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Freitag, 28. August 2026

Scrollicon
Auf einem Fels im Gebirge tummeln sich vier Steinböcke
28. August 2026, 09:37    office@wildes-bayern.de

Neues Naturschutzgesetz soll Bock zum Gärtner machen


Über den Sommer hat die Staatsregierung einen Entwurf für ein geändertes Bayerisches Naturschutzgesetz behandelt. Darin haben wir nicht nur fachliche Fehler, sondern auch alarmierende Tendenzen gefunden. Wildes Bayern hat natürlich Stellung dazu bezogen.

Steinbock, Schneehase und Gämse werden im neuen Entwurf als „Arten mit erheblichem Waldbezug“ eingeordnet – das ist nur einer der wohl redaktionell begründeten Fehler, die wir im neuen Entwurf entdeckt und natürlich kritisiert haben. Viel schlimmer allerdings finden wir das Vorhaben, das Management der europarechtlich geschützten Natura2000-Gebiete auf die Forstbehörden zu übertragen!

Aus unserer Sicht macht die Regierung damit den Bock zum Gärtner. Schon jetzt ist es gängige Praxis, dass die Forstwirtschaft die FFH-Managementpläne nutzt, um manipulativ höhere Abschusszahlen aufgrund von vermeintlich naturschädlichem Verbiss durchzusetzen. Die Jagd soll auf diese Weise zu einem „Projekt“ werden, ohne das man den Schutz der FFH-Flächen nicht gewährleisten kann. Was leider alle interessiert außer dem Jagdverband, der bei den entsprechenden Runden Tischen in den vergangenen Jahren meist mit Abwesenheit geglänzt hat (zuletzt in Saulgrub).

Wenn man dann auch noch liest, dass das Naturschutzgesetz vorsehen soll, dass die Oberste Naturschutzbehörde das Monitoring von Wildtierarten beliebig auf die Fachministerien verteilen kann, bekommt man das mulmige Gefühl, der institutionelle Naturschutz solle als eigenes Fachgebiet wohl ganz abgeschafft werden. Denn was hat – aktuelles Beispiel – das Monitoring der immer noch EU-weit geschützten Art Wolf im Wirtschaftsministerium verloren? Wo sind hier die fachlichen Kompetenzen, wo die dafür angestellten Biologen? Für uns ist das nicht erkennbar – dann könnte doch auch gleich eine Landwirtschaftsverwaltung in Zukunft Wiesenbrüter oder Rebhühner überwachen, das Wasserwirtschaftsamt vielleicht Fischotter, Biber und bestimmte Fischarten, das Finanzministerium wiederum geschützte Fischarten und Weichtiere, die in Bayerns Seen leben, und so weiter. Wir finden aus vielen Gründen, dass das Artenmonitoring an einer zentralen, fachkompetenten Stelle verbleiben muss.

Zu den weiteren Punkten unserer fachlichen Kritik zählen die Veränderungen beim Walzverbot. Das soll künftig zwar etwas strenger werden, dafür aber nur noch in Wiesenbrütergebieten gelten. Auf 95 Prozent der bayerischen Grünlandfläche also nicht! Eine denkbar schlechte Nachricht für die Junghasen im Land. Wir halten diese Änderungen für einen weiteren Schritt zur Abwicklung des Naturschutzes in Bayern unter der aktuellen Regierung. Und dabei war Bayern mal Vorreiter: Das erste Umweltministerium wurde vor 56 Jahren in Bayern gegründet.

Unsere vollständige Stellungnahme zum Entwurf des geänderten Bayerischen Naturschutzgesetz finden Sie hier

 




Rudolf Knoll schrieb:


Man muss hier wie bei vielen anderen politischen Plänen und Vorhaben an der fachlichen Qualifikation der Ersteller und Verantwortlichen bei Behörden usw. zweifeln. Entweder es mangelt an wirklich guten und fachlich versierten Personen oder aber man bereitet das Ganze oberflächlich, halbherzig und mit Lobbyisten vor. Aber auch das erleben wir ja gerade im politischen Alltag in weit höheren Ebenen.
Da passt dann auch der Ausspruch, der wohl dem Forst angelastet wird: Nur ein totes Reh ist ein gutes Reh !!! Kann jeder Zeit auch für andere Kreaturen herangezogen werden
Schade,, daß es soweit kommen musste

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