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Dienstag, 08. September 2026

Scrollicon
Umringt von hohen Fichten, eine Windradbaustelle mit Kranfahrzeugen
08. September 2026, 12:40    office@wildes-bayern.de

Neues Landesplanungsgesetz – nur noch die Windkraft zählt


Das bayerische Wirtschaftsministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes in die öffentliche Anhörung gegeben. Dabei geht es um ein großes Thema: Den weiteren massiven und aus unserer Sicht naturzerstörerischen sowie unrentablen und damit sinnlosen Ausbau der Windkraft. Weil die Folgen dieses Gesetzes unsere Landschaft und die Lebensgrundlagen unserer Wildtiere, insbesondere die Wälder, massiv beeinträchtigen werden, hat Wildes Bayern eine renommierte Kanzlei mit einer Stellungnahme beauftragt.

Vorranggebiete sind kein Muss für ein Windrad

Eine gute Entscheidung, denn: Unsere Juristen zeigen auf, dass die geplanten Änderungen teilweise nicht auf gesetzlichen Grundlagen fußen, oder dass sie Tatsachen vorspiegeln, die keine sind. Das beginnt schon mit der Behauptung, die Ausweisung von Windkraft-Vorranggebieten würde die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen außerhalb dieser Gebiete verhindern – leider falsch! Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten bleiben möglich – aber sie unterliegen etwas strengeren Prüfungspflichten. Im Vorranggebiet dagegen lässt es sich leichter bauen, und die Umwelt ist irgendwie „egal“. Umweltverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Gutachten müssen nicht mehr erstellt werden. Das beschränkt wiederum die Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden. Das kritisieren wir natürlich scharf!

Flächenvorgaben verfassungswidrig?

Auch der von öffentlicher Seite immer wieder zitierte Zwang, bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 1,8 % der Landesfläche für die Windenergie an Land ausweisen zu müssen, ist keine Gesetzesvorgabe! Bundesrechtlich steht es dem Landesgesetzgeber frei, ob er sich für oder gegen entsprechende Ausweisungen entscheidet. Unserer Meinung nach sind die Flächenvorgaben zudem sogar verfassungswidrig. Denn: Sie berücksichtigen weder, welche anderen nicht-fossilen Energieproduktionen (z.B. Wasserkraft) bereits installiert sind, noch welches jeweilige Potenzial ein Bundesland für Windkraft bietet. Die pauschale Vorgabe erfordert ganz unterschiedliche Opfer und Anstrengungen – und verstößt damit gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Da sie rein politisch motiviert ist, fehlt ihr überhaupt die fachliche Begründung und damit die Rechtfertigung.

Praktisch keine Beachtung findet nach wie vor die Tatsache, welche „Windhöffigkeit“ ein Bundesland überhaupt zu bieten hat. Bayern liegt da ganz weit unten: Die vorhandenen Windgeschwindigkeiten sind fast überall zu gering, um einen rentablen Betrieb von Windkraftanlagen zu ermöglichen. Diese mangelnde Wirtschaftlichkeit muss entgegen jeder volkswirtschaftlichen Vernunft vom Steuerzahler ausgeglichen werden.

Wald muss vor Windkraft geschützt werden!

Im Gesetzentwurf sehen wir auch den Wald- und Naturschutz in einem nicht mehr hinnehmbaren Ausmaß mit Füßen getreten. Wir finden: Sämtliche Waldflächen sollten nach gesundem Menschenverstand als Ausschlussflächen definiert werden – und das natürlich grundsätzlich schon mal, wenn es sich um FFH- oder Vogelschutzgebiete nach der europäischen Natura2000-Richtlinie handelt.

Das Gesetz sieht diesen Schutz aber nur für die wenigen, kleinen Naturwaldreservate vor (das sind forstliche Freiland-Labors auf unter 8000 ha Fläche). Selbst Bann-, Erholungs- und Schutzwald sowie europäische Schutzgebiete kriegen zwar eine hohe Konfliktrisikoklasse (KRK 3 bzw. 5), stehen aber prinzipiell für den Windkraftausbau zur Verfügung. Es ist aus unserer Sicht prinzipiell schon widersinnig, intakte Waldflächen mit der Behauptung zu roden, das diene dem Klimaschutz – um wieviel mehr noch, wenn diese Waldflächen diverse weitere elementare Funktionen für unsere Gesellschaft bieten. Und dort sowieso mangels Wind kaum Strom erzeugt wird.

Natur- und Artenschutz berücksichtigen!

Eine besonders hohe Schutzwürdigkeit sehen wir außerdem für Dichtezentren geschützter Arten, für Fledermausvorkommen, für Pflegezonen für Biosphärenreservate und für die komplette Fläche des Alpenschutzplans. Alle diese Punkte und noch mehr haben unsere Juristen in ihrer Stellungnahme zusammengetragen, die jetzt ans Wirtschaftsministerium übermittelt wurde.

 

Die vollständige Stellungnahme von Wildes Bayern zur Änderung des Landesplanungsgesetzes finden Sie hier

Bildquelle: privat




Oliver Böck schrieb:


Sehr geehrte Damen und Herren,

was mir nicht gefällt, ist der reißerische Ton des Artikels.

Dieser Artikel scheint rein von Ideologie getrieben und unterstützt damit die Spaltung unserer Gesellschaft. Damit stehen sie in Reih und Glied mit den rechten Schwurblern dieses Landes, Glückwunsch!.

Sie stülpen sich die Fahne des Areten- und Naturschutzes über und sind dann gegen den Betrieb von Windrädern im Wald?

Windräder im Wald sind auch eine Chance für den Naturschutz, denn sie schaffen lichte Stellen im sonst meist dunklen Wald. Haben sie etwas von Lichtwaldarten gehört? Besonders Insekten und Gefäßpflanzen profitieren von lichten Stellen im Wald, die durch den naturnahen Waldbau immer mehr verschwinden. Ich könnte Ihnen jetzt eine lange Liste schicken. Hier aber ein besserer Link für mehr Informationen zu Lichtwaldarten: https://wnsinfo.fva-bw.de/arten/#/.

Um uns nicht mehr von einer gewissen politischen Klientel (Trump, Putin) abhängig zu machen, erfordert es dringend einen Ausbau erneuerbarer Energien und eben auch der Windkraft um unsere eigene Stromsicherheit voranzutreiben und uns auch von diesen Herren unabhängiger zu machen. Diesem Ansinnen scheinen Sie aber auch negativ gegenüber zu stehen.

Ein so reißerischer Artikel, hat auch eine polemische Antwort verdient.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Böck

Antworten
Christine Miller schrieb:


Sehr geehrter Herr Böck, vielen Dank für Ihren Beitrag, den wir nur absolut unterstützen können. Auch wir freuen uns, wenn dunkle, baumzahlreiche Forststandorte aufgeschlossen werden, um die natürlichen „Licht-Wald-Bedingungen“ zu schaffen, in denen die überwiegende Mehrzahl unserer heimischen Arten einst entstanden sind. Allerdings sind wir – anders als Sie – davon überzeugt, dass man derartige naturfreundliche Öffnung der dichten Kunstforste auch erreicht, ohne Gewerbeflächen der Energieindustrie im Wald anzulegen. Wir sehen den Hinweis auf Fakten, Erfahrungen und Erkenntnisse der Ökologie und Biowissenschaften auch nicht im Dienst von politischen Ideologien sondern einfach als Ausdruck der freien Meinungsbildung. In diesem Punkt unterscheiden wir uns offensichtlich. Mit freundlichen Grüßen CM

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