Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz – und eine alte Eiche, die ein Haus und einen Hof beschattet, ist ein außergewöhnlicher natürlicher Hitzeschutz, der mit normalen Mitteln nicht zu ersetzen ist.
Mit klugen Argumenten wie diesen hat das Amtsgericht Regensburg am 19. August eine Klage auf Fällung einer Eiche, die auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken in der Siedlung steht, zurückgewiesen. Die Eiche hat in einem Meter Höhe einen Stammumfang von über zwei Metern, ist mindestens 60 Jahre alt und steht prinzipiell unter dem Schutz des aktuellen Bebauungsplans. Einer der Hauseigentümer hatte einen Antrag auf Befreiung davon gestellt, weil die Eiche mit ihren Wurzeln seine Terrasse anhebe und die Fliesen auf seinem Balkon zerstöre, weil sie Stinkwanzen beherberge und er zudem allergisch auf den Eichenprozessionsspinner reagiere.
Das Gericht führte einen Vor Ort-Termin durch und stellte fest: Die Eiche steht südlich Südfassaden der Gebäude, beschattet diese, reduziert damit die Sommerhitze und sorgt für Verdunstungskühlung. Insofern führten die Richter in ihrer Entscheidung an, „dass der Baum nicht schlicht ein Baum ist, sondern ein zentraler Faktor der örtlichen klimatischen Bedingungen darstellt“.
Heutzutage bestehe grundsätzlich eine andere Bewertung von Umweltschutz, weil damit auch die Gesundheit der Menschen unmittelbar betroffen sein kann. Regensburg verfügt über eine Baumschutzverordnung, die unter anderem darauf abzielt, das Stadtklima oder die kleinklimatischen Verhältnisse zu erhalten oder zu verbessern. Bäumen in der Stadt werde deshalb nochmal eine andere Wertigkeit zugemessen als Bäumen allgemein.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Regensburg können Sie hier einsehen
Medienberichte über die Entscheidung finden Sie hier, hier und hier
Bildquelle: Symbolfoto: Vivienne Klimke
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