Die offizielle Einladung zur Stellungnahme kam vor wenigen Tagen: das neue Jagdgesetz nun wieder einen Mikro-Schritt weiter – die Minister Hubert Aiwanger und Michaela Kaniber sind sich offenbar ENDGÜLTIG einig geworden. Nach der Verbändeanhörung geht der Entwurf dann durch den Landtag. Dass die Zustimmung der Volksvertreter irgendwie nur noch als Formsache angesehen wird, könnte man aus den Worten von Ministerpräsident Söder herauslesen, dem in der Pressekonferenz vor einigen Tagen nach der Kabinettssitzung am 2.12. rausrutschte, „das ist damit beschlossen worden“, woraufhin er immerhin noch nachschob „und auf den Weg gebracht ins Parlament“. Oder meint er vielleicht „Abnick-Bude“?
Damit rollt ein Gesetz auf Bayerns Wildtiere und Jäger zu, das uns vom Wilden Bayern immer mehr so vorkommt, als wären wir der Angstfeind, auf den jetzt kopflos geschossen wird. Alle möglichen Punkte, die wir in den letzten Jahren angegriffen und beklagt haben, wurden für das neue Gesetz nachgezurrt und fest verschweißt, statt sie tatsächlich mit Sachkompetenz – sei es juristisch, sei es wildbiologisch – zu hinterfragen und tier- und naturschutzgerecht sauber neu aufzustellen. Es ist ein bisschen wie bei diesen alten Autos, wo auf einen mangelhaften TÜV-Bericht hin die Roststellen grob geschliffen, verspachtelt und überlackiert werden, so dass von außen alles glänzt, der Moder unten drunter aber weiter frisst. Den Schaden entdeckt dann meistens erst der nächste Besitzer.
Neben allem, was wir in unserem unten stehendem Blog vom September schon gesagt haben, betrifft das auch und vor allem die Abschussplanung: So genannte Pool-Abschusspläne, wie wir sie zum Beispiel bei der Gams in der Kürnach erfolgreich beklagt hatten, werden künftig offiziell erlaubt sein. Was bedeutet das? Dass mehrere Reviere gleichzeitig auf die vorgegebenen Stücke einer sensiblen Wildart Jagd machen, und dass es letztlich zu einer noch „unsaubereren“, verwischten Abschusserfüllung kommt, wo doch ganz im Gegenteil präziseres Handeln geboten wäre. Das Grundprinzip, immer von der Realität eines lebenden Wildbestandes aus zu planen, scheint nun auch offiziell über Bord gegangen zu sein.
Und mit der Vorschrift, dass jeder Abschussplan künftig immer zum Sofortvollzug angeordnet wird, heißt nichts anderes, dass das Klagen gegen einen Abschussplan faktisch sinnlos geworden sind. Denn bis ein Gericht mal einen Termin zum Nachdenken und Verhandeln findet, ist der Abschussplan in der Regel schon abgelaufen und Geschichte. Die Jäger scheinen komplett zu übersehen, dass ihnen dann niemand, sei es Jagd- oder Naturschutzverband, mehr helfen kann, wenn ihr behördlich vorgeschriebener Abschussplan ungerechtfertigt ist, ihnen über den Kopf wächst oder der angrenzende Forstbetrieb beim Rehwild über die Stränge schlägt.
Wovon spricht das, wenn alle fachlich begründete Kritik, die wir in den vergangenen Jahren (aus-)geübt haben, nicht etwa dazu führt, die Grundlagen zu bereinigen und Anordnungen in Zukunft tatsächlich sauber, natur- und tierschutzgerecht aufzustellen, sondern nur dazu, dass die öffentliche Verwaltung das Marode bombensicher macht…?
Wir vom Wilden Bayern werden jedenfalls in der Verbändeanhörung erneut unsere Stimme für Bayerns Wildtiere erheben. Nachdem einige Passagen des Entwurfs auch anderen bestehenden Gesetzen und internationalen Regeln zuwiderlaufen, könnte es hier noch zu größeren Verwerfungen kommen.
Meldung vom 11. September 2025
Falls sich manche unserer Leser gestern etwas überfahren fühlten von unserem Gefühlsausbruch: Hier kommt die Erklärung! Die Bayerische Staatsregierung hat am 9. September verkündet, dass sich die zerstrittenen Minister Hubert Aiwanger (Freie Wähler, Jagd) und Michaela Kaniber (CSU, Forst) nach weit über einem Jahr auf einen Kompromiss beim Jagdgesetz einigen konnten. Der Entwurf soll also in Kürze in den Landtag eingebracht werden. Einen ersten Einblick erhielten wir über den Kabinettsbeschluss, und der war wenig ermutigend. Eine Präzisierung erfolgte heute über ein „erklärendes“ Papier aus dem Wirtschaftsministerium. Beides könnt Ihr ganz unten einsehen.
Leider enthält der Jagdgesetzentwurf für unser Rehwild schlimme Hiobsbotschaften. Zuvorderst jene, dass der Abschussplan abgeschafft werden kann, wenn eine Jagdgenossenschaft (das ist die Vereinigung der Grundeigentümer eines Jagdreviers) das wünscht. Statt dem behördlichen Plan, der im besten Fall auf einer soliden fachlichen Erhebung beruht, soll dann künftig gelten, was Jagdgenossen und Jäger zusammen beschließen – naja über das zusammen kann man bereits in der aktuellen Situation streiten. Die Behörde wird darüber nicht mehr informiert, sondern bekommt hinterher nur noch die Streckenliste vorgelegt. Mit dieser Abschaffung entfällt praktisch die öffentliche Kontrolle darüber, wie mit unserem Wild umgegangen wird.
Hier kommt dann die zweite, eigentlich noch größere Hiobsbotschaft ins Spiel: Die Änderung des europarechtlich vorgeschriebenen Umweltinformationsrechts, bei uns umgesetz im BayUIG. Auch sie wurde im Kabinettsbeschluss angekündigt, aber sonst nirgendwo thematisiert (auch im heutigen Papier fehlt sie). Ohne ein Wort drüber zu verlieren, wird hier mit dem trojanischen Pferd der Jagdgesetzänderung das Recht der Öffentlichkeit auf jagdrechtliche Informationen abgeschafft. Man kann diesen Vorgang getrost als „Lex Wildes Bayern“ bezeichnen, denn ohne eine Grundlage im BayUIG haben Umweltverbände keine Möglichkeiten mehr, jagdrechtliche Informationen einzufordern und ggf. beklagen zu können – etwas, das Wildes Bayern in den vergangenen Jahren mehr als einmal getan hat. Ob die Hegeschauen diesem Streich ebenfalls zum Opfer fallen, bleibt abzuwarten (offiziell heißt es, sie bleiben).
Dass die Jagdzeiten für Rehböcke und Schmalrehe auf den 16. April vorverlegt werden sollen, ist ein weiterer Schlag ins Genick für Wild und waidgerechte Jagd. Wir haben an dieser Stelle unzählige Male aufgeführt, warum eine Jagd im Frühjahr schädlich fürs Wild und schadensprovozierend für den Wald ist. Dass der Jagdminister sich dennoch darauf eingelassen hat, ist ein tiefer Kniefall vor dem Waldbesitzerverband.
Besonders reizend finden wir die Jubelrufe der Grundbesitzervereinigungen über diesen „ersten Schritt“ (so auf der Webseite des Waldbesitzerverbandes bezeichnet). Sie erkennen offenbar nicht, dass in dem sogenannten Faktenblatt erläutert wird, wie das neue Jagdgesetz praktisch das Eigentumsrecht aushebelt. Ein Eigenjagdbesitzer hat nun für seinen eigenen Grund und Boden eine „To-Do-Liste“ der Behörde vorzulegen, wie er sich jagdlich verbiegen wird, um die Gefühle der Forst-Begutachtenden zu streicheln. Die bereits jetzt hanebüchen unsachlichen und willkürlichen forstlichen „Gutachten“ und revierweisen Aussagen (das ist wissenschaftlich mehrfach belegt) sind nun die Peitsche, mit der man auch den letzten widerspenstige Grundbesitzer auf Linie bringen wird.
Den Kabinettsbeschluss könnt Ihr hier einsehen
Das Faktenblatt des Jagdministeriums findet Ihr hier
Meldung vom 10. September 2025
Fast zeitgleich mit unserer Anfrage zu den „gesetzes-fremden“ Rehwildabschüssen in einem Forstbetrieb (Ottobeuren) an die Chef-Denker der Bayerischen Staatsforsten haben die Vorgesetzten der AöR sich entschlossen, unsere kleinste Schalenwildart, das Rehwild, für vogelfrei zu erklären.
CSU und Freie Wähler exekutieren brav die strategischen Ziele von SPD und GRÜNEN, nachdem das jahrelange Krakeelen von Lobbyverbänden und Forestologen Hass-und-Hetze-Propaganda über unsere heimischen Tierarten verbreitet hat.
Bei schlichten Gemütern haben diese Verschwörungserzählungen vom Klimaschädling Reh gefruchtet. Da wundert es auch nicht, dass vom Bayerischen Jagdverband Beifall kommt. Wunderbar! Nur noch knappe 10 Wochen im Jahr darf nicht hemmungslos auf den Rehen herumgeballert werden. Ansonsten herrscht dann „Feuer frei“!
Abhängig wird das Vorgehen gegen Rehe von einem fachlich bedeutungslosen, weil substanzlosen „Gutachten“, bzw. „forstlichen Empfindungen“. Ein „Waldbegang“ soll dann entscheiden, ob man sich bei den kleinen „Schadnagern“ zurückhalten darf oder soll.
Wer wie ich schon viele, viele solcher Waldbegänge erlebt hat, teilweise mit Ministern und Holzköniginnen, weiss, dass man bei derartigen Ausflügen regelmäßig nicht zur Erkenntnis sondern eher hinter die Fichte geführt wird.
Und dann kommt auf Seite 2 des Kabinettsbeschluss noch ein besonderes Schmankerl. Nachdem wir uns über das Umweltinformationsgesetz (UIG) regelmäßig Zugang zu den Abschusszahlen und Planungen verschafft haben, wird nun auch das entsprechende Gesetz geändert.
Jagd ist Privatsache, und wie der Grundeigentümer oder Verwalter mit den Naturgütern umgeht, soll nun ausschließlich und reine Privatsache werden. Schließlich will man sich beim Vernichten von Tierarten nicht ständig auf die Finger sehen lassen und auch noch rechtfertigen müssen.
Mit diesen tollen Änderungen sind nun auch Streckenlisten, Hegeschauen und sonstige gelegentliche Blicke unter das grüne Röcklein verboten. Blöd nur, dass derartige bayerische Spezial-Regelungen gegen nationales und internationales Recht verstoßen!
Mein Fazit, hier hat der Herr weder Herz noch Hirn regnen lassen in diese jagdpolitische, rechtliche und wildbiologische Wüstenlandschaft.
CM
Bildquelle: Screenshot Bayerische Staatskanzlei/Grafik WB
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Und die bayerische Justiz wird aufatmen, wenn sie nicht mehr pausenlos mit teilweise äußerst fragwürdigen Verfahren konfrontiert wird.
Dank an die bay. Staatsregierung.
Es muss auf Teufel komm raus eine Tierart ausgerottet werden .Unglaublich was für Idioten da Regieren
Wo bitte steht in der Jagdrechtsnovelle etwas von Ausrottung. Bitte Fakten und keine Unterstellungen! Und Beleidigungen müssen auch nicht sein.
Nationales und internationales Recht hat für Bayern wohl offensichtlich keine Bedeutung. Das muss der Bevölkerung in Deutschland doch zu denken geben.
Äsungsflächen schaffen und damit weniger Äsungsdruck erzeugen – NEIN
Mehr Ruhezonen gewähren und damit weniger Äsungsdruck erzeugen – NEIN
Weniger Jagddruck und damit weniger Äsungsdruck erzeugen – NEIN
Ruhe in Wald und Revier während der Setzzeit des Wildes bieten – NEIN
Ruhe während der Balzzeit der Raufußhühner – NEIN
Längere Bejagungszeiten und Unruhe – das bewirkt man damit. JA – Schade!
Wildbiologen, Tierfreunde und bodenständige Bevölkerung befragen – NEIN!
Anstatt positiven Waldbau und gute Jagd im Miteinander von Waldbauern, Förstern, Jägern und Naturnutzern zu betreiben, will man sich in Bayern weiter den „Weg freischießen“. JA – das ist der Weg!?
Wer ist wirklich das Problem? Das Wild? NEIN!
Die Antwort kennen wir Menschen! JA!
Doch da sind wir lieber still und schießen immer mehr!
Hmmh!
Waidmannsgeheul!
Wenn ich das richtig verstanden habe und die Waldbesitzer selber die Abschusszahlen bestimmen dürfen , dann sollte man doch im Umkehrschluss auch ohne viel Geld bezahlen zu müssen aus der Jagdpacht austreten dürfen?!
Vielleicht tut sich somit eine Lücke auf! Es wird immer von den jagdwütigen Waldbesitzer gesprochen, ich kenne nicht wenige Privatwaldbesitzer, die die Jagd ablehnen!
Endlich hat’s mal einer begriffen, nämlich worum es wirklich geht: Ludwig Fegg – prima.
In diese Richtung geht auch mein Buch: Jagd HEUTE. Wild und Jagd anders denken … aus wildbiologischer Sicht. Verlag Nordwest Media Verlagsgesellschaft mbH.
Was haben unsere Politiker nur für Berater – oder meinen sie einfach, alles selbst am besten zu wissen? Wahrscheinlich, leider.
Liebe Christine Miller,
ich schätze Dich sehr als kommetente Vertreterin im Kampf für unser Wild. Du bist eine engagierte Anwältin für unser Wild. Hier, bei deinen Argumenten gegen die Änderung der Abschußplanregelung aber liegst Du nicht richtig. Ich denke, daß ich nach einem engagierten 51 jährigen Jägerleben in dem ich 20 Jahre Ausbildungsleiter, Vorsitzender des BJV Fachausschußes Jägerausbildung, 31 jähriger Jägerprüfer in Bayern, 48 jähriger Revierinhaber, 16 jähriger Vereinsvorsitzender, 20 jähriger Hegegemeinschaftsleiter und 15 jähriger stellv. Jagdberater in EI eine andere Meinung vertreten darf.
Das unsägliche Forstliche Gutachten, daß unumstritten von allen, die was von der Forstwirtschaft verstehen, abgelehnt wurde, muß nun endlich abgeschafft und grundlegend revormiert werden.
Es kann nicht sein, dass die Willkür der AELF-Gutachter entscheiden, was der Grundstückseigentümer zu tun hat und vor allem darauf Wert legen, dass Ihr Gutachten verbindlich durch die Untere Jagdbehörde in der Abschußplanung umgesetzt wir. Es kann auf Dauer nicht hingenommen werden, daß der Jagdbeirat der Unteren Jagdbehörde, der keine Ahnung über die Zusammensetzung und Strurktur der einzelnen Hegegemeinschaften hat, darüber abstimmen kann, was der Revierinhaber an Rehwildabschüßen zu leisten hat und sich nur auf die Aussage des Forstlichen Gutachtens beruft.
Ich bin aus meiner Erfahrung heraus der Meinung, dass der Weg der Eigenverantwortung für die Bewirtschaftung des Rehwildes durch den Grundstückseigentümer und den Jagdpächter der richtige ist.
Anklagen können wir dann nur die Bay. Staatsforsten und die AELF Forstverwaltungen, wenn sie überziehen. Aber Du klaubst doch nicht wirklich, dass eine Jagdgenossenschaft darauf dringt, das Rehwild zu vernichten. Wer soll dann dieses Revier in Zukunft pachten? Schwarze Schafe gibt es überall!
Da können wir und müßen wir als „Wildes Bayern“ dann eingreifen, wie Du dies in der Vergangenheit immer wider erfolgreich und leidenschaftlich getan hast. Mein Leitspruch nach all den engagierten Jahren für Jagd und Wild ist: Abschaffung der behördlichen Bevormundung und auf Eigenverantwortung setzten, sonst sind Abschußplanstrecken nur Lügenmärchen, weil man vor der Allmacht der Behörden resegniert und Ruhe haben will!
Danke an alle, die sich in unserem Verein engagieren, ihr macht eine hervorragende Arbeit und ihr seit die wahren Anwälte für unser Wild in Bayern.