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Dienstag, 26. Mai 2026

Scrollicon
Ein kleiner Fisch mit langer, flacher Nase liegt auf einer Handfläche
26. Mai 2026, 13:22    office@wildes-bayern.de

Zum Tag der Wanderfische: Mehr Schutz durch die Bonner Konvention!


Am 23. Mai war der internationale Tag der Wanderfische. Zum „World Fish Migration Day” hat das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) auf die prekäre Situation von Fischen aufmerksam gemacht, die auf Wanderungen angewiesen sind, um ihren Lebenszyklus zu vollenden. Immer mehr Hindernisse stehen ihnen dabei im Weg.

Unter diesen Arten hält der Platin-Spatelwels mit einer Strecke von 11.000 Kilometern, das entspricht etwa einem Viertel des Erdumfangs, einen Rekord: Es ist die weltweit längste Süßwasserwanderung – von den Laichplätzen an den Ausläufern der Anden bis an die Mündung des Amazonas. Doch für diesen Fisch und viele andere endet die Reise oft schon nach wenigen Kilometern. Zahlreiche Hindernisse wie Wehre oder Wasserkraftanlagen versperren ihnen den Weg.

Die versteckten Kosten der Wasserkraft

Die genaue Anzahl der Wasserkraftwerke weltweit ist schwer zu bestimmen. Bekannt sind mehr als 2.800 Stauseen mit einer Fläche von über zehn Quadratkilometern, die oft mit großen Wasserkraftwerken verbunden sind.

Da kleine Wasserkraftanlagen keine großen Stauseen bilden, bleibt ihre Anzahl eine unbekannte Größe. Schätzungen zufolge sind jedoch mehr als 80.000 Kleinwasserkraftwerke in Betrieb oder im Bau – mit steigender Tendenz. Viele dieser Anlagen befinden sich in Hotspots der Süßwasserbiodiversität, darunter die Einzugsgebiete der Flüsse Amazonas, Kongo, Ganges und Mekong.

In Deutschland, in der Alpenregion und in Europa insgesamt dominieren ebenfalls kleine Wasserkraftwerke. Viele von ihnen tragen nur wenig zur Energieerzeugung bei, haben aber erhebliche Auswirkungen auf die Flussökosysteme.

In einer Studie hat ein Forschungsteam mit Sonja Jähnig die Folgen der Wasserkraft für große aquatische und semiaquatische Tiere zusammengefasst. Laut der Roten Liste gefährdeter Arten der Weltnaturschutzunion (IUCN) stellen Staudämme eine Bedrohung für fast 4.000 aquatische, semiaquatische und terrestrische Arten dar. So sind die Bestände wandernder Süßwasserfische, für die es ein Monitoring gibt, zwischen 1970 und 2020 im Durchschnitt um 81 Prozent zurückgegangen.

Verbindung abgeschnitten

Die von der Wasserkraft ausgehenden Gefahren beruhen auf einer Vielzahl von Faktoren. Besonders gravierend ist der Verlust der Verbindung. Sie umfasst sowohl die Längsverbindung entlang des Flussverlaufs als auch die seitliche Verbindung zu den Auen sowie den vertikalen Austausch mit Grundwasser und Atmosphäre. Hinzu kommt die zeitliche Dimension, die sich auf natürliche Prozesse wie den Wasserfluss, den Sedimenttransport und die Temperaturentwicklung bezieht.

Wasserkraftwerke können alle vier Dimensionen dieser Konnektivität verändern und somit verschiedenste Auswirkungen auf die Biodiversität haben. Beispiele sind Lebensraumverlust durch Stauung, Beeinträchtigung von Wanderungen sowie erhöhte Verletzungs- und Sterberaten bei Fischen und anderen Wasserlebewesen durch Turbinen oder sogenannte Schwall-Sunk-Effekte.

Hohe Todesraten an Turbinen

Eine andere IGB-Studie mit Daten von 122 Wasserkraftwerken ergab, dass etwa jeder fünfte Fisch beim Abstieg durch Turbinen stirbt oder schwer verletzt wird. Liegen entlang eines Flusses mehrere solcher Anlagen, steigt dieses Risiko. Zwar wurden an vielen Wasserkraftwerken Fischaufstiegsanlagen gebaut, deren Wirksamkeit ist jedoch oft begrenzt.

Wie wir hier im Blog schon früher dargestellt haben (s. u.), sind wandernde Süßwasserfische „ein blinder Fleck“ beim Schutz wandernder Tierarten, denn trotz ihrer Schutzbedürftigkeit sind sie auf vielen Schutzlisten schlecht vertreten. Hier müssen Wissenslücken geschlossen und politische Abkommen getroffen werden.

Die vollständige Pressemeldung zur Veröffentlichung des IGB finden Sie hier

 

Meldung vom 6. Februar 2026

Die so genannte Bonner Konvention ist ein internationales Abkommen, das seit 1979 gezielt dem Schutz wandernder Tierarten dient. Doch offenbar wird eine Tiergruppe darin nicht ausreichend berücksichtigt: Die Süßwasserfische. Das zeigt eine Studie eines internationalen Forscherteams, zu dem auch Mitglieder des Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) gehörten.

Süßwasserfische gehören laut der Weltnaturschutzorganisation IUCN zu den am stärksten bedrohten Tiergruppen. Rund ein Viertel von ihnen ist laut der Roten Liste der IUCN sogar vom Aussterben bedroht. Das hat gerade erst eine weitere aktuelle Studie aufgezeigt, die Sie hier nachlesen können. Diese Studie legt ein Hauptaugenmerk auf die Ursachen. Zu diesen zählt der Lebensraumverlust, zum Beispiel dadurch, dass über ein Drittel der Flüsse weltweit nicht mehr in ihrer vollen Länge frei fließen. Doch trotz dieses erhöhten Schutzbedarfs gibt es insgesamt wenig Daten zu Süßwasserfischen, bemängeln die Autoren beider Studien. Betroffen sind laut dem IGB beispielsweise der Atlantische Lachs, der Maifisch, die Nase, der Atlantische wie auch der Europäische Stör oder das Flussneunauge – einige davon sind Namen, die wir aus den Alarmrufen unserer heimischen Fischereiverbände nur zu gut kennen.

Das IGB schreibt dazu: „Erstens fehlen umfassende Bewertungen darüber, wie viele Fischarten im Süßwasser und über nationale Grenzen hinweg wandern, um ihren Lebenszyklus zu vollenden. Zweitens sind etwa ein Drittel aller beschriebenen Süßwasserfischarten auf der Roten Liste als „Nicht bewertet“ oder „Daten unzureichend“ eingestuft. Ohne belastbare Basisdaten ist es aber schwierig festzustellen, welche Arten die Kriterien der grenzüberschreitenden Wanderung und eines schlechten Erhaltungszustands gemäß Bonner Konvention erfüllen. Drittens sind viele Länder mit grenzüberschreitenden Flusseinzugsgebieten – insbesondere in Asien und Nordamerika – keine Vertragsparteien des Abkommens. Das verringert die Wahrscheinlichkeit, dass Arten aus diesen Regionen vorgeschlagen und in die Anhänge aufgenommen werden.“

Die Wissenschaftler schlagen angesichts dieser unbefriedigenden Situation Alarm, denn für die Bestände wandernder Süßwasserfische, für die es ein Monitoring gibt, ist in den vergangenen rund 50 Jahren ein Rückgang von über 80 Prozent dokumentiert worden. Die Bonner Konvention hätte ein großes Potenzial, diese Situation vielleicht zu ändern. Davor muss allerdings ausführliche Forschung stehen, für die es die entsprechenden Mittel braucht.

Für die anstehende Konferenz der Unterzeichner der Bonner Konvention (CMS COP 15) haben die Wissenschaftler ein Dokument mit Vorschlägen für 30 Top-Prioritäten für Wanderfische, die noch in die Bonner Konvention aufgenommen werden sollten, erarbeitet. Die Vorschläge sind priorisiert aufgrund ihres Vorkommens und Wanderverhaltens über die Grenzen der Mitgliedsstaaten der Bonner Konvention hinweg sowie gemäß ihrem Gefährdungsstatus laut der Roten Liste der IUCN, wie man auf Seite 16 nachlesen kann.

Die Pressemitteilung des IGB zu der Studie können Sie hier lesen

Die original Studie zu den Süßwasserfischen in der Bonner Konvention in englischer Sprache ist (gegen Gebühr) hier erwerbbar

Die Studie der IUCN zur Gefährdung der Süßwasserfauna insgesamt können Sie hier nachlesen

Hier finden Sie das Dokument für die COP15 mit den konkreten Vorschlägen der Wissenschaftler (sehr komplex und in englischer Sprache…)

Anmerkung: Unser Aufmacherbild zeigt symbolisch einen Baltischen oder Ostsee-Stör. Diese Art ist bereits in der Bonner Konvention gelistet.

 

Bildquelle: Marco Prosch




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