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Donnerstag, 17. September 2026

Scrollicon
Ein Brachvogel landet auf einer Wiese
17. September 2026, 10:46    office@wildes-bayern.de

Der Große Brachvogel und der armselige Wiesenbrüterschutz


Der Große Brachvogel (Numenius arquata) gehört zu jenen Arten, die vielen von uns traurigerweise schon gar nicht mehr vertraut oder überhaupt bekannt sind. Denn in Bayern sind die Zahlen dieses relativ großen, feuchtwiesenabhängigen Langschnäblers auf einem absoluten Minimum – wir redeten in den letzten Jahren von unter 30 erfolgreichen Brutpaaren im ganzen Bundesland und zuletzt 0,08 flüggen Jungvögeln pro Brutpaar. Sollte sich das 2026 wirklich geändert haben?

Der LBV jedenfalls hat für Altmühltal und Donaumoos heuer „so viele junge Brachvögel wie seit Jahren nicht mehr“ gemeldet. Doch was ist wohl aus ihnen geworden, in einem Sommer, der ihnen die Nahrungssuche, also das Stochern mit dem Schnabel in Schlamm und Matsch, vollkommen unmöglich gemacht hat? Das wird wohl erst die nächste Wiesenbrüterkartierung zeigen, die frühestens 2027 oder 2029 zu erwarten sein dürfte…

Nicht umsonst ein Watvogel

Das Bayerische Artenschutzzentrum hat den Großen Brachvogel als Art des Monats September 2026 vorgestellt. Da heißt es: „Offene, feuchte Wiesengebiete in Flusstälern und Niedermooren sind in Bayern der Lebensraum des Brachvogels. Sie brüten in Wiesen mit höherem Grundwasserstand, positiv sind Feuchtstellen mit niedrigerer, lückiger Vegetation. Spät gemähte Wiesen, die sich mit Frühmahdstreifen, Altgras- und Bracheflächen abwechseln bilden ideale Bruthabitate. Die großen Watvögel ernähren sich in Bayern von Insekten, Würmern und Schnecken. Auf Beute stochern sie mit ihrem langen Schnabel im Boden. Der Schnabel fungiert auch als Pinzette, mit dem sie Schnecken und in Küstengebieten auch Muscheln aus ihrer Schale ziehen können.

Unsere Brachvögel sind jetzt abgereist

Brachvögel treffen ab März aus ihren Wintergebieten bei uns ein. Dann ist der Gesang der Männchen während des Balzfluges, ein melancholisches „Kur-lieh“ oder der Flugruf, ein ansteigendes „tlü-Ih“ zu hören. Bei Gefahr ertönt ein aufgeregtes „Gügügü“. Wie viele Wiesenbrüter, legen Brachvögel eine flache Mulde im Gras als Nest an, in denen meist vier Eier abgelegt werden. Beide Eltern brüten, das Weibchen jedoch öfters.

Die Küken sind Nestflüchter, sie verlassen das Nest, sobald die Daunen nach dem Schlüpfen trocken sind. Anfangs werden sie von beiden Elternteilen geführt, später nur vom Männchen. Lockere, nicht zu hohe Vegetation ist notwendig, damit Brachvogelküken nach Nahrung suchen können. Nach rund fünf bis sechs Wochen sind sie flügge und verlassen ab Ende Juli bis Mitte August ihre Brutgebiete. Bayerische Brachvögel überwintern, wie Telemetrie-Untersuchungen ergeben haben, an der Atlantikküste von Frankreich, Spanien, Portugal und Marokko.

Den Wiesenbrütern fehlt ihr Lebensraum

Feuchtwiesen, die trockengelegt, und Wiesen, die intensiv landwirtschaftlich genutzt werden, fallen als geeigneter Lebensraum für Wiesenbrüter wie den Brachvogel weg: Frühe Mahd führt dazu, dass Gelege zerstört werden und Düngung dazu, dass die Vegetation zu dicht und hoch wird. Auch die Aufgabe von Streuwiesennutzung reduziert den potenziellen Lebensraum, da diese Flächen verschilfen oder verbuschen. Hinzu kommt der erhöhte Freizeitdruck, der die störungsempfindlichen Tiere von Nahrungssuche und Brut abhalten kann. Zudem bedrohen Fressfeinde die Gelege.“

Thema „Wiesenbrüterschutz“

Was in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen ist: Nur rund 67.000 Hektar der Wiesen in Bayern gelten offiziell als „Wiesenbrütergebiete“ und unterliegen einem Schutz, der bodenbrütenden Arten gerecht werden kann. Dazu zählt zum Beispiel das in den letzten Jahren viel diskutierte Verbot, Grünland und Wiesen später als am 15. März noch zu walzen. Dieses Verbot wurde seit seiner flächendeckenden Einführung 2020 in Bayern stückweise wieder aufgeweicht und gilt heute eben nur noch auf den sehr begrenzten Wiesenbrüterflächen. Überall sonst darf jetzt wieder bis 1. April gewalzt werden – ein komplettes Todesurteil für die bis dahin schon existierenden Vogelgelege und Junghasen.

Aber auch die Wiesenbrütergebiete sind bei weitem nicht so unantastbar, wie sich das vielleicht anhören mag: Es gelten dort überwiegend nur jene Schutzmaßnahmen, die das zuständige Landratsamt in einer möglichen Wiesenbrüter-Verordnung festgelegt hat. Eine solche Verordnung zu erstellen, ist aber keineswegs prinzipiell verpflichtend. In den meisten Fällen umfasst sie auch bloß ein Betretungsverbot, um die Wiesenbrüter nicht zu stören. Schaut man sich allerdings die Liste an Ausnahmen an, ist das auch schon wieder komplett nutzlos:

(Beispiel Pfaffenhofen/Ilm)
„Diese Verordnung gilt nicht für
1. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung auf Acker- und Grünlandflächen, soweit nicht für Grundstücke Einzelvereinbarungen
im Rahmen staatlicher Förderprogramme (z. B. Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm, Erschwernisausgleich, Agrarumweltmaßnah-
men, Kulturlandschaftsprogramm) abgeschlossen sind und damit Sondervereinbarungen bestehen,
2. die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen,
3. die rechtmäßige Ausübung der Jagd sowie Aufgaben des Jagdschutzes,
4. die rechtmäßige Ausübung der Fischerei sowie Aufgaben der Fischereiaufsicht,
5. Unterhaltungsmaßnahmen an den Straßen, Wegen und Gewässern im gesetzlich zulässigen Umfang sowie die Gewässeraufsicht,
6. das Aufstellen oder Anbringen von Zeichen oder Schildern, die auf den Schutz der Wiesenbrütergebiete hinweisen, oder von Wegemarkie-
rungen, Warntafeln, Ortshinweisen, Sperrzeichen oder sonstigen Absperrungen, wenn die Maßnahme mit Zustimmung des Landratsamtes
erfolgt,
7. die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Wiesenbrütergebiete notwendigen und von der unteren Naturschutzbehörde angeordneten oder
zugelassenen Überwachungs-, Schutz- und Pflegemaßnahmen,
8. den Betrieb, die Wartung, Unterhaltung und Instandsetzung der bestehenden Wasserversorgungs-, Abwasserbeseitigungs-, Energieversor-
gungs- und Fernmeldeanlagen.
(2) Die Feststellung einer ordnungsgemäßen land-, forst-, jagd- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung trifft die jeweilige Fachbehörde.“

 

Artenschutz für den Brachvogel

2014 hat das Landesamt für Umwelt (LfU) ein Artenhilfsprogramm für Wiesenbrüter initiiert, schreibt das Artenschutzzentrum weiter. Feuchte Lebensräume sollen erhalten und entwickelt werden, beispielsweise durch Entbuschung und Wiedervernässung. Eine angepasste Grünlandnutzung ohne schädliche Bewirtschaftungsmaßnahmen während der Brutzeit sind mögliche Vorgaben. Ein weiterer Punkt ist die Besucherlenkung beziehungsweise Betretungsverbote während der Brutphase. Der Brachvogel ist sehr störungsempfindlich.

Geregelt werden können Bewirtschaftungsvorgaben über das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm sowie Betretungsverbote in Schutzgebieten über entsprechende Verordnungen.

In bekannten Brutgebieten werden die Brachvogelpaare erfasst, die Gelege wenn möglich geschützt und der Bruterfolg dokumentiert. Teilweise werden Elektrozäune um die Neststandorte angelegt, um beispielsweise hungrige Füchse abzuhalten. Einen besonders wichtigen Faktor für einen erfolgreichen Schutz stellt die langfristige Betreuung der Gebiete mit einer engen, vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Naturschutz, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Jagd dar.“

Der Große Brachvogel als vom Aussterben bedrohter Wiesenbrüter ist auch eine der Arten, auf die im Rahmen der Wildtier- oder Kitzrettung Augenmerk gelegt wird. Wird ein solches Gelege entdeckt, sollte es großräumig abgesperrt und in diesem Bereich nicht gemäht werden.

Hier dazu noch der Steckbrief der Art aus unserem Handbuch Wildtierrettung, das Sie übrigens hier erwerben können.

 

Steckbrief Großer Brachvogel (Numenius arquata)
  • knapp haushuhngroßer Vogel mit langem Hals, relativ langen Beinen und auffallend langem, abwärts gebogenen Schnabel
  • Gefieder braun/rotbraun/weiß getropft, Brust heller, Oberseite etwas dunkler
  • dunkler Streif oben auf dem Kopf, manchmal auch zwischen Schnabel und Auge (Zügel)

Merkmale: Männchen etwas kleiner als Weibchen und mit kürzerem Schnabel; KRL 48 – 57 cm, KG 720 – 1300 g, FSW 89 – 106 cm; melodische, laute, klare Rufe „kür-lie“ oder „güi-güi-güi“ in auf- und absteigendem Sinkflug

Lebensraum und Verbreitung: Zugvogel; ausgedehnte Wiesengebiete in Flusstälern oder Niedermooren mit weiter Sicht, auch feuchte Wirtschaftswiesen oder eingesprengte Äcker, Wiesen mit höheren Grundwasserständen und Feuchtstellen mit niedirger, lückiger Vegetation

Lebensweise: Zugvogel, kehrt ortstreu an seine Brutplätze zurück,

Gefährdungsursachen:  Intensivierung der Wiesennutzung; frühe und häufige Mahden (Gelegeverluste); Düngung; Lebensraumverlust durch Umwandlung in Äcker sowie Trockenlegung von Feuchtwiesengebieten oder Bau von Infrastrukturmaßnahmen wie Flughäfen; Störung durch Freizeitnutzung

Fortpflanzung, Gelege und Verhalten: Brut von April bis Juli in versteckter Erdmulde, die das Weibchen mit Gras auskleidet;  2 – 5 olivgrüne Eier mit dunklen Flecken; Brutzeit 27 – 29 Tage; Nestflüchter, werden vom Weibchen geführt; flügge mit ca. 5 Wochen

Bestätigung im Revier: Sichtbeobachtung; Männchen stößt in auf- und absteigendem Sinkflug melodische, laute, klare Rufe „kür-lie“ oder „güi-güi-güi“ aus

Schutzmaßnahmen: Extensivierung der landwirtschaftlichen Wiesennutzung, z. B. mithilfe von Naturschutzprogrammen; keine Bearbeitung vom 15. März bis mind. 15. Juni; Strukturreichtum; Störungen bis Ende der Brutzeit unbedingt vermeiden; extensive Beweidung als Alternative zur Mahd; Wiedervernässung; Mosaik aus spät gemähten Flächen mit Frühmahdstreifen; Altgras und Brachflächen auf engem Raum

 

 




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