Endlich wird der Umgang mit unseren Wildschweinen wieder an Recht und Gesetz gemessen! Das Verwaltungsgericht Regensburg hat auf Klage von Wildes Bayern hin die Genehmigung eines Saufangs im Betrieb Neureichenau der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) für nicht rechtens erklärt. Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Freyung-Grafenau hatte den Einsatz der Falle 2023 genehmigt und dabei nach Ansicht der Richter die Vorschriften des Jagdgesetzes missachtet.
Wildes Bayern hatte gegen den entsprechenden Bescheid geklagt, weil wir erhebliche tierschutz- und naturschutzrechtliche Bedenken beim Betrieb dieser Netzfallen haben, insbesondere beim Modell Pig Brig, wie es in Neureichenau zum Einsatz kam.
Saufänge sind Fallen – im Fall von Pig Brig eine Art Reusen-Netzfalle – die den Fang mehrerer Tiere über einen längeren Zeitraum ermöglichen, die dann angeblich „tierschutzgerecht“ gekeult werden sollen. Die Methode wird insbesondere seit dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vermehrt angewandt, um den Schwarzwildbestand zu reduzieren. Die Eignung dieser Jagdmethode zur ASP-Vorbeugung wurde allerdings von der Bundesregierung und Wissenschaftlern längst infrage gestellt.
Trotzdem werden diese Fallen von den Unteren Jagdbehörden in Bayern zuhauf genehmigt – nicht zuletzt, weil Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber das im Juli 2022 den Behörden nahegelegt hat. Ihr Haus hatte dazu aufgefordert, den Einsatz von Saufängen großzügig zu genehmigen. Insbesondere das System Pig Brig wurde als geeignete und tierschutzgerechte Methode dargestellt, die keiner weiteren Überprüfung durch die zuständigen Behörden bedürfe.
Schon damals ist Wildes Bayern gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund aktiv geworden und hat das Ministerium in einem offenen Brief auf die rechtliche Fehleinschätzung beim Tier- und Naturschutz aufmerksam gemacht. Außerdem veröffentlichten wir unser Positionspapier Saufang, dem sich 15 weitere Verbände anschlossen.
Jetzt hat das Verwaltungsgericht der Genehmigung ebenfalls die Rote Karte gezeigt. „Das Gericht hat den Bescheid regelrecht atomisiert“, sagt Wildes Bayern-Vorsitzende Dr. Christine Miller nach der Verhandlung. Die Berichterstatterin des Gerichts merkte außerdem an, dass die vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) vertretene Sichtweise, die Pig Brig-Falle sei auf Grundlage einer Einschätzung des Thünen-Institutes tierschutzkonform, nicht nachvollziehbar sei. Denn mit diesem Fallentyp habe sich das Institut in der vom Beklagten vorgelegten Studie nicht befasst. Das Gericht führte in der Verhandlung weiter aus, dass die Annahme des Ministeriums, die Unteren Jagdbehörden hätten die Tierschutzkonformität der Pig Brig-Falle nicht näher zu prüfen, sondern sie zu unterstellen, für die Gerichte nicht bindend sei.
Das Landratsamt Freyung-Grafenau hat den angefochtenen Bescheid noch im Gerichtssaal zurückgenommen. Allerdings hat sich herausgestellt, dass noch mindestens zwei weitere solcher Genehmigungen laufen. Deshalb hat Wildes Bayern erwirkt, dass auch die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung festgestellt wurde.
„Der Erfolg unserer Klage ist ein Sieg für den Tierschutz in ganz Deutschland“, sagt Christine Miller. „Wir werden jetzt dafür Sorge tragen, dass Bescheide zur Genehmigung von Saufängen und inbesondere des Fallentyps Pig Brig streng geprüft werden. Andernfalls sind weitere Klagen unvermeidbar“.
Die Entscheidung liegt noch nicht in schriftlicher Form vor und ist nicht rechtskräftig.
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