Der Landkreis Schwandorf hat vorgemacht, was möglich ist – jetzt zieht die Igelhilfe Passauer Land mit einer Petition nach und fordert eine „friedliche Koexistenz von Igeln und Mährobotern“ in den Landkreisen Passau und Rottal-Inn. Diese kann jeder unterzeichnen, nicht nur Bürger der genannten Landkreise.
Denn ihrer Ansicht nach ist die Lösung einfach: „Mähroboter können und dürfen ihre Arbeit gerne tagsüber verrichten, dann wächst ja auch das Gras. Die Dämmerung und die Nacht sollten die Mähroboter pausieren, denn dann ist der Igel in unseren Gärten unterwegs.“ Auf dieser Basis fordert die Initiative ein Nachtfahrverbot für die Geräte auch in den genannten Kreisen.
„Der Bayerische Landtag konnte sich leider nicht für ein landesweites Nachfahrverbot durchringen. Nun ist es an jedem Landkreis und jeder Kommune, die staatliche Aufgabe des Artenschutzes zu regeln. … Denn die Zahlen von Igeln mit schweren Schnittverletzungen steigen weiter.
Die Igelhilfe Passauer Land e.V. hat in 2025 allein 54 Igel mit schweren Schnittverletzungen aufgenommen und behandelt. Aber viele verletzte Igel werden nicht gefunden und verenden qualvoll. Die Dunkelziffer dürfte also um ein Vielfaches höher sein.“
Die Igelhilfe hat sich zudem mit typischen Argumenten gegen ein Nacht- und Dämmerungsfahrverbot für Mähroboter auseinandergesetzt:
Argument: „Das sind Privatgrundstücke – da können wir nichts regeln.“
Antwort: Naturschutzrecht gilt unabhängig vom Eigentum. Die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz gelten auch auf Privatgrundstücken. Der Staat ist verpflichtet, deren Einhaltung sicherzustellen.
Rechtsgrundlage:
Eine Allgemeinverfügung ist ein übliches Instrument, um generelle Gefährdungen geschützter Arten zu verhindern. Vergleichbare Regelungen gibt es z. B. bei:
Argument: „Moderne Mähroboter haben Sensoren.“
Antwort: Sensoren verhindern keine Verletzungen von Igeln.
Grund:
Tierärzte und Igelstationen wie die unsere dokumentieren regelmäßig typische Schnittverletzungen durch Mähroboter. Selbst Hersteller weisen teilweise darauf hin, dass Nachtbetrieb vermieden werden soll.
Argument: „Das ist unverhältnismäßig.“
Antwort: Die Maßnahme ist klar verhältnismäßig, weil:
Damit liegt eine klassische milde Schutzmaßnahme vor.
Argument: „Das müsste landesweit geregelt werden.“
Antwort: Artenschutzrecht wird dezentral vollzogen. Die Unteren Naturschutzbehörden (Landratsämter) sind ausdrücklich zuständig. Dass ein Landkreis tätig wird, ist völlig normal.
Zur Petition für eine friedliche Koexistenz von Igeln und Mährobotern in den Landkreisen Passau und Rottal-Inn gelangen Sie hier
Das ist ein großartiger und ermutigender Schritt für den Igelschutz: Der Landkreis Schwandorf hat in seinem Amtsblatt vom 23. Januar 2026 per Allgemeinverfügung den nächtlichen Betrieb von Mährobotern verboten. Wir danken der Naturschutzbehörde für ihren engagierten Einsatz zum Schutz der Tierart! Der Erfolg zeigt, dass jeder Landkreis etwas tun kann, wenn er nur will.
Initiiert hat die Regelung offenbar der örtliche ÖDP-Vorsitzende Jochen Surel, der als Landschaftsgärtner „hautnah“ mitbekommt, was Mähroboter bei Igeln anrichten. Auch an ihn geht unser herzlicher Dank für seinen beharrlichen Einsatz! (Jochen Surel engagiert sich jetzt dafür, eine ähnliche Regelung im Landkreis Cham auf die Beine zu stellen – mehr dazu finden Sie unten!)
In der Begründung zur Allgemeinverfügung in Schwandorf heißt es:
„In verschiedenen europäischen Ländern wurde in den letzten Jahrzehnten eine Bestandsabnahme des Europäischen Igels (Erinaceus europaeus) beobachtet. Die 2020 aktualisierte Rote Liste der Säugetiere1 zeichnet für Deutschland ein vergleichbares Bild. Igeln, früher überall zahlreich vertreten, wird dort ein erheblicher Rückgang attestiert. Exemplarisch zeigen Langzeitzählungen überfahrener Igel in Bayern, dass die Anzahl der Totfunde in den letzten ca. 40
Jahren um ca. 80 Prozent zurückgegangen ist, was nicht auf effektive Schutzmaßnahmen, sondern einen generellen Rückgang der Bestände zurückgeführt werden muss.
Die Ursachen für den Bestandsrückgang sind vielfältig. Einer der gravierendsten Gründe sind fehlende Insekten als Hauptnahrungsgrundlage des Igels infolge Pestizideinsatz, Lichtverschmutzung und Lebensraumverlust. Eine weitere Ursache ist das Fehlen geeigneter Lebensräume in der freien Landschaft. Dort mangelt es häufig an Hecken und Gebüschen, in denen die Tiere tagsüber schlafen, ihre Nester für den Winterschlaf bauen und ihre Jungtiere aufziehen können. In der Folge weichen Igel häufig – weg von der freien Landschaft – in städtische Ersatzlebensräume aus, z. B. Grün- und Parkanlagen, Friedhöfe oder Gärten. Es wird eingeschätzt, dass die Bestände in den städtischen Bereichen mittlerweile teilweise höher sind als in der freien Landschaft, obwohl insgesamt ein starker Rückgang aller Bestände zu verzeichnen ist.
Unter anderem in Gärten werden häufig Mähroboter eingesetzt, welche eine große Gefahrenquelle für zahlreiche kleine Wirbeltiere, insbesondere für Igel, darstellen. Treffen Mähroboter auf Igel bzw. andere kleine Wirbeltiere, fügen die scharfen Messer und rotierenden Klingen der Mähroboter diesen typischerweise Verstümmelungen bzw. erhebliche Verletzungen zu, was oft sogar den Tod zur Folge hat. Anders als andere Tiere flüchten Igel bei einem (bevorstehenden) Kontakt mit Mährobotern nicht, sondern rollen sich zum Schutz mit dem Ergebnis zusammen, dass sie von dem Mähroboter überrollt und verletzt oder getötet werden. Verletzte Tiere sind hierbei meist einer sehr langen und erheblichen Leidenszeit ausgesetzt. Da Mähroboter autonom und zugleich sehr geräuscharm agieren, erfolgt der Betrieb häufig auch in der Nacht – während der Igel typischerweise auf Nahrungssuche ist.
Für den Landkreis Schwandorf wurde seitens eines „Igelstübchens“ mitgeteilt, dass bis zum 04.09.2025 bereits 200 verletzte Igel, davon 70 mit Mähroboter-
Verletzungen, in Obhut genommen wurden. Im Jahr 2024 handelte es sich um etwa 90 Igel mit Mähroboter-Verletzungen, die zum Igelstübchen gebracht
wurden. Es ist darüber hinaus auch davon auszugehen, dass sich verletzte Igel in der Regel verkriechen und deshalb nicht aufgefunden werden oder die Kadaver
von anderen Tieren gefressen werden.“
Die Behörde hat deshalb folgende Zeiten festgelegt in der Mähroboter im Häuschen bleiben müssen. Wir bitten alle Bewohner des Landkreises, sich strikt daran zu halten und Nachbarn, die vielleicht aus Unkenntnis anders handeln, darauf aufmerksam zu machen. Herzlichen Dank!
Die Ruhezeiten für Mähroboter zum Igelschutz im Landkreis Schwandorf lauten:
März täglich von 17.20 – 07.20 Uhr des folgenden Tages
April täglich von 19.15 – 07.20 Uhr des folgenden Tages
Mai täglich von 20.00 – 06.20 Uhr des folgenden Tages
Juni täglich von 20.40 – 05.40 Uhr des folgenden Tages
Juli täglich von 20.20 – 06.15 Uhr des folgenden Tages
August täglich von 19.30 – 07.00 Uhr des folgenden Tages
September täglich von 18.20 – 07.40 Uhr des folgenden Tages
Oktober täglich von 16.20 – 08.20 Uhr des folgenden Tages
November täglich von 15.45 – 08.15 Uhr des folgenden Tages
Das entsprechende Amtsblatt des Landkreises Schwandorf mit der Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden
Einen BR-Bericht, in dem auch der Inititator der Aktion zu Wort kommt, finden Sie hier
Jochen Surel sammelt derzeit Unterschriften im Landkreis Cham, damit auch dort ein Nachtfahrverbot für Mähroboter verhängt wird. Wer ihn dazu kontaktieren möchte, kann das unter Tel.: (0 94 31) 42855 tun!
Bildquelle: Vivienne Klimke
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Was soll ein Nachtfahrverbot für Mähroboter dem Igel bringen, wenn die meisten durch Motorsensen eliminiert werden.? Denn diese kommen in weitaus mehr Gärten zum Einsatz als Mähroboter. Denn Motorsensen sind in der Anschaffung weitaus billiger. Zudem arbeitet jeder gemeindliche Bauhof damit. Ich empfehle den Igelschützern dabei mal zuzuschauen. Dann werden sie erkennen, warum Motorsensen viel gefährlicher als Mähroboter für Igel sind. So arbeiten die Leute mit Sichtschutz. Somit wird fast blind unter überhängende Zweige und Sträucher gemäht. Auch ins hohe Gras wird ohne vorherige Nachschau, ob sich darin ein Igel oder ein anderer Kleinsäuger befindet, reingemäht. Also dort, wo insbesondere bei warmen Temperaturen, Igel ihren Tagschlaf halten. Die Igel, die ich in der Vergangenheit mit abgemähten Vorder- oder Hinterbeinen oder gespaltenem Köpfchen aufnahm, waren alle ausnahmslos Opfer von Motorsensen. Nicht von Mährobotern. Da frag ich mich, warum es immer nur Petitionen gibt, die ein Nachtfahrverbot für Mähroboter fordern, aber Motorsensen werden nicht einmal erwähnt. Völlig unverständlich für mich auch, dass die Igelschützer es in Ordnung finden, wenn Mähroboter tagsüber arbeiten, denn damit schaden sie indirekt auch dem Igel. Denn a) vernichten sie seine Nahrungstiere und b) gibt es infolge des hauptsächlich von der intensiven Landwirtschaft verursachten Insektensterben immer mehr kranke Igel, die deshalb am Tag rumlaufen. Auch viele im August/September geborene Jungigel sind bereits krank, laufen deshalb tagsüber rum und werden dann oft vermäht. Und wo bleibt die Forderung der Igelschützer an die Politik, dass diese endlich den Pestizid- und Gülleeinsatz in der Landwirtschaft reduziert? Denn das Insektensterben ist die Hauptursache für das Igelsterben. Scheinbar fehlt hierzu der Mut. Die Agrarlobby hat alle fest im Griff. Offensichtlich auch die Igelschützer. Wenn nicht endlich die Politik den Bauern Massnahmen gegen das Insektensterben vorschreibt, wird sich das Thema Igel eh bald erledigt haben. Scheinbar haben das die Igelschützer aber immer noch nicht begriffen. Anstatt unnützer Petitionen für ein Mähroboter-Nachtfahrverbot wäre eine Massnahmenforderung gegen das Insektensterben deutlich wichtiger. Zumal ein Nachtfahrverbot für die Tiere kaum etwas bringt. Denn mangels behördlicher Kontrollen und fehlendem Mut der Bürger, den Nachbarn anzuzeigen, wenn der sich nicht an das Nachtfahrverbot hält, wird sich kaum Jemand daran halten. Blauäugig auch, für jeden verletzten Igel einen Mähroboter verantwortlich zu machen. Denn die meisten Schnittverletzungen gehen auf das Konto von Motorsensen.