Der Biber ist eine streng geschützte Art, und auch wenn sie sich stark ausbreitet und mancherorts wirklich Probleme macht, ist die Entscheidung über einen Zugriff auf die Tiere oder ihre Lebensräume immer noch der Unteren Naturschutzbehörde unterstellt.
Nachdem uns ein Fall in Niederbayern bekannt geworden ist, in dem ein Mann immer wieder ohne Genehmigung einen burgsichernden Biberdamm zerstörte, hat Wildes Bayern jetzt Anzeige erstattet.
Uns wurden Videos zugespielt, die zeigen, wie der Mann, der Landwirt und Jäger ist, im Mai 2026 mehrfach einen Biberdamm beschädigte und öffnete, obwohl dieser Damm sicherstellte, dass die davor liegende Burg der Tiere mit dem Eingang stets unter Wasser blieb, was ein elementarer Schutz gegen Beutegreifer und zur Klimaregulation im Bau ist. Dass der Mann über diesen Umstand informiert wurde, hielt ihn offenbar nicht von seinem Tun ab. Biber können ab April Junge haben – möglicherweise war diese Burg also auch eine Kinderstube.
Wenn ein Biberdamm massive Probleme bereitet, indem das aufgestaute Wasser zum Beispiel Keller, Straßen oder Äcker überflutet, kann die zuständige Untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung zu ihrer Öffnung oder sogar ihrem Entfernen erteilen. Im vorliegenden Fall ist das nicht geschehen – es gäbe auch keinen Grund dafür, da der Damm im vollen Naturbereich zwischen einem See und einem Waldstück liegt.
Die betreffende Person ist uns allerdings aus einem anderen Zusammenhang sehr wohl bekannt. Der Mann zeichnet sich durch eine sehr eigene Art, über Wildtiere zu denken, und einen überaus kreativen Umgang mit rechtlichen Vorgaben aus. Vielleicht erinnern sich unsere Leser an den Fall, wo im Frühjahr dieser Landwirt und Jagdscheininhaber eine hochtragende Rehgeiß an der Reviergrenze (oder drüber hinaus – das ließ sich damals nicht mit letzter Gewissheit bestätigen) geschossen hatte. Die beiden ungeborenen Rehkitze hatte er danach im Wald „entsorgt“.
Grund genug für Wildes Bayern, auch hier bei den Vorgängen um den Biberdamm extra sorgfältig hinzuschauen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Bildquelle: privat
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Auch hier im Alpenvorland sehe ich wiederholt zerstörte Biberdämme. Wie kürzlich, als ich solch Vorgehen meldete vom Schutzgebiet Murnauer Moos (!) Als Rechtfertigung wird dann gern von den Behörden angeführt, der entfernte Biberdamm könnte (Neben)Wege teilweise überfluten …
Von den verständigten etablierten Naturschutzorgas kommt dann leider meist nur Achselzucken. Wildes Bayern sind meiner Erfahrung nach hier die Einzigen, die den Biss haben im Einsatz für die Tiere, die keinen Anwalt haben