt zu den konkreten Erhaltungszielen des Schutzgebietes, die im Managementplan festgehalten sind. Die Idee, gerade hier mit Baumaschinen und Kränen ein Gewerbegebiet zu errichten, das dann fast täglich weiter Lärm, Licht und andere Emissionen in die Natur bringt, könnte umweltschädlicher nicht sein“, findet Wildes Bayern-Vorsitzende Dr. Christine Miller.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat unsere erheblichen Zweifel an der Vereinbarkeit der Planung mit dem Natur- und Artenschutz bestätigt:
Die Frage, welche Auswirkungen künftig zulässige gewerbliche Nutzungen, etwa durch Lärm, Verkehr und sonstige Störungen auf die geschützte Vogelwelt haben könnten, ist auch nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht ausreichend untersucht worden und kann deshalb nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden.

Feldlerche

Und: Im Zuge der Vorbereitungen war eine Feldlerchenpopulation festgestellt worden, für die ein Ersatzhabitat ausgewiesen werden musste. Das sollte in rund drei Kilometer Entfernung liegen –  jenseits einer weiteren Siedlung und zudem in der Nähe von Hochspannungsleitungen. Aus Sicht von Wildes Bayern keine echte Alternative!

Für Wildes Bayern ist die Entscheidung ein wichtiger Erfolg für den Natur- und Artenschutz

Auch Rechtsanwalt Maximilian Schmid, der Wildes Bayern in dem Verfahren vertritt, bewertet die Entscheidung als wichtiges Signal: „Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt unsere Einwände und wirft grundsätzliche Fragen zur Eignung des geplanten Standorts auf. Der Gemeinderat sollte vor diesem Hintergrund ernsthaft prüfen, ob er an der Planung überhaupt noch festhalten will. Auch angesichts weiterer Mängel im Bauleitverfahren spricht vieles dafür, die Planung insgesamt auf den Prüfstand zu stellen – und gegebenenfalls aufzugeben. Die Entscheidung stärkt nicht nur die Belange des Natur- und Artenschutzes, sondern auch die Klagerechte von Umweltschutzverbänden.“

Erste Presseberichte zum Baustopp im Hallerndorfer Gewerbegebiet finden Sie hier und hier

Den Bebauungsplan können Sie hier einsehen

Bildquelle: Peter van Kasteren/Pixabay.de, Sharkolot/Pixabay.de

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