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Freitag, 27. Februar 2026

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„Rehfriedhof“ im Wald bei Anger UPDATE
27. Februar 2026, 11:10    office@wildes-bayern.de

„Rehfriedhof“ im Wald bei Anger UPDATE


Die polizeilichen Ermittlungen über die Vorkommnisse in der eigenbewirtschafteten Jagd in Högl bei Anger laufen. Jetzt haben sich Jagdgenossen und frühere Jäger in einer Mitteilung an die Presse zu Wort gemeldet. Ihr Schreiben, das auch Wildes Bayern zuging, zeigt: Längst nicht alle Grundeigentümer sind einverstanden mit den schier ungezügelten Eingriffen beim Wild, die auf ihrem Land passieren. Und: Der Notvorstand, der mittlerweile schon fast zwei Jahre „regiert“, hat vorgeschriebene Beschlüsse offenbar einfach umgangen.

Das Schreiben der Jagdgenossen und Jäger können Sie hier nachlesen.

 

Meldung vom 12.2.2026

In der Jagdgenossenschaft Högl bei Anger, von der wir in den letzten Tagen schon berichtet haben, tut sich ein großes schwarzes Loch auf: Bei einem Spaziergang am 7. Februar fand ein Hundebesitzer zuerst einen Rehschädel. Näheres Hinsehen ergab, dass es sich um einen Bockschädel gehandelt haben muss – das Gehörn war allerdings abgesägt.

Foto eines erdverschmierten Schädels, an dem oben die Reste abgesägter Hörner zu erkennen sind

Rehschädelfund bei Anger

Nachdem der Finder die Polizei informiert hatte, weil es sich hier ja um ein Schonzeitvergehen oder um Wilderei handeln kann, nahm diese am 10. Februar gemeinsam mit Jagdgenossen den Fundort genauer unter die Lupe und entdeckte weitere Überreste von Rehkadavern – nochmal drei Bock- und einen Geißenschädel. Weil hier noch Gehörne auf den Schädeln saßen, ist die Frage, warum die Trophäen des männlichen Rehwildes nicht, wie vorgeschrieben, auf der Pflichthegeschau der Öffentlichkeit zugeführt wurden.

Laut Zeugen war neben den Knochen auch noch Hirnmasse übrig, was vermutlich nicht der Fall wäre, wenn der Schädel in der „warmen“ Zeit mit voller Insektenaktivität hier vergraben worden wäre. Die Jagdzeit auf Rehböcke endet allerdings mit dem 15. Oktober. Die Details muss jetzt die Polizei ermitteln, denn der Finder hat Anzeige erstattet, weil ein Verdacht auf Wilderei im Raum stehen könnte. Die Polizei hat die Fundstücke beschlagnahmt. Auch die Untere Jagdbehörde wird informiert. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden!

Immer wieder verschwinden Trophäen

Uns erinnert dieser Fund an viele ähnliche Ereignisse aus den letzten Jahren und derselben Region. Der Umgang mit den Trophäen des Wildes, die wir rein als wildbiologischen Nachweis bewerten, ist geprägt von der hoch ideologischen Debatte gegen eine traditionelle Jagd.

Im Februar 2020 zum Beispiel hat Wildes Bayern Anzeige gegen den Forstbetriebsleiter der BaySf in Ruhpolding erstattet, weil im Schonzeitaufhebungsgebiet Weißache am Wegrand die Häupter, Läufe und Innereien von drei Rehen gefunden wurden. Auch der Kopfschmuck von Wild, das rechtmäßig in der Schonzeit erlegt wird, ist der öffentlichen Wahrnehmung durch die Pflichthegeschau zuzuführen.

2022 hat der Forstbetrieb Ruhpolding bei der Hegeschau 32 Gamstrophäen einfach mal in einer Kiste „vergessen“ – und niemand hat es bemerkt, schon gar nicht die kontrollierende Behörde. Erst auf eine Nachfrage von Wildes Bayern hin wurden die Nachweise über das erlegte Wild pflichtgemäß vorgezeigt.

2025 hat ein Förster die Wildes Bayern-Vorsitzende tätlich angegriffen, weil sie ihn darauf aufmerksam machte, dass Trophäen ordnungsgemäß an der Wand bei der Hegeschau aufzuhängen sind.

All diese Vorkommnisse sind keine lokalen Banalitäten, sondern werfen ein Schlaglicht auf eine Geisteshaltung, die weit verbreitet ist und nur allzu selten ans Tageslicht kommt. Wir bitten alle Jäger und Jagdgenossen, ein Augenmerk darauf zu richten und solchem Treiben mutig entgegen zu treten, wie es aktuell in Anger passiert.

Bildquelle: privat




Mayer Hermann schrieb:


Diese Jagd Strategie ist doch bei nicht verpachteten Jagdrevieren und bei der ökologischen Jagd üblich!
Ziel: nur ein totes Schalenwild ist ein gutes Wild!!!
Ähnliche Vorgehensweise werden in ökologisch geleiteten Staatsjagden praktiziert.

Antworten
Dr. Peter Wohlfart schrieb:


Guten Abend Herr Mayer, was bedeutet ökologisch jagen?
MfG
Dr.Wohlfart

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Dr. Peter Wohlfart schrieb:


Guten Abend! Ich werde nicht ganz schlau aus dieser Seite. Ich dachte dem Verein geht es um den Schutz von Wildtieren. In dem Artikel klingt es, als wäre es nicht verwerflich Jagd auf Tiere zu machen, solange man die Jagdtrophäen ordnungsgemäß präpariert.
MfG
Dr. Wohlfart

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Christine Miller schrieb:


Es geht uns natürlich um den Schutz von Wildtieren. Das heißt aber nicht, dass eine tierschutzgerechte und gesetzeskonforme Jagd von uns abgelehnt wird. Das Vorzeigen der Trophäen ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der öffentlichen „Kontrolle“. Die Bevölkerung hat ein Recht sich über jagdliche Eingriffe in ihrer Region zu informieren. Die Anzahl der Gehörne gibt dabei einen Einblick in die Menge der Tiere, die geschossen wird (auch wenn man bei Reh und Rotwild nur die männlichen Tiere vorzeigen kann), bei Gams und Muffel wird auch der Eingriff bei den weiblichen Tieren dokumentierbar. Zudem kann aus den präparierten Trophäen im Ansatz auch eine grobe Altersschätzung (bei Reh und Rotwild also sehr jung, jung bis mittelalt und alt) und bei Gams und Muffel eine jahresgenaue Altersbestimmung vorgenommen werden. Allein die Tatsache, dass selbst diese grobe „Überprüfung“ von einigen Revierinhabern sabotiert wird, scheint ein Hinweis darauf zu sein, dass man wohl was zu verbergen hat. Wildtiere sind ein Allgemeingut, sie gehören weder dem Grundbesitzer noch dem Jäger. Wir sind deshalb große Verfechter des Anspruchs der Bevölkerung auf ein Mindestmaß an Transparenz. Und selbstverständlich könnte man mit etwas gutem Willem noch viel mehr Informationen bereitstellen.

Antworten
Ulrich Haizinger schrieb:


Sehr geehrte Frau Miller, Ihr Hauptargument für die wildbiologisch mehr als fraglichen Pflichthegeschau ist die Kontrolle der Anzahl des erlegten Wildes. Dieser Logik folgend müßten auch die Häupter der Kahltiere, Kälber, Geißen, Schmalrehe und Kitze zur Abschußkontrolle bei der öffentlichen Hegeschau vorgelegt werden, ein „ordnungsgemäßes aufhängen an der Wand“ ist weder dem bay. Jagdgesetz, noch in dessen AV erwähnt. Mir erschliesst sich nicht, warum man diese nicht vorlegen kann. Das währe doch mal eine Forderung die auch in den Ihnen zugeneigten Jägerkreisen große Freude hervorrufen würde.

Antworten
Ulrich Haizinger schrieb:


Da kann ich nur beipflichten, hier wird offenbar nur die Trophäe als „vernünftiger Grund“ ein Wildtier zu töten gesehen gesehen ? ! ? ! ? ! ?

Das Tierschutzgesetz sieht es etwas anders:
Das deutsche Tierschutzgesetz (§ 1, § 17) verbietet das Töten von Wirbeltieren ohne „vernünftigen Grund“. Ein solcher Grund liegt vor, wenn die Tötung verhältnismäßig ist und ein schutzwürdiges menschliches Interesse das Leben des Tieres überwiegt. Anerkannte Gründe sind Schlachtung, Euthanasie bei unheilbarem Leiden, Tierseuchenbekämpfung, Schädlingsbekämpfung oder genehmigte Tierversuche.
Definition und Anerkannte Gründe
Vernünftiger Grund: Der Begriff ist nicht abschließend definiert, erfordert aber eine Abwägung, bei der der Nutzen der Tötung die Nachteile für das Tier deutlich überwiegt.
Lebensmittelgewinnung: Das Schlachten von Tieren zur Ernährung ist ein grundsätzlich anerkannter vernünftiger Grund.
Tierärztliche Euthanasie: Wenn ein Tier leidet und keine Aussicht auf Heilung besteht, ist die Tötung geboten, um unnötige Schmerzen zu vermeiden.
Gefahrenabwehr/Notwehr: Bedroht ein Tier Leib und Leben von Menschen oder anderen Tieren (z.B. Tollwut), kann eine Tötung gerechtfertigt sein.
Schädlingsbekämpfung: Die Bekämpfung von Schädlingen, die Seuchen übertragen oder hohe Schäden verursachen, gilt als Grund.

Antworten
Johann Winkler schrieb:


Ich bin selbst Jäger und mir kommt hier einfach nur das Kotzen.
Rehe wie Schädlinge zu behandeln, ist eine Schande und sollte für jeden Menschen ein Unding sein.
Als Jäger verschreibt man sich der Weidgerechtigkeit, dass macht so etwas noch schlimmer.
Ich wünsche denjenigen Lebenslangen Verlust der Zuverlässigkeit und somit nie wieder das Recht, Waffen zu besitzen.

Antworten
Joachim Orbach schrieb:


Der Meinung von Herrn Winkler kann man als Jäger nur zustimmen. Hoffentlich wird auch die breite Öffentlichkeit auf diese Vorgehensweise aufmerksam, damit sich von der Politik was bewegt.

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