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Mittwoch, 20. August 2025

Scrollicon
Ein Mountainbiker fährt einen bewurzelten Pfad in einem Wald herunter
20. August 2025, 15:34    office@wildes-bayern.de

Landkreis Miesbach – biketrails statt Birkhühner?


Der Landkreis Miesbach schreibt seine Landschaftsschutzgebiete (LSG) fort – und will in diesem Rahmen 35 Strecken neu für die Mountainbikenutzung freigeben. Wildes Bayern hat dazu ausführlich und kritisch fachlich Stellung bezogen. Grundsätzlich sind die Gebiete „Egartenlandschaft um Miesbach“, „Oberstes Leitzachtal und Umgebung bei Bayrischzell“, „Schliersee und Umgebung“, Spitzingsee und Umgebung“, „Tegernsee und Umgebung“ sowie „Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge“ aus unserer Sicht unbedingt schützenswert, und wir begrüßen, dass sie fortgeschrieben und teilweise ausgeweitet werden.

Sorge bereitet uns aber insbesondere die Ausweisung der 35 so genannten „shared trails“ für Mountainbiker. „Shared“ bedeutet dabei, dass die durchweg sehr schmalen Pfade von Bikern und Fußgängern gleichermaßen genutzt werden dürfen. Viele davon waren bislang relativ ruhige Wanderpfade und Steige – und eine Nutzung mit dem Bike war aufgrund ihrer Breite von unter 1,50 Metern verboten. Weil sie jedoch illegalerweise von vielen „Bike-Sportlern“ trotzdem befahren wurden, werden sie jetzt vom Verbot befreit. „Man muss den Leuten ja was bieten“, so die Argumentation. Und der Gipfel des Hohns ist die Behauptung, dass man auf diese Weise die armen MTB´ler endlich nicht mehr zwingen muss, gegen das Gesetz zu verstoßen, sondern dass man sie auf diese Weise lenken würde. Wir finden: Wer einen Damm zerstört, „lenkt“ irgendwie ja auch die Flut.

Das Netz der freigegebenen „Trails“ (rot) ist gut erkennbar.

 

Für Wildtiere gibt es nun im Landkreis Miesbach kein ruhiges, störungsfreies Rückzugsgebiet. Aber Auerhuhn und Hirschkuh haben halt keine geilen social media accounts, auf denen sie posten können. Wir befürchten, dass die künftig erlaubte und öffentlich kommunizierte Nutzung durch Freizeitsportler mit schnellen, teils schweren Geräten flächige Störung und Beunruhigung in ruhige Ecken bringen wird, was für unsere Wildtiere natürlich fatal ist. Ruhezonen wurden im Gegenzug nämlich keine ausgewiesen. Statt dessen verlaufen jetzt menschliche Nutzungsstrecken wie ein Spinnennetz über den ganzen Landkreis, ohne Ecken, wo mal gar nichts los ist und die Tiere einen Rückzugsraum hätten.

Die Behörde argumentiert unter anderem damit, dass durch die Wandernutzung ja ohnehin schon eine Störung vorhanden wäre, und dass die betreffenden Trails auch ohnehin schon auf online-Plattformen wie Trailforks beworben werden.

Diese Mountainbiketrails könnt Ihr Euch zum Beispiel hier anschauen

Zu den betroffenen Wildtierarten im Landkreis Miesbach gehört zum Beispiel das streng geschützte Auerhuhn sowie andere Raufußhühner. In allen sechs jetzt neu ausgewiesenen LSG liegen große Natura-2000 Flächen, also europarechtlich geschützte Naturbereiche. Der Verweis auf diese FFH- und SPA-Schutzgebiete fehlt aber durchweg in den neuen Verordnungstexten für die LSG. Dabei müssten explizit alle dort in den Managementplänen aufgeführten Arten und Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungsziele in den jeweiligen Verordnungs-Entwürfen ihren Niederschlag finden. Und alle Erlaubnis- und Ausnahmetatbestände, wie die Ausweisung der trails, müssen hier grundsätzlich einer FFH-Vor- bzw. Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden.

Wildes Bayern hat in seiner Stellungnahme signalisiert, dass wir die Verordnungsentwürfe deshalb und aus verschiedenen anderen Gründen für nicht zustimmungsfähig halten. Zu unseren weiteren Kritikpunkten zählt beispielsweise, dass gerade die Seen des südlichen Landkreises, die wichtige Brut- und Winterrastplätze für eine Vielzahl von Wasservogelarten darstellen, Regeln für Freizeitnutzer benötigen, weil es hier zu bereits dokumentierten Nutzungskonflikten kommt und die Vogelbestände im rasanten Sinkflug sind.

Die Stellungnahme von Wildes Bayern zu den sechs Entwürfen für die Verordnung von Landschaftsschutzgebieten könnt Ihr hier einsehen

Die Behörde schreibt auf ihrer Internetseite, dass 500 Stellungnahmen eingegangen seien, von denen bisher 250 gesichtet wurden. Möglicherweise wird das Thema in der Kreistagssitzung am 29. Oktober 2025 behandelt und Mitte November bis Mitte Dezember zum zweiten Mal öffentlich ausgelegt. Wir bleiben auf jeden Fall am Ball!

Bildquelle: fdr-images/Pixabay.de,




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