Über die EU-Wiederherstellungsverordnung, die 2024 in Kraft getreten ist, wird in der Öffentlichkeit vor allem im ländlichen Kontext diskutiert. Bauernverbände laufen Sturm gegen die geplanten Vorgaben. Doch nicht nur das Land ist „betroffen“ – auch für die Stadt kommen neue Vorgaben, und viele Städter freuen sich darüber. Das Münchner Forum, eine nach eigener Aussage „parteipolitisch und institutionell ungebundene Plattform für kritisch-konstruktive Debatten um Zukunftsfragen der Stadt“, stellt die Auswirkungen der Vorschrift für München dar.
„Erstes Ziel für die städtische Natur ist, dass auf nationaler Ebene bis zum Jahr 2030 kein Nettoverlust an städtischen Grünflächen und an Baumüberschirmung eintritt“, schreibt Autorin Irene Gronegger. „Laut Verordnung ist das Jahr 2024 die Vergleichsbasis, und die Daten für das Monitoring existieren bereits: Der Copernicus-Landüberwachungsdienst aus dem Weltraumprogramm der EU wird die Veränderungen beobachten.“
Das klingt doch mal richtig gut, oder? Denn während andere Vorschriften, wie die kommunalen Baumschutzverordnungen, dazu führen, dass zwischen Ankündigung und Inkrafttreten sämtliche zu schützen geplanten Bäume vorsorglich gefällt werden, kann ein Referenzwert aus der Vergangenheit nicht mehr geändert werden.
„Der mehrstufige Zeitplan ist für alle Ökosysteme ähnlich und reicht bis zum Jahr 2050. Das Vorhaben ist ambitioniert, weil teils hohe Anteile der vorhandenen Flächen renaturiert oder aufgewertet werden sollen. Das soll Ökosysteme auch widerstandsfähiger gegen den Klimawandel machen“, schreibt Gronegger.
„Nun sind die EU-Staaten verpflichtet, nationale Wiederherstellungspläne auszuarbeiten und deren Umsetzung zu überwachen, auch begleitende Forschung ist vorgesehen.“
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Mehr Informationen zur EU-Wiederherstellungsverordnung finden Sie hier
Bildquelle: Pixabay.de
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