Tiermediziner in Niederösterreich schlagen Alarm: Die Landesregierung hat offenbar in einem internen Leitfaden ihre Polizisten angewiesen, verletzte, teils streng geschützte Wildtiere zu töten, statt sie in eine medizinische Behandlung zu bringen. Konkret genannt werden beispielsweise Biber und Fischotter. Die Regierung beruft sich dabei aufs Niederösterreichische Naturschutzgesetz, demzufolge die Verbringung verletzter Wildtiere zu Ärzten oder Auffangstationen „verboten“ sei.
Das Tiermedizinische Zentrum Teesdorf (TMZT) protestiert massiv gegen diese Vorgaben, die ausgerechnet aus der Naturschutzabteilung der Landesregierung kommen. Es schreibt auf seiner Internetseite: „In einem ´Leitfaden für den Umgang mit geschützten Tieren` werden die niederösterreichischen Polizistinnen und Polizisten angewiesen, verletzte Wildtiere (insbesondere die geschützten Arten Biber und Fischotter) sich selbst zu überlassen, wenn sie verletzt sind und Hilfe brauchen. ´Eine Verbringung von verletzten Tieren zu Tierärzten, Auffangstationen oder Pflegeeinrichtungen [ist] verboten`. Dies mit der Begründung, dass diese Stellen ´mit einer fachgerechten, aufwendigen Pflege sehr vieler Tiere rasch überfordert sind.` und weiter, dass das ´Sterben von Tieren in freier Wildbahn […] ein völlig natürlicher Prozess` ist.“
In seinem offenen Brief an die Landesregierung kritisieren die Tierärzte die folgenden Punkte:
Sie fordern die Abteilung Naturschutz des Landes Niederösterreich daher auf:
Eine Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Vorgang haben wir angefragt. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Den Bericht des Tiermedizinischen Zentrums Teesdorf in Niederösterreich zum Vorgang finden Sie hier
Den Offenen Brief des TMZ an die Landesregierung sowie den vollständigen Leitfaden an die Polizei finden Sie hier
Bildquelle: TMZT
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