Am 19. März hat der Bayerische Landtag das neue bayerische Jagdgesetz verabschiedet. Unsere Position dazu haben wir schon Anfang Januar bekannt gegeben – kein Punkt davon wurde umgesetzt, aber das geht bei Weitem nicht nur Wildes Bayern so. Für unsere Wildtiere wird es jetzt nur eins: noch härter, unfairer und unbarmherziger.
Das betrifft nicht nur das Rehwild, auf das die beseelten Waldschützer künftig schon 14 Tage früher Dampf machen dürfen und das wohl künftig ohne behördlichen Abschussplan nach Bauernart dezimiert werden wird, sondern auch andere Arten, wie zum Beispiel die Marderartigen. Ihnen wurde samt und sonders eine neue Jagdzeit bis 28. Februar übergebraten. Das verlängert und verdichtet nicht nur die Unruhe draußen im Revier in dem, was sich früher mal „Schonzeit“ nannte und einfach eine wohlverdiente, für die Tiere lebenswichtige Ruhephase für alle Beteiligten war.
Nein, Bayern hat sich damit auch ein Stück weit vom Muttertierschutz verabschiedet, denn Ende Februar haben Dachse zum Beispiel schon ihre Jungtiere im Bau. Trotzdem soll es legal sein, erwachsene Tiere in dieser Zeit zu erlegen – und wer jetzt argumentiert, der Muttertierschutz-Paragraf gelte ja trotzdem, der darf getrost weiter träumen. Welcher Jäger wird bitte im Dunkeln durch sein Nachtzielgerät einen weiblichen und einen männlichen Dachs unterscheiden können oder, falls er es könnte, sich damit aufhalten? Und was ist mit Dachsfähen, die kurz vor dem Werfen sind und voll entwickelte Föten im Bauch tragen? Vor dem Gesetz gelten sie nicht als Muttertiere!
Gerade die letzte Zeit hat uns knallhart vor Augen geführt, dass das Argument „Muttertierschutz“ von Politik und Behörden als Feigenblatt aufs Übelste missbraucht wird. Beispiel Eigenjagdrevier im Landkreis Weilheim-Schongau, wo im Rahmen der Schonzeitaufhebung auf Rotwild erlaubt wurde, auch hoch beschlagene Muttertiere abzuknallen (es ist ein Erfolg unserer Gegenwehr, dass der Bescheid von der Behörde offenbar zuerst auf Schmaltiere und -spießer, also Einjährige, eingegrenzt wurde und letztlich der Grundeigentümer seinen Antrag vollständig zurückgezogen hat).
Auch die Debatte ums Jagdgesetz im Landtag hat uns mit augenöffnenden Positionen nicht verschont – und das ausgerechnet von der „Öko-“ und „Umweltpartei“, den Grünen. Deren jagdliche Sprecherin Mia Goller hatte ja schon in der ersten Debatte keinen Hehl daraus gemacht, dass sie vor allem bedauert, dass mit den Nachtzielgeräten nicht auch der Waldschädling Schalenwild – sprich Rothirsch, Reh, Gams und Co. – verfolgt werden darf.
Das hat die „Öko“-Partei dann natürlich in einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf nachgefordert, den sie unter den perfiden Titel gestellt hat: „Vermeidbares Tierleid verhindern – Fairness gegenüber allem Wild mit Jagdzeit“. Dieser Titel verdient wirklich einen Mimikry-Ehrenpreis, denn nichts trifft auf den Inhalt weniger zu als dass er Tierleid vermeiden und Fairness herstellen sollte. Aber liest sich glänzend!
In der Begründung führen die Grünen neben dem Klimaschutz ausgerechnet die „tierschutzgerechte Bejagung“ an, was ein Hohn ist, denn Tiere 24/7 zu verfolgen, hat nichts mit Tierschutz zu tun. Sie verrät aber deutlich, aus welcher wildfeindlichen Feder dieses Gedankengut stammt:
„Dabei sind die Schaffung waldangepasster Wilddichten und die Umsetzung des gesetzlichen Grundsatzes „Wald vor Wild“ als Grundlage für den dringend gebotenen Waldumbau wichtiger denn je. … Eine Sonderrolle Bayerns in Bezug auf das Verbot moderner Waffentechnik ist nicht weiter begründbar.“
Die Forstlobby lässt herzlich grüßen! (Wer sich übrigens wundert, wie es kommt, dass die Grünen bei „Wald vor Wild“ so engagiert ins selbe Horn stoßen wie die vermeintlich verhasste CSU, der muss sich bloß ihren Werdegang und insbesondere die Rolle des fest in der Forstindustrie verwurzelten BN anschauen…) Und dass die Grünen statt friedensbewegt eher waffenaffin sind, hat ja schon die letzte Bundesregierung deutlich gemacht.
Zum Glück hat sich wenigstens dieser abgründige Änderungsantrag im Jagdgesetz nicht niedergeschlagen.
Interessant war für uns auch das Abstimmungsverhalten mancher Politiker. Dem Freie Wähler-Chef Hubert Aiwanger die Gefolgschaft verweigert hat zum Beispiel sein heutiger Widersacher, früherer Vertrauter und ehemaliger Staatssekretär Roland Weigert – der von Beginn der Diskussion um das neue Gesetz seine ablehnende Haltung gegen dessen tierschutzwidrige und naturfeindliche Ambitionen klar und deutlich geäußert hatte. Er hat das Gesetz abgelehnt. Nun ist Weigert allerdings auch Vizepräsident im Bayerischen Jagdverband (welcher in der Jagdgesetz-Debatte so lange die Füße stillgehalten hat, bis wirklich alles in trockenen Tüchern war, um dann in Marktschreiermanier seinen Protest zu verkünden…).
Der Stimme enthalten hat sich der CSU-Abgeordnete Volker Bauer, Regierungsbezirkschef Mittelfranken im BJV und insofern vermutlich schlicht in der Zwickmühle zwischen Parteiräson und Verbandsgefolgschaft. Aber immerhin hat er gezeigt, was er NICHT mittragen wollte. Ganz im Gegensatz zu seinen Parteigenossen Schnürer und Flierl, die sich sonst doch gerne in Jäger-Wohlfühl-Veranstaltungen zeigen.
Für uns ein weiterer Beweis, dass es Sinn macht, immer genau hinzuschauen und auf Zwischentöne zu hören. Jeder Bürger ist Souverän dieses Staates. Und jeder Bürger sollte viel mehr von seinem Recht Gebrauch machen, die Politiker seines Vertrauens und seiner Couleur direkt anzusprechen und zu erklären, was Wählerwille und Bürgersinn von den Stellvertretern des Volkes (von unseren Abgesandten, ja das sind Politiker) erwartet.
Es ist kein Zufall , dass in Artikel 20 unseres Grundgesetzes, dieses Verhältnis klar benannt wird: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Und gleich darauf folgt Artikel 20a des GG: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Daran müssen wir unsere Politiker immer wieder und immer öfter erinnern! Wegschauen gilt nicht. Und deshalb werden wir als Verein auch weiter dafür kämpfen, dass die schlampigen und unsauberen Änderungen im neuen Jagdgesetz weiter von der dritten Gewalt im Staat genauesten überprüft werden.
Meldung vom 9. Februar 2025 – Jagdgesetz im Landtag Video Update
Am 5. Februar fand im Bayerischen Landtag die erste Lesung des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes statt, zu dem wir uns unten schon ausführlich geäußert haben. Darin haben sich neben den Gesetzesinitiatoren Freie Wähler und CSU (als Koalitionspartner) auch die Fraktion der AfD für die vorgeschlagenen Änderungen ausgesprochen. Die SPD-Fraktion hat über ihren jagdpolitischen Sprecher Horst Arnold massiven Diskussionsbedarf in den Fachausschüssen angekündigt und sich dabei überraschend stark an die Stellungnahme des Bayerischen Jagdverbands angelehnt.
Klare Ablehnung kam von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sprecherin Mia Goller kritisierte in ihrer Rede, dass Nachtzieltechnik auf Reh- und Rotwild weiterhin nicht zugelassen sei (ab Minute 2:39:05). Sie begrüßte die frühere Jagdzeit für Böcke und Schmalrehe (ab Minute 2:38:40), hätte gerne eine Ausdehnung bis auf den 31.1. gesehen (ab Minute 2:38:59) und forderte: Abschüsse rauf, „damit der Wald überhaupt eine Chance hat“ (ab Minute 2:37:57). Den Grünen geht das Gesetz „nicht weit genug“.
Damit Sie sich selbst ein Bild der Positionen unserer Landtagsparteien machen können, haben wir Ihnen alle Zugänge und Unterlagen hier im Blog verllinkt.
Meldung vom 5. Februar 2026: Jagdgesetz und „Lobbyregister“ – Schräglage im Landtag
Vor wenigen Tagen wurde der Gesetzentwurf zum geänderten Bayerischen Jagdgesetz im Landtag veröffentlicht. Wir haben uns die Augen gerieben, denn unter den dazu eingereichten und veröffentlichten Stellungnahmen finden sich selbst solche regionaler Spezialvertretungen wie der Waldbesitzervereinigung Holzkirchen oder solche fachfremder Verbände wie des Bunds Deutscher Forstleute (warum nicht auch die Bäckerinnung oder Sägewerksbesitzer?).
Den Abgeordneten wurden jedoch nicht jene des Deutschen Tierschutzbunds, Landesverband Bayern, als einziger Vertretung des Tierschutzes zugeleitet. Auch die mehrseitigen juristischen Ausführungen des bayernweit anerkannten Naturschutzvereins Wildes Bayern sind unter den Tisch gefallen, ebenso wie jene des Fachverbands Bund Bayrischer Berufsjäger.
Wie kommt es zu so einer Ungleichgewichtung? Die Antwort liegt nahe: Alle Verbände, die berücksichtigt wurden, sind im Lobbyregister des Bayerischen Landtags eingetragen. Den Eintrag in dieses Register, das seit 2022 existiert, haben auch wir vom Wilden Bayern uns mehrfach überlegt – und sind immer wieder zu dem Schluss gekommen, dass er für uns weder notwendig noch vertretbar ist. Letzteres vor allem deshalb, weil mit diesem Eintrag eine weitgehende Offenlegung von Daten unserer Unterstützer notwendig gewesen wäre – nichts, was das Wilde Bayern für angemessen und datenschutzrechtlich vertretbar hält.
Diese Auffassung wird übrigens auch untermauert durch ein Urteil vor dem Verwaltungsgericht München, das kürzlich in der „Zeitschrift für das Recht der non profit-Organisationen“ veröffentlicht wurde. Auch in dem Artikel wird eine Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung der Spender gesehen. Wir haben das Urteil unten für Sie verlinkt.
So kommt es jedenfalls, dass die Abgeordneten des Bayerischen Landtags zahlreiche wildfeindliche Stellungnahmen zur Kenntnis bekommen. Sowohl die kleine WBV Holzkirchen wie auch der Bund Naturschutz (man höre) und natürlich der „Ökologische“ Jagdverein sprechen sich dafür aus, dass der Abschuss von Wildwiederkäuern künftig auch mithilfe von Nachtzieltechnik erlaubt sein sollte – was dabei heraus kommen würde, sehen wir derzeit ja eindrucksvoll in den verschiedenen illegalen „Freilandlaboren“, die sich eigenbewirtschaftende Jagdgenossenschaften so eingerichtet haben und in denen derzeit ein auffälliges Aufkommen an Streifenwagen und polizeilichen Ermittlungsbeamten zu verzeichnen ist – siehe bei Anger oder Rottach-Egern, aber auch in BaySF Revieren wie in Schongau.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts München zum Lobbyregistergesetz von 28.4.25 (Az. M 30 E 25.278) können Sie hier nachlesen.
Die vollständige Stellungnahme von Wildes Bayern zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes können Sie hier nachlesen.
Die Unterlagen zum Gesetzentwurf des Bayerischen Jagdgesetzes inklusive der vorgelegten Stellungnahmen außer von Wildes Bayern, Bund Bayrischer Berufsjäger und dem bayerischen Landestierschutzbund können Sie hier nachschauen
Meldung vom 14.1.2026
Über zehn eng beschriebene Seiten umfasst die Stellungnahme von Wildes Bayern zum aktuell in der Diskussion befindlichen Entwurf eines neuen Bayerischen Jagdgesetzes. Nachdem das Ministerium den Verbänden ausgerechnet die Zeit zwischen Mitte Dezember 2025 und Mitte Januar 2026 zur Begutachtung zur Verfügung gestellt hat, haben wir die Gelegenheit der „staden Zeit“ dazu genutzt, über die geänderten Passagen hinaus auch viele änderungswürdige weitere Punkte zu thematisieren und unsere fachliche Expertise dazu ausführlich einzubringen.
Denn beim Lesen des Gesetzesentwurfs mussten wir mit großem Bedauern feststellen, dass bei der geplanten Novellierung diverse Chancen vertan wurden, bestehende Schwachstellen zu beheben und Ungenauigkeiten zu konkretisieren. Wir fanden auch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wildbiologie und zu ökologischen Beziehungen in der Natur nicht beachtet. Kritisiert haben wir eine Reihe von vorgeschlagenen Änderungen, die wildbiologisch kontraproduktiv sowie jagdpraktisch zweifelhaft sind und gegen bestehendes nationales Tier- und Naturschutzrecht sowie Europa- und Völkerrecht verstoßen.
Für uns besonders wichtige Punkte sind unter anderem:
Die vollständige Stellungnahme von Wildes Bayern zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes können Sie hier nachlesen.
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Amphibien wandern – toller Kurzfilm dazu!
UPDATE Windkraft Öttinger Forst: Vortrag von Christine Miller
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Erinnerung: Auerhuhn im Schwarzwald Vortrag 29.9.
UPDATE Igelschutz: Bitte unterschreibt auch für Niedersachsen!
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Danke Christl Miller, danke Wildes Bayern,
wichtige Punkte, die angesprochen und gezeigt werden. Vielen ist leider nicht bewusst, was wir jagdlich und forstlich falsch machen und damit sowohl dem Wald wie dem Wild schaden. Danke für die vielen Stunden aktiver Arbeit, des Nachdenkens, des Niederschreibens und dem Rückgrat dies auch öffentlich an geeigneter Stelle mitzuteilen.
Habe den link auch hier im Berchtesgadener Land weiter geteilt und hoffe, dass sich viele Jäger, Förster und Naturfreunde die Zeit nehmen, zu lesen, nachzudenken und sich eine eigene Meinung dazu zu bilden.
Viele Grüße aus Bischofswiesen
Ludwig
Da kann man der Meinung von L. Fegg nur zustimmen.
Der entscheidende Unterschied wird wohl sein, das die im Lobbyregister registrierten Verbände Ihre Förderer/Unterstützer mit gutem Gewissen veröffentlichen können/dürfen. Das nennt man Transparenz.