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Donnerstag, 07. März 2024

Scrollicon
Eine mit Kamera ausgestattete Drohne schwebt über einer Landschaft
07. März 2024, 09:45    office@wildes-bayern.de

Richtigstellung zu „Bestandsdrohnen“ für die Kitzrettung


Berichte in verschiedenen Jagd- und Agrarmedien haben Kitzretter und Drohnennutzer in ganz Deutschland aufgeschreckt. Nachdem zum 1. Januar eine neue EU-Verordnung für den Betrieb von Drohnen in Kraft getreten ist, herrschte zu verschiedenen Punkten massive Verunsicherung. Insbesondere betreffen diese das Thema „Bestandsdrohnen“, und zwar den Punkt, wieviel Abstand zu Personen gehalten werden muss, sowie die Frage, ob Naturschutzgebiete als Erholungsgebiete zu werten sind und nicht überflogen werden dürfen.

Während letztere Frage erstmal mit einem „Prinzipiell nein, außer das Naturschutzgebiet ist zufällig auch als Erholungsgebiet ausgeschrieben“ beantwortet werden kann, ist die Frage des Abstands zu Personen deutlich komplexer. Deshalb raten wir allen Drohnenpiloten, sich sorgfältig und umfassend zu informieren.

Konkrete Informationen zum künftigen Einsatz nicht C-klassifizierter Drohnen in der Kitzrettung findet Ihr hier beim Bundesverband der Copter-Piloten

Außerdem wichtig ist die Seite der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt

Weitere Infos zum Thema Kitzrettung mit Drohnen findet Ihr unter anderem hier: www.kitzrettung-hilfe.de

Bildquelle: Symbolbild - Foto: V. Klimke




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